Bellenz, Bollenz und Rivierai 1776. 1777. 1071
^ selbst unterschreiben oder ihr Hauözeichen beisetzen, so wird zur Verhütung von Betrug verordnet, daß
Schuldner, sondern auch die genannten Zeugen sich eigenhändig unter-Sülij """" geschworenen Notar unterschrieben werden sollen, widrigenfalls die Handschrift un-
^ z 12. jj 33». Bellen; will die Taglia vermehren und dieselbe theilö auf die Güter und Capi-dhß"' ^ Feuerstätteil verlegen, damit niemand unbillig beschwert werde. Die Gesandten nehmen^^"^uctionsgcmäß all lofvrvuüum. s 13. jj 331 Da berichtet wird, daß in Erneuerung der soge-y ^stime eine schlechte Ordnung herrsche, befehlen die Gesandten gemäß ihrer Instruction, daß dieselbe^ ^ fünf Jahren erneuert werden solle. 8 14. 332. Die Provisivnarii finden es bedenklich, daßUlis Lands verkauft werden. Die Gesandten nehmen es ack rekerouckuw. 8 15. » 333.
ti», Q der Gesandten an die Procuratoren der Stadt Bellcnz, daß dieselben künftig ihre Händel vor
^ ^'d'cate deutsch vorzubringen haben, entschuldigen sich die Procuratoren damit, daß sie der deutschen^>>r ^ hinreichend mächtig seien. Die Gesandten von Uri und Nidwaldcn gestatten ihnen daher, dieses^ ' sich der wälschen Sprache zu bedienen. Der Gesandte von Schwpz nimmt die Entschuldigung derselben§ lg. ^ Da es sich herausstellt, daß die Taglia und andere der Gemeinde Gudo
»t^^ile Einkünfte sehr nachläßig eingezogen werden, und daß das Geld oft nicht zur Bezahlung der Schuldendas ^erde, sondern in den Händen der Einzichcr bleibe, so verordnen die Gesandten, daß der EinzieherHänden gebrachte Geld entweder an die ihm angewiesenen Crcditoren aushändigen, oder, wenn keineschlvss/" ^ bezahlen sind, einem hiczu verordneten Seckelmeistcr übergeben soll, damit derselbe es in ein be-^'^lein lege, zu welchem dieser Seckelmeistcr und der Consolo ein jeder eineil Schlüssel haben soll.!» ^ jll bestrafen. Um die unnöthigen Kosten bei Anlegung der Taglia und Abnahme der Rechnungdl» '"^ben, wird befohlen, daß künftig nichts außer einem anständigen Mittag- oder Nachtessen bezahlt wer-»>eld weil sowohl die Anlegung der Taglia, als die Abnahme der Rechnung an einem Tage vollzogenDiese Verordnung soll sich auf alle andern Gemeinden deö Bellenzergebietes erstrecken. 8 17.
384.
1777.
^ Kirchcnrechnung. Einnahme: Mailänderpfund 3148. 5. 6, Ausgabe 2l)35. 10. 3. 8 1.
^bitalrcchnung. Einnahme: Mailänderpfund 3231. 6. —, Ausgabe 2373. 9. 3. 8 2. » 337.t z '^chnung. Einnahme: Mailänderpfund 4341.8.—, nach Abzug von 12t) für die Pfarrkirche 4221.8.—.^feh/ Zollrechnung. Einnahme: Gld. 6305. 30. 4. 8 4. jj 33». Besichtigung der Stadtgräben,
'sich ' ^ Kanäle darin breiter zu machen, zwei Schuh tiefer auszuwerfen, daö Grien wegzuführen. 8 5.
^ Canäle, welche zu nahe an den Fcstungsgräben sind, sollen durch die Mitte der Stadtgräben ge-^ ^ I! Das Gestände und die Kräuter, mit welchen die Mauern der Stadtgräben
»ich ^llen weggeschafft werden. 8 7. 3V2. Dem Zöllner Kpdt tragen die Gesandten von Uri
^'il ^ Thurm an der deutschen Porte ausbessern zu lassen unter Vorbehalt, daß derjenige
»tzch ^ Kosten zu bezahlen habe, der sie zu bezahlen schuldig sei. Nidwalden willigt ebenfalls ein. 8 8.'jjdkz ^ ''^hl zur Reparation des LauiserthurmS, deö ersteil ThurmeS auf Seite der Lauiscrporte, .deö DachcS^ °^""'hurmeS. 8 9. 10. 11. jj 3»Ä. Die Naveline vom ersten Thurm bis zum zweiten gegen das5t<ch. sind zu reparieren, die Mauern von Epheu und Gebüsche zu säubern. 8 12. jj 3V3. Der
"u soll von einer gewissen Stelle an bis zur Vereinigung mit dem Canal des PretcarasserbacheS in