Bellenz, Bollenz und Riviera. 1774. 1775. . 1967
""d im Volle Morobbia bei der voriges Jahr errichteten Ordnung (s. Art. 497) sein Verbleibens»/' ^""^rhalb vierzehn Tagen soll dieselbe von den Consvli, Syndici und Regenten oder, wo keine solchen' von Campus oder RathSherrcn an der Kirche angeschlagen werden. 8 16. ß 314>. Die OrdnungKöstlichen Güter (s. Art. 495) wird instructioiiSgcmäß bestätigt. 8 17. jj 313. Der Gesandte^ u eröffnet instruktionsgemäß, daß er laut alter Gewohnheit das Präsivium zu führen, die Umfrage zu^ und den Tag der Zusammenkunft anzusehen befugt sei. Die übrigen Gesandten protestieren dagegenSchoren diesen Anzug all rekorenünm. 8 18. Absch. 364.
1773.
^ regierenden Stände. I Die drei regierenden Stände haben die
von den 5i/z uninteressierten Ständen den 17. Juni vorgeschlagene Mediation zur Vermittlung ders>^.. ^stkeit mit Misor angenommen, aber sich vorbehalten, daß dieselbe bloö auf die Grenz- und Zoll-^ ausdehnen soll, indem die andern Differenzen vor dem Richter zu Bcllcnz ausgetragend°ll> Da die drei Bünde die Mediation bereits angenommen, so wird gut befunden, dieselbe nach
Syndikat von 1776 eintreten zu lassen. Dieses Gutfinden wird all r«forvn6um genommen. 8 40.
6ll7. Kirchenrcchnung. Einnahme: Mailändcrpfund 1153. 17. 3, Ausgabe 637. 4. 6. 8 2. ß^^alrcchnung. Einnahme: Mailändcrpfund 3396. 19. 3, Ausgabe: 2399. 18. 3. 8 3. 311».^ ^'"wchnring. Einnahme: Mailänderpfund 4406. Ab für die Pfarrkirche 120, bleiben 4286. — 8 4.fftj Zollrechnung. Einnahme: Gld. 5425. 9. 1. 8 5. » 321. Besichtigung der Stadtgräben. Alle"^graben sammt den darin befindlichen Canälcn bei der deutschen und der Lauiscrporte sind tiefer auS-^as Gries ans den Gräben wegzuführen, die Mauer auszubessern. Uri und Untcrwaldcn stimmcnH,^^hendc Reparation der Raveline; der schwyzcrische Gesandte ist ohne Instruction dafür und referiert.
^^^"asserbach mit seinen vielen Krümmungen bei seiner Vereinigung mit dem Wasser des Stadt-^ ^ Abzug hindert, so wird für gut befunden, oberhalb der oben, Steinplatte bis oben
Re» Brücklein einen geraden Eanal zu ziehen. Die von Carasso, durch deren Gebiet dieser Canal
^'^wercn sich darüber; deßwcgeu wird die Sache all roleienüum genommen. 8 6. ß 322.des Dragonats. Derselbe ist in Folge von Ungcwittcrn in schlechtem Zustande. Befehl zur Räu-»»d ^ Bettes und-zur Beseitigung der „Furrcn", welche der Bach auf den beiden Straßen nach GiubiaScotzg^aleggjo aufgeworfen hat. 8 7. jj 32». Besichtigung der Straße und der Gräben zu Eadcnazzo.a»f ^ wahrgenommen, daß auf Locarncrgebict an der Grenze der Graben nicht geputzt ist und dcßwegen"°n>„ Bellenzerterritorium daS Wasser nicht den nöthigcn Abzug hat. Die Sache wird ->ü retoi-enünm gc-auf künftiges Lauisersyndicat darüber instruiert werde. Die Straße von Eadenazzo bis an die!>,ist in schlechtem Zustande. Befehl, sie zu verbessern. 8 8. jj 32/l. Besichtigung der Wehreniihlx, °^^a. Weg^ steigender Gefahr von Seite dcS Tch'inS wird der Befehl wiederholt, die neue Wehre^ vollenden und an den Felsen anzuschließe». Die nach Bcllcnz führende Landstraße ist an einigen^bessern. 8 9. jj 323. Da wegen Accomodierung und Säuberung der Landstraße von Valle^>l>v unigen Jahren Streit herrscht, indem einige Particularen meinen, dieser Beschwerde ganz oder^»>i, "Uhoben zu sein, so wird für gut erachtet, behufs der Straßcnverbcsscrung eine Abtheilung zu machen,"Wohl der Zöllner im Namen der Hoheit als die Anslößer wissen können, wie weit ein jeder die Straße