t06k Bellenz, Bollenz und Rivtera. 1773. 1774.
thun, beides bei Strafe von 6 Kronen. Jeder, der zum Amte eines SeckelmeisterS erwählt wird, lyübei 25 Kronen Buße anzunehmen. 8 15. «L»7. Da in Erfahrung gebracht worden ist, daß dieGiubiasco und Balle Morobbia an die Einzieher, Consoli und Syndici beträchtliche Summen zu sordcrn ^so wird befohlen, daß alle Handschriften und Schlußrechnungen von einem jeden Partikularen in oneun Monaten bei 10 Kronen Buße bezahlt sein und diejenigen abgetretenen Consoli und Sy»dn6 ^ihre Rechnung nicht abgelegt haben, in Zeit von drei Monaten dieselben liquidieren sollen. Künftig ^Cap. 163 der Statuten die Einzieher verpflichtet, die Taglien, Vcrgantungcn und Zinsen einzuziehen ^ ^Geld dem Seckclmeister einzuhändigen bei der durch die Statuten festgesetzten Buße. Dieser Best?öffentlicher Gemeinde zu verlesen und in das Protokoll einzuregistrieren. 8 16. Absch. 351.
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Art. «i»8. l Die acht den Thurgau regierenden Orte.j Uri, Schwyz und Nidwaldendaß zu Entscheidung des Grenzstreites mit dem Thal Misox letzteres als ansprechender Thcil dennicht aus den alten an dem Bund Antheil habenden Orten, sondern gemäß dem Bunde aus den ^^ciiUri, Schwyz und Nidwalden zu nehmen habe. ES wird nun für zweckmäßig erachtet, durch cwdie drei Orte und die drei Bünde zu einer gütlichen Vereinbarung zu ermahnen und, wenn dieyStande komme, ein oklicium mecliatoiium über das Hauptgeschäft von den uninteressierten Stände» n'ü ^damit der Frage über die Wahb eines Obmanns ausgewichen werde. Das Schreiben wird zur Ge»edem Abschied beigelegt. Absch. 358. 8 45. ^ ^ »
Art. «i»i> Kirchenrechnung. Einnahme: Mailänderpfund 1647. 17. 3, AnSgabe: 695.SM». Spitalrechnung. Einnahme: Mailänderpfund 2983. 13., Ausgabe: 1896. 1. 6. 8 ^ ^Kammcrrechnung. Einnahme: Mailänderpfund 1483. 17., davon ab für die Pfarrkirche 1^' ^1363. 17. —. 8 4. » 302. Zollrechnung. Einnahme: Gld. 5150. 3. 1. 8 5. St»3. Bcsichüö"' ' ^Stadtgräben. Wiederholung deö Befehls vom vorigen Jahr. Befehl, mit der Verbesserung der R>n'c ^der Stadtmauer fortzufahren und die Stadtmauer auszubessern. 8 6. 3<»« Besichtigung des vckWiederholung deS Befehls, das Bett desselben zu räumen. 8 7. 3t»3. Besichtigung der Gräbcu ^Straße zu Cadenazzo. Man läßt cS beim vorjährigen Abschied bewenden. 8 8. SM»,
Straße zu Cadossola. Die neue Wehre soll schleunigst vollendet werden. Die obere Straße wirdals Landstraße erklärt und soll in gutem Stand gehalten werden. 8 9. jj St»7. Die Angelegenheit ^ ^grida nehmen alle Gesandten ml icckvrmulum. 8 10. ^ 3t»8. Den wiederholten Antrag vonHand« und Fußschellen von der Landschaft angeschafft werden sollten, nehmen die Gesandten der bcivcnStände a<1 reforenclum. 8 1l. !> 3<»i>. Uri trägt darauf an, „einzusehen, was die ZollerläuterM'ü^„lich berühren möchte". Die beiden übrigen Gesandten können darüber aus Mangel an Jnstruelw»treten. 8 12. jj S1<> Schwpz tritt dem Vorschlage Nidwaldens, daß die Schloßkncchte währendMarktes ihre Posten Jahr für Jahr wechseln sollen, bei. Uri läßt eS bei der bisherigen Uebung8 13. jj Sil. Schwyz eröffnet, daß es seinen Schloßknechten nicht bloS erlaube, sondernStock und Degen zu tragen. 8 14. jj 312. Schwyz trägt darauf cm, die im Spital liegenden Ze-zu besichtigen und sich zu berathen, wie sie etwa zu Nutzen könnten gezogen werden. Die beiden »>^sandten wollen sie wohl besichtigen, können aber auö Mangel an Instruction in keine Berathungnehmen den Antrag all rvtereuckum. 8 15. i! 313. Es soll in Betreff der Kirchen- und Grinri»^