1048 Bellenz, Bollenz und Riviera. 4753.
verlange, aufrecht zu erhalten. ES macht zugleich auf die Gefahr der Verödung des Passes aufmerksam, ^ ^durch die Steigerung dcö Zolls herbeigeführt werden würde, und durch welche auch Bern,
Basel benachtheiligt würden. Uri entgegnet, daß eö nur in der Hoffnung zu der Zollerhöhung aus ^gestimmt habe, daß die beiden andern Stünde dann die Factor« in früherm Stande belassen würden.aber nicht erfolgt sei, so halte eS wieder an den 10 Sehl, des ZoUinstrnmentcs von 1740 fest, jaauch zu einer Herabsetzung auf 7 Schl. verstehen, welche das älteste Factorcibuch von 1058 enthalte-sandten von Schwyz und Nidwalden sind wegen dieses Zolles mit keiner Instruction versehen, da ^
der Ansicht gewesen seien, daß diese Sache eine abgemachte sei. Lucern gegenüber erklären sie, ^ ^14 Schl. kein gesteigerter Zoll seien, da schon 1700 keine andere Tariffa angeschlagen gewesen sei,1068, welche verordne, daß von jedem Saum fremder Kaufmannswaare und zwar nur von der ^14 Schl. zu beziehen seien, und also sei es bis 1732 gehalten worden; hätten die Factoren nur 7 Schlsei daö eine Jndulgenz, welche die Kraft des besiegelten Instruments nicht aufhebe. UcbrigenS hatlt"^ ^Stände bei Fixierung der 14 Schl. es bei dcn 10 Schl. des alten Spcditivnsquantnms belassen, du ^Schillinge aber von der fetten Provision der Factoren genommen, worüber sich niemand beschwertwodurch bis dahin dem Passe kein Eintrag gcthan worden sei. 8 3. 2äll. Zur Vermittlung dröwegen der Factorei zu Bcllenz erklärt Luccrn, es sei der Ansicht, daß, obschon es die Majora rciprr ^gegenwärtigen Falle, wo es um die Interessen verschiedener Stände, um die Freiheit der Unter > ^ ^Bellenz, welche schon unter den Herzogen von Mailand und dcn Königen von Frankreich das Recht ^rieren gehabt hätten, und um die der Landleute selbst sich handle, eine Ausnahme stattfinden könnte.beide bei ihren bisherigen Rechten belassen und die bisherigen Factoren von ihrem Rechte nicht a» ^ ^sollte, wie vorauszusehen sei, durch die beabsichtigten Maßregeln und die Erhöhung des ZollS ansdem Gotthardspasse Eintrag geschehen, so werde Luccrn diese Sache bei den mitinteressierten Ständen a ^machen und einen gemeinsamen Entschluß provocicren. Es macht nun folgenden VermittlungSvorsch^ö ^dermaligen Factoren soll man ferner factorieren lassen. Will künftig jemand anders von denBellcnz eine neue Factorei errichten, so soll derselbe persönlich bei den drei Ständen um die Erlaub"»'tcn; erhält derselbe die Erlaubniß auch nur von einem Stande, so soll er, insofern er die erforderliche" ^schaften besitzt und Caution leistet, zu factorieren befugt sein. Will einer der LandSlente aus denOrten eine Factorei errichten, so soll derselbe nach hintcrlegter Bürgschaft bloS die Erlaubniß se»"^nöthig haben; dcn andern Ständen ist alsdann bloS eine Anzeige davon zu machen. Sollte es aber ^daß ein solcher von seinem Stande denominierter Landmann bei den beiden andern Ständenum die Erlaubniß anhalte, so soll einem solchen das Factorieren „ohne Vorschub noch Kosten" erla> ^Uri's Gesandtschaft erwidert, daß seines Standes Ansicht dahin gehe, daß dcn Landlcuten und denen ^ ^lenz, ohne daß sie sich persönlich darum anzumelden brauchen, freistehen solle zu factorieren,
Caution gefordert werden solle; sie will aber die Vorschläge ihren gn. Herren und Obern l?>n^ ^Lucern macht nochmals auf das Gefährliche der Erhöhung des Zolles auf <4 Schl. aufmerksam ^ ^Zolltariffa von Magadino und Lauis, welche auch nur 7 Schl. ansetze, und spricht die Hoff"»"ß ^ ^werde sich mit 7 Schl. auf die Waarcn und 3 Schl. von der Provision der Factoren begnüge»/ ^ xches sogar gerne sehen, daß man noch die 3 Schl. von der Provision der Factoren nachlasse. Es xje
Stände, ihren Entschluß binnen vier Wochen Lucern mitzuthcilen. Die Gesandten von Uri sage"der beiden andern Stände sprechen über den gemachten Vorschlag ihre Verwunderung auö, da »e