Bellenz, Bollenz und Riviera. 1748.
tröge bei. Uri ist der Ansicht, daß doch wenigstens den Säumern oder andern ans Noth dahin ko»u>"Leuten die Porte um Lohn geöffnet werden könnte, will aber das Angehörte referieren. 8 2.!!
Betreff deS Zollgeschäfts zu Bellenz will Uri cS bei der Zolltariffa von 1668, welche von allen drei ^besiegelt worden, bewenden lassen, nach welcher von jedem Saum oder Eollo nur 12^ Mailändern^ ^zogen wurden, die man 1732 in 7 Schwcizcrschillingc umwandelte; eine Erhöhung wurde denricren und den Orten mehr schaden als nützen; den Faetoren null es ihre Provision nicht schmälern. ^und Nidwalden tragen darauf an, daß die Tariffa von 1668 umgeändert und der Tariffa von lb 'gemacht werde (zugleich wird ein umgeändertes Formular vorgelegt) und zwar so, daß von jede«'
Saum KaufmannSgut den Hoheiten 1l> Schilling, 7 von den Kaufleutcn, 3 von den Faetoren bezahl'^sollen; jedoch wollen die Hoheiten sich vorbehalten, zu mehren und zu mindern; übrigens soll eSAbschied vom April 1748 bleiben. UriS Gesandtschaft will das Angehörte ihren gn. Herren u»d ^hinterbringen. Da Schwyz vorstellt, daß, wenn man die Faetoren irgendwie beschwere, dieOrdnung zu scheitern Gefahr laufe, stellt NidwaldcnS Gesandtschaft die Ratification ihres Standes"' ^ficht. 8 3. I! 81. Damit nun diese neue Ordnung nicht in Verfall komme, trägt Schwyz darausSicherheit der Kauflente und ihrer Waaren eine gute Polizciordnung einzuführen, die Factorci zuobrigkeitlich zu machen, so daß die Faetoren von zehn zn zehn Jahren sich um fernere Bestätigung xxrAmte anzumelden und die weitern Befehle zu gewärtigen haben, die jetzigen Faetoren in den Ortendurch den Landvogt in den Eid der Treue zu nehme», und daß sie von Monat zn Monat eine Sl'"' ^aller transiticrcnden Maaren nach Quantität und Qualität eingeben. Ferner sollen sie eine Cautu'NGulden hinterlegen. Die Gesandten von Uri finden, daß durch diesen Antrag die Freiheit derbeschränkt werde, da bis dahin jedermann habe „faetieren" können, und wollen es daher beim alten ^bewenden lassen. Nidwalden stimmt Schwyz bei, nur mit dem Unterschiede, daß, wenn jemand auSoder von den Untergebenen eine Factorci errichten wolle, dieser von den Orten die Einwilligung u""^ ,ycobiger Eaution einzuholen habe. DaS soll in ihrem Stande und zu Bellenz durch eine öffentlich anzmGrida bekannt gemacht werden, damit sich niemand wegen Verkürzung in seinen Rechte» beklagen koi»'^stimmt diesem Zusätze bei. Der Entwurf einer Grida wird dem Abschiede beigelegt. UriS Gesand ^ ^riert. 8 4. !> 82. Die Gesandtschaften von Uri und Untcrwaldcn ersuchen Schwyz, cS möchte z"Zöllner zu Bellenz stipuliertcn jährlichen Besoldung von 160 Thalern seine Zustimmung geben, b" ^auch eine größere Eaution zu leisten und „ alles sowohl von den Fußgängern als Krätzen und MlHoheiten zu verrechnen habe. Schwyz will einwilligen, insofern vor allem das Zollwescn nach br>"dieses Standes in Ordnung gebracht, dem Zöllner der von ihm bisher bezogene Drittthcil derbaren Zollsachen" aberkannt und er übcrdieß noch verpflichtet wird, die „Ucbertreter dcö Zolls i»
Eide anzugeben und zu leiden. Die beiden andern Gesandtschaften stellen die Zustimmung ihrer ^Aussicht. 8 5. ü 83. Uri trägt darauf an, da die Streitigkeit zwischen BiaSca und „eck
von BiaSca angelegten Wuhre nicht gütlich beigelegt werden konnte, durch die betreffenden ^fsc»-
einmal einen Versuch zur Beilegung machen zu lassen. Nidwalden, das einen Augenschein hatte in lbehauptet, daß die von Poleggio wider den Syndicatsspruch von 1739 dir von BiaSca übcrwuhrtersucht Uri, seinen Angehörigen von Poleggio anzubefehlen, daß sie daS neu angesetzte Wuhr beseiGl'''genfalls die von BiaSca ein gleiches Wuhr gegen sie ansetzen würde». Schwyz stimmt Nidwaldenvereinigt man sich auf den von Uri gestellten Antrag auf gütliche Beilegung durch die betreffenden