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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1029
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Bellenz, Bolle»; und Rivicra, 1743. 1029

bt>^ Goldsorte» in de» drei Vogteicn bei ihren früher gegebenen Erklärungen, Uri bei der alten HebungH§ 19. ^ n,j bericluet, daß wegen Auswertung dcö Stadtgrabens ;u Bellenz die nöthigen

ergehe» lassen. 8 2l>. ««». Uri berichtet, daß es zur Beförderung der Rciöspcdition das Er-^vrgckehrt habe. Nidwalden beinerkt dagegen, daß die Klagen fortdauern, die Waarc leide Schaden^ Tag und Nacht an Wind und Wetter liegen bleibe; ferner fei kein Schadenersatz zu erhalten.

>»lrd^ Aufhebungdes TheilS" an. Uri versichert, daß auf Rcclamation Schadenersatz werde gegeben^ ^24 ^ Die Gesandtschaft von Nidwaldeu eröffnet instructionsgemäß, daß den Castellanen

^ ^^^!>k»echtkn zu Bellen; bei AuözahUmg ihrer Besoldung das Geld höher als früher angerechnet werde,^ ^ Schaden kämen, und trägt darauf an, dieselben wie früher zu bezahlen. Uri ist derselben An-sie ^o'saudtschaft von Schwyz, ohne Instruction, referiert. 8 22. jj <i^. Der 'Antrag von Nidwalden,^ ""b bw Spitalrechnung z» Bellen; möchten in deutsche Valuta umgesetzt werden, wird rolv-genommen. 8 23. Absch. 48.

I7Ä».

^bnahnic der Rechnung dcö SpitalS zu Bellenz. Derselbe ist Crcditor von tcrz. Pfd. 4181. 5.bei c? ber Collcgiatkirche zu Bellenz assignicrt. 8 1. 7«. Besichtigung der Gräben

Befehl, daß die Gebrüder Antonini ihren Graben in Ordnung stellen sollen. 8 2. ß 7R.^ndossola. ES tvird befunden, daß die von der Gemeinde Bellen; neu angelegteFabricha" wohlbtehe zur Verhütung des Schadens dcö Tessin. Befehl, die Straßen, sowie auch die 'Abläufe destj^ ^ verbessern. 8 3. jj 7L. Besuch dcS DragonatS. Befehl zur Säuberung. 8 4. j> 7it. Bcsich-svhi^ Stadtgräben. ES wird besohlen, bei der deutschen Porte daö auszuführen, was die Stände bereits bc-,1^ ^'ei>. ^ ^ 7^ Rechnung der Kirche zu Bellenz. Einkünfte: Mailänderlirc 3131. 15. 'Ausgabe:tzj^ / ' ^ 6. ^ 7g. Abnahme der Zollrechnung. Einnahme: Gld. 4931. 14. 4. Von der Spedition von""b VoiiMentlen : 1779.97.9. g 7. ^ 7«. Abnahme der Kammcrrcchnuug. Einnahme: Pfd. 2891,^ bzug Pso. 999 für die Kirche zu Belle»; bleiben Pfd. 2561. sDie Verthcilung derselben wie 4745.1^>l'm Der Gebrüder Wenzi und dcö Giov. Gelmone wegen, welche als Fremde mehr als ein Gewerbe

wird in drn Abschied gesetzt, daß sie nach den Stamten daö nicht dürfen. 8 9. 7«. Um die Zwi-^ von e^enderscllicn Comlnune zu vermitteln, werden Deputierte und <^vollmmhliHth vorde-

^ Aschen den Syndici, Consoli, Cuuupari und Deputierten der Commune Balle Morobbia und dem

»cm ^ie Vermittlung den Gesandten anHeim. Die Gesandten entwerfen ein gütliches Accom»

»»d nehmen ml rnlisiimnüum in den Abschied. 8 19. Absch. 56.

I7Ä«.

In Beziehung auf die Schließung der Porten zu Bellenz stimmt Uri dafür, daß die große^vss^ ^°^e bei Tag und bei Nacht offen behalten werden, Schwyz, daß beide Tag und Nacht gc-dkr^'. sollen, weil daö dem Zolle zuträglicher sei; zur Bequemlichkeit derer vo» Bellenz könne während^liee'"^ Pörtlein Tag und Nacht offen bleiben. Nidwalden insistiert auf der

^ beider, weil man durch Offenhaltung derselben am Zolle bcuachtheiligt werde, und da früher diebstaben""'"""" ^ ^ Wasser hinuntergereicht hätten, so trägt es darauf an, bis an das Wasser einenPqllisaden zu ziehen, damit niemand mehr den Zoll umgehen könne. Schwyz stimmt diesem An-