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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1019
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Mainthal.

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S. Justizsachen.

a. Judicialkosten.

Aein ^ ^ ^ bl744.) Betreff dcr Judicialkostcn wegen eines in der Landschaft Lavizzara in VerHaft^^'^>ten wird von allen Ständen, mit Ausnahme von Schwpz, die dem 1592 errichteten Dccrct an-^^^"^""ng vollkommen gutgeheißen; jedoch verschiebt man die Eintragung desselben in das De-des künftiges Jahr in dcr Hoffnung, daß dann dcr Gesandte von Schwyz nicht bei dem Buchstaben

^ ccrets von 1592 bleiben, sondern ebenfalls sich anschließen werde; unterdessen aber soll jener Erläuterung^ geleistet werden. Absch. 10, 8 3.

k. Geistliche Vermächtnisse.

' 21.?. (1758.) Die Sohne dcö Johannes Verna von Prato im Lavizzarathal wünschen, durch^^ers Testament dazu verpflichtet, ein geistliches Bencficium von ungefähr 15,000 Mailändcrpfund auf'bey ^ stiften, und bitten um die Erlaubnis!, dem Willen des Vaters Genüge thun zu dürfen, da

^"^"^t>ecrct von 1731 verbiete, solche geistliche Vermächtnisse auf liegende Güter zu stiften. Neun»i,., "chwen das Ansuchen ml rotoi-vnckum; die Gesandten von Bern, Basel und Schaffhause» wollen sichDecrctc halten. Absch. 186, 8 13.

e. Vertheilung der Strafgelder.

Air ^^69.) Die Gesandten finden es unpassend, daß, wenn Einer vom Landvogt um Geld

dsg der Bestrafte über die Geldbuße hinaus noch eine gewisse Summe vom Hundert nach Maßgabe

.^"rthcils die Officiale zahlen muß, während nur die vom Landvogt angesetzte Buße in dcr Kam-ins erscheint. ES wird daher den Hoheiten vorgeschlagen, im Mainthal die Strafen so zu verthcilcn,

^ ° "ls GcrichtSschreibcr dcr Statthalter der Fiscal erhält. Absch. 311. 8 5. jj 2,3. (1770.)^s>ä Nidwaldcn, Basel und Schaffhauscn genehmigen den Vorschlag, damit auch die Officiale eine

Belohnung haben. Ein anderer Vorschlag geht dahin, dem Landvogt seine bisher bezogenen zwei

und den vier Officialcn zu gestatten, statt wie sie früher jeder 10 Proccnt von jeglicherbie Summe der Strafe hinaus bezogen haben, hinfort 5 Procent zu beziehen. Lucern will cS^ bcj bewenden lassen. Absch. 322, 8 4. !I 2,<j. (1771.) Die Mebrhcit dcr Stimmen erkennt, daßd" alten Uebung bleiben soll. Absch. 331, 8 4.

«!. Brücke über den Fluß Muggin.x ' 2,7. (1775.) Der Landvogt trägt auf den Bau einer steinernen Brücke an, in Berücksichtigung^Hefahr, mit welcher die Passage über den Fluß Maggia verbunden ist, und dcr Bequemlichkeit,^ "Zielt würde. Au die auf 2400 Kronen sich belaufenden Kosten machen sich die beiden Häuser""heischig 500 zu steuern; die fünf größten Gemeinden könnten jede für 200 Kronen in Anspruch^>ld ? ""b die übrigen 900 Kronen auf die übrigen scchszchn Gemeinden verthcilt »verde». Dcr Lanbvogtdiesen Vorschlag den Gemeinden zu eröffne», deren Ansichten zu vernehmen und darüber^"Hessen Bericht zu erstatten. Absch. 370, 8 10. » 2,«. (1776.) Der Landvogt berichtet, daß er bei^ jh^"^" iiar kein williges Gehör gefunden habe. In Folge dessen wird den Gemeinden befohlen, so-isibm ^ wieder in die Hcimath zurückgekehrt seien, die Einwohner zu versammeln, dieses Geschäft in^'"3 zu nehmen und dem Landvogte ihre Ansichten schriftlich mitzuthcilen. Der Landvogt soll dann