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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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tvZV Mainthal.

seine Anmerkungen schriftlich beifügen und zugleich auch eine Kostenberechnung über eine hölzerne a ^steinernen Pfeiler in der Mitte ruhende Brücke den Hoheiten eingeben. Absch. 383, 8 ck. >1

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Nach dem Bericht des Landvogtö wollen die Gemeinden wiederum zum Bau dieser Brücke nichtZürich dringt auf die Ausführung derselben, will den Landvogt beauftragen, wiederum die Gemeinde»sammeln, daß sie selber eine Rcpartition der Baukosten unter sich vornehmen oder, wenn sie sichdigen können, selbst eine solche nach Verhältniß der Einwohnerzahl, der Hablichkeit derselben und deS ^oder geringer« Nuhcnö, welchen die verschiedenen Gemeinden von einer solchen Brücke haben, zuBern will von dem Baue abstrahieren, wenn die Kosten für die Gemeinden zu drückend würden.mit Basel einer hölzernen Brücke den Vorzug. Da zehn Stände sich auf den Vorschlag Zürichs verc ^wird beschlossen, daß der Landvogt die Erklärungeil der Gemeinden und sein Project den Ständenmöglich mittheilcn soll. Schwyz fügt noch bei, daß zu Erleichterung der Gemeinden eine ZollstätteBrücke errichtet werden könnte, um deren Ertrag für die Baukosten zu verwenden. Absch. 397, 8

7. Kirchensachen.

». Der Vicepfarrer Honoranz für das Placet. , hc>

Art. 22V. (1776.) Die Vicepfarrer des Mainthalö beschweren sich, daß der Landvogt von u" ^Antritt ihres Amtes nach dem Decretenbuch (Cap. 3, 39) eine Honoranz für das Placet verlang^ ^Landvogt berichtet, daß diese Vicepfarrer diesen Namen angenommen haben, bloS um diesergehen, den eigentlichen Pfarrern aber in Beziehung auf Amt und Einkommen gleichstehen. Dem neuenwird aufgetragen, die Sache gründlich zu untersuchen und einen Bericht darüber an die Stände zuDie Gesandten von Glarus und Freiburg fügen bei, daß, wenn man diese Honoranz den Viccpfur ^lege, der abgehende Landvogt dieselbe auch noch nachträglich zu beziehen haben sollte. Absch. 383, 5 6'(1777.) Zürich ist geneigt, eine Milderung dieser Taxe gegenüber den Vicepfarrcrn eintreten zu Pjc<'und Basel dringen auf Entrichtung der vollständigen Abgabe, da beinahe alle Pfarrer im Mainthal ßPfarrer nennen, um derselben sich zu entziehen. Da nun die meisten Gesandten auf eine genauere U» eder Sache antragen, wird dem Landvogt der Auftrag gegeben, den eigentlichen Ursprung der Bcnennu») ^Pfarrer zu ergründen, nachzuforschen, welche im Mainthal solche seien, von wem sie auf ihre Pfründe ^worden seien, wie groß ihr jährliches Einkommen sei, ob sie vvm Bischof die Investitur erhalten >)"'ob das Placet jemals von denselben bezogen worden sei. Absch. 397, 8 5.

d. Bruderschaftsgüter.

Art. 222. (1777.) Der Landvogt hatte im Lauf des JahreS einen Bericht an die Ständc» ^wegen der BruderschaftSgüter vorgefallene Streitigkeiten geschickt. Der Landvogt wird beauftragt,dermaligen Stand dieser Sache Bericht einzusenden. Absch. 397, 8 12.

8. Personelles. ^ ^zi

Art. 223. (1773.) Freiburg wünscht, daß das Urtheil in dem Jnjurienhandel zwischen ^^'^777.)und Balthasar Bazzi aus dem Lavizzarathal dem Abschied beigelegt werde. Absch. 350, 8 9. !! 22^Der Canzlcr Felix Bazzi und der Statthalter Cotti werden wegen ihrer Nachläßigkcit ihrer Acct'

und dürfen nie mehr zu denselben gelangen. Einige Gesandte sind der Ansicht, daß Bazzi wegen stl»closen Betragens gegen den Landvogt eine größere Strafe verdient hätte. Absch. 397, 8 12.