tl)!ä LuggaruS.
erlassen. Absch. 121, § 10. H 18Ä. (1753.) Der Gesandte FreiburgS stellt den Antrag, daß dieAScona, welche durch den Wahlstreit in eine große Schuldenlast gefallen sei, eine übersichtliche Bcrccy ^ihrer Kosten eingeben solle, damit derselbe», wie 1660, könne aufgeholfen und die unlimitiertendie Zukunft verhindert werden. Die übrigen Gesandten abstrahieren davon, theilS weil keine Klage»AScona eingekommen, theilS weil sie ohne Instruction seien und 1751 daö Syndikat schon eine ^
getroffen habe. Absch. 122, 8 7. Ii 18S. (1753.) Der Bischof hatte erklärt, daß vor der Inst»
dcS Giov. Battista Zenna noch ein Examen vorgenommen werden müsse. Da dasselbe noch nicht stattgcl ^hat, so lassen diejenigen Gesandten, welche wider Zczio'S Resignation instruiert waren, „die AktivitätInstruction in suspvnso" und referieren. Absch. 122, 8 10.
b. Scminarium.
Sc»"'
Art. 18«. (1777.) Die Gemeinde AScona macht folgende Ansprüche gegenüber dem dorttgcnarium: 1) Der Gemeinde stehe das Recht zu, einen Protektor des Seminariumö zu ernennen und zu c ^2) nach den sogleich nach der Stiftung dcS ScminariumS gepflogenen Verhandlungen und nachProtector dem Scminarium aufgetragenen Gesetzen sei den Deputierten der Gemeinde die spc0l" ^Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben vorzulegen; 3) wenn taugliche Subjccte zur ^^""^t»Stelle eines RcctorS oder cincS Lehrers zu AScona vorhanden seien, so sollen diese fremden Oblaten vor>ss- ^werden; 4) solle den Alumnen dieses Seminars vergünstiget werden, auch auf die Kaufmannschaftlegen und den Genuß des Alumnats zu dieser dem Lande ersprießlichen Absicht verwenden zu dürfen- ^hatte Propst Karl Mazza bei den Ständen schriftliche und mündliche Vorstellungen eingelegt und »>daS respektlose Betragen der Deputierten von AScona bei der geistlichen Visitation Klage geführt. Alle ^ ^mit Ausnahme des urnerischen sind der Ansicht, daß die Sache genauer untersucht und die Dcput» ^AScona angehört werden sollen; Uri hingegen will die Gemeinde AScona abweisen, die Frevler ^
den Deputierten einen Zuspruch geben. Die Deputierten von AScona suchen nun ihre Ansprüche v»Vertrag vor Syndikat zu begründen; die Gegenpartei erscheint nicht im Rechten. Das Syndikat ^gut, unter solchen Umständen die Entscheidung den Hoheiten zu überlassen, und trägt den Deputierten ^Begründung ihrer Ansprüche klar in einem Mcmorialc zusammenzustellen, um cS dem Abschiede 'e ^können. Dieses Memorial hat alsdann die Canzlci dem Rcctor mitzuthcilcn mit der Bemerkung, 'von Seite des ScminariumS eine Acußerung gewärtige, welche den Ständen eingeschickt werden397, 8 11.
ck. Rivtera dl Gambarogno.
treibe»
Art. 187. (1758.) Die Riviera di Gambarogno hatte die regierenden Stände in einem ^cy ^die A ufrcch tcrhaltung ihrer Freiheiten und alten Hebungen angegangen, namentlich auch darum, b'si'^ 5erdie Civilrüfe mit dem Pönale wie bisher ergehen lassen dürfe. Nach gehaltener UntersuchungRiviera ihre Freiheiten, alten Hebungen und Privilegien bestätigt mit der Bedingung, daß sie l> 1mit Maß bediene und nichts neues einführe. Absch. 186, 8 12.
v. Maggiafluß.
. ..... »ic»'
Art. 188. (1759.) Ein Syndicatöurthcil vom vorigen Jahre, welches der Ländschaft bcfoy ^ ^ ^e-Wuhre am Fluß Maggia zu bauen, wird nach genommenem Augenschein als unnöthig erfunden ^ ^hoben. Schwyz und mit ihm Zug und Frciburg wollen daö Urtheil aufrecht erhalten. Absch.