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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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Luggaruö.

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b. Spital.

A (1749.) DaS Syndicat findet für gut, daß ohne Einwilligung der'Stände der Spital zwei

, Stücklcin Land, wenn sie demselben auch mehr zur Last als zum Nutzen seien, nicht ver-

^lui dürfe. Der beantragte Verkauf wird all rokorvntliim genommen. Absch. 67, 8 7. sj 178. (1750.)Bühlen sind nicht verkauft, sondern verliehen worden. Absch. 78, K 6.

e. AScona.

a. Psarrwahl.

dteh,^' (1^1.) ES war ein Streit wegen der Pfarrwahl zn AScona entstanden, der sich darum

oonlraäiotol-io bestehende Stimmen gelten sollten oder nicht. Nachdem durch ein Attestat dar-^''^rden, daß derlei Voten nicht gültig seien, wird vom Syndicate dem Priester Caroluö Zcnna, der^ ertvcrfnng jener acht Stimmen die Majora besitzt, das Placct crtheilt und im Namen der Gemeindelio» ^ Bischof von Como um Consirmation geschrieben. Sollte von Seite des Bischofs die Jnstitu-tzy erfolgen, so soll Zenna dennoch die Pfrundcinkünfte genießen. Absch. 89, 8 6. jj 181). (1752.). ^uien sich die Meinungen darüber, ob durch die Entscheidung deö LandvogtS von Montcnach bei inne^ ^^"'wcn (sechs gegen sechs) dem Giov. Pictrv Matthew Zezio, welcher nach dem Tode des CaroluS^sse»" ^^ltista Zenna uin das obrigkeitliche Placet, beide durch ihre Brüder, haben anhalten

^»sc> ^ llabe crtheilt werden können oder nicht. Zürich, Bern, Glarus, Basel, Freiburg und Schaff-

da der Landvogt durch seine Stimme sich ihnen zugesellt, die Majora an für Zezio und wollen>ivx ' ^ Placet crtheilt wissen, die andern Stande dem Giov. Battista Zenna. Beide Theile legen ihre Mo-einläßlichen Auseinandersetzung dem Abschiede bei. Der Gesandte von Lucern protestiert auchh>idkr fliegen das vor einem Jahre dem Provicarius Zezio vom Syndicate aus crthcilte Attestat, da derselbeversprechen siä) angemaßt, eine Protestatio» in der Canzlei wider die von dem Syndicat gut^ ^ Elcction der Gemeinde AScona einzulegen, um solche in ihrem Wahlrecht zu beeinträchtigen.G,.- dicß neuerdings wider die obrigkeitlichen Verordnungen zu thun sich unterstehe, so verlangt der

»l>ih' ^ ^atisfaction. Der Gesandte von Zug ist der Ansicht, daß in solchen Fällen, wie in Fraucnfeld, sosjx^ennetbirgischen Vogtcien nicht der neue, sondern der abgehende Landvogt die Entscheidung bei innetzj,,. Stimmen habe. UcbrigcnS erlauben die Gesandten den Erben des verstorbenen Caroluö Zenna die1^ welche er seit seiner Erwählung zu beziehen hatte, exccutivc einzutreiben. Absch. 109, 8 7. ssLuccrn trägt darauf an, den Pfarrer Zezio zu AScona zu einer schriftlichen Renunciation an-^ Landvogt dasjenige vorlesen zu lassen, waö er durch seinen Bruder freiwillig habe

^ lassen. Die übrigen Gesandten werden ersucht, bei ihren Ständen den ConscnS dazu auszuwirken.

.^ag mird all ratoroinlum genommen. Absch. 114, 8 4. sj 182. (1753.) Luccrnö Gesandtschaft trägtg ^ daß der vorherige Abschied möchte ausgeführt, der pravio-niug xonoiulis constituicrt und, weil^ Aiischj,, ,,^ch djx x)rte zu überlisten gesucht, gestraft werden. Die Gesandten nehmen die Sacheauf künftiges cnnctbirgischcS Syndicat. Absch. 117, 8 11. ü 1^3. (1753.) Der Gesandte^^tet, daß der Bischof von Como die Verzichtlcistung dcS Priesters Zezio auf die Pfarrei eingesandtig, ^ wird beschlosftn, an den Bischof ein Dankschreiben abgehen zu lassen mit dem Ersuchen, er möchtewährend der Dauer deö SyndicatS von LuggaruS installieren. Der Gesandte von Freiburgdiesem Schreiben nicht ein; dasselbe wird daher im Namen nur von den übrigen cilf Gesandten

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