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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1012 LuggaruS.

einzukommcn. Der Gesandte von Untcrwalden nimmt die Sache rekeronckum. Absch. 135, 8 3.

Alle Stimmen vereinbaren sich dahin, daß die Reparation des Schlosses ohne Verzug an die Handmen werden soll, jedoch erklären die Gesandten von Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Schasshanb^sie zu mehr als 200 Gulden nicht instruiert seien; der von GlaruS wie 175-1 mit dem Beifügen, da>> ^GlaruS fallende Theil der Landschaft auferlegt werden könne, wenn dieselbe nicht bei seinem Standericrung einkomme. Der Gesandte von Freiburg trägt darauf an, zu untersuchen, mit welchem RcchbSchlosse gelegenen Wohnungen und Gärten an Particularen gekommen seien, damit, falls keinnachgewiesen werden, dieselben mit dem Schloß vereinigt, im andern Falle wieder erkauft werdenGesandten stimmen darin überein, daß die Landschaft mit Frohndicnsten bchülflich sein solle. Eine " ^erdauert den von Ingenieur Petcllini gemachten Plan nebst dem Kostenanschlag. Nachdem der W"Commission genehmigt worden, erhält der Landvogt den Auftrag, einen Accord zu schließen, dcnicll''" ^zu Händen der Orte einzuschicken und nächsten Frühling den Bau zu beginnen. Absch. 149, 8 ^(1756.) Der Landvogt erhält den Auftrag, die im Schlosse liegenden Particularwohnungen, dielassen dastehen, zu schließen oder für sich zu gebrauchen; jedenfalls soll kein Landvogt befugtzu verleihen. Sollte jemand ein Recht auf dieselben darthun, so können sie aus dem vom Baucoistobendcn Nest erkauft werden, wenn alle Bedürfnisse, Hauszins für den Landvogt und Mobiliar beste

Absch. 163, § 3. jj 17«. (1757.) Der Baumeister Cassarino fordert noch 599 Pfd. über die 6999

accordierten Pfund. Seine geleistete Arbeit wird als sehr schlecht und gegenüber dem Accord alserkannt, daher wird von den 599 Pfd. abstrahiert und beschlossen, eine Untersuchung durch einen ^ , cj!»digen vornehmen zu lassen. Um in Rücksicht auf die Bezahlung der ein jedes Ort treffenden 299 ^Gleichförmigkeit der Valuten herzustellen, wird die alte Dublone zu 7 Gld. 45 Krz., die neue Z» ^Ducate zu 4. 15, der Kronenthaler zu 2 Gld. 27 Krz. taxiert. Aus dem überschießenden Geld ^vogt daö Nöthigste und Anständigste an Mobilicn kaufen. Die Behausungen und Gärten unter du"werden um 639 Pfd. wieder zum Schloß gekauft; den Verkäufern wird gestattet, ihreSeidenbauden Gärten wegzunehmen; ein Kaufinstrument soll errichtet, des Kaufes im Decretenbuchwerden. Absch. 176, 8 3. ff 171 (1753.) Der Bau deS Schlosses wird untersucht und dieAccord vollendet befunden.. Dem Baumeister Cassarino werden die restiercnden 239 Pfd. gegeben-Ucberschuß des Geldes soll der Landvogt Sessel und anderes Nöthige ankaufen. Absch. 186, 8 ^(1759.) Das Nöthige ist gebaut und angeschafft worden. Auö dem Uebcrschusse (941 Pfv.) s^'N da ^des Hofs weiß angestrichen, mit Steinplatten bedeckt, die Wappen der Orte an daö Schloß undgemalt und ein Ofen in die Stube gesetzt werden. Absch. 195, 8 3. 173. (1769.) Derangewiesen, die vom Schloßbau noch übrigbleibenden 174 Pfd. 9 Krz. auf die Verbesserung der ^gerichteten Wohnung deö Großwcibclö zu verwenden. Ferner soll den Hoheiten berichtet werden, dast z>>>Summe Geldes für die Reparation des Schloßstalls nöthig sei. Absch. 296, 8 3. 17A- 1^Wohnung des Großweibelö ist repariert; die Kosten betragen 4 Luggarncrkroncn mehr alö129 Kronen werden zur Reparation deS Schloßstalls decreticrt. Der Gesandte von GlaruS hat ^ ^macht dazu, will aber seine gn. Herren und Obern zur Beistimmung vermögen. Absch. 213, L ' ^ l>>"(1762.) GlaruS giebt seine Zustimmung, jedoch mit dem Vorbehalt, daß dieselbe ohne Confeg»^'-^ ^tige Fälle der Art sein solle. Absch. 222, 8 2. » 17«. (1762.) Alle Gesandten, mit AuSnahwcnerischen, geben ihre Einwilligung zur Reparation des Schloßdaches. Absch. 222, 8 8.