LuggaruS. ' lg 1t
dir n entweder das Schloß anständig zu reparieren oder eine neue Wohnung zu kaufen. Daher wirdsich '' beauftragt, einen Kostenüberschlag über die Reparation und einen Plan Zürich einzugeben underkundigen, ob nicht ein anständiges HauS zu kaufen wäre; zugleich soll auch eine Abschrift des die
»ich, ^n Rcparationökostcn des Schlosses befreienden DecretS beigelegt werden. GlaruS, obgleich
ade, -^stichtet, will zur Reparation des Schlosses oder zur Erkaufung eines Hauses Hand bieten, behält sich^ '""e Rechte vor. Absch. 89, 8 4. ss (1752.) Vier Gesandte untersuchen daS Schloß und ein
h»s entwirft einen Grundriß. Nach ihrem Gutachten wird die Reparation des Schlosses und der An-Ig^^'llcr innerhalb und außerhalb des Schlosses befindlichen Wohnungen und Gärtchcn die Summe von^se„ ^ betragen. Der Landvogt wird beauftragt, den Bananschlag mit Sachverständigen noch einmal zusii, ^ '"'d bann ein Verding zu schließen und dasselbe den Orten einzuschicken. Die Gesandten erklären sichschloß vorzunehmende Reparation. GlaruS will an die Kosten nichts bezahlen, da die drei übrigenlür j,»icht von den Baukosten der Schlösser exemt sind. Der Gesandte von Basel, obgleich auch da-^hlk» ^ Baukosten der Landschaft aufzuerlegen, will die Uebcrnahme durch die Stände dennoch cm-^heil, ^ ^csandtcn von Bern und Freiburg sind der Ansicht, daß das der Landschaft LuggaruS 1660^^egüim ,sich, „„f Hauptrcparationcn auszudehnen sei, daß aber die Hoheiten in Betrachtung der^ sich ^ Landes unter der Bedingung, daß die Landschaft die nöthigen Fuhren und Handtauncr stelle, dieselben^ lljs, sollten, jedoch ohne Conscquenz. Die Regenten, angefragt, was die Landschaft an die Baukosten>chl,^ gedenke, erklären sich aus Mangel an Instruction zu nichts; sie werden daher aufgefordert, den Ent-^ ^"dschast Zürich mitzutheilcn. Luccrn will dieselbe von allen Kosten eximiercn, die übrigen Ge-^ Bericht deö Landvogtö abwarten und nehmen die Sache all rekoronckum. Absch. 109, 8 6.
<kj»^ ' (^753.) Zürich erklärt sich für die Reparation des Schlosses nach den eingegebenen Verdingendas andere zu 7000 Mailänderpfund), wenn die Landschaft das Material, die Fuhren und die^ Miesere, in welchem Falle dann ein jedes Ort etwa 200 Gulden zu zahlen hätte. Die Gesandten»»r „ ^ ^'sel und Frciburg geben ihre Zustimmung dazu. Lucern genehmigt das RcparationSprojcct, aber^ ^ Bedingung, daß auf die Landschaft in Berücksichtigung ihres Privilegiums keine Kosten verlegtibg tz, Kothurn schließt sich diesem an. Uli stimmt Zürich bei, insofern die Kosten nicht höher als aufi>ir ^ kür jeden Stand zu stehen kommen und alle Stände eoncurricrcn; jedenfalls hält es der Gesandte^ der Landvogt andcröwo als im Schlosse wohne. Der Gesandte von Schwyz, ohne Jnstruc-^utcrwaldcn will die Reparation genehmigen, insofern dieselbe die im vorjährigen AbschiedSumme nicht übersteigt. Zug hält eS für besser, mit der für die Reparation nöthigen Summe einkaufen, aber diese Summe der Landschaft aufzuerlegen. GlaruS stimmt für Reparation auf^ ^"dschaft; sollte dieselbe Erleichterung verlangen, so möge sie dann bei den Orten darum cinkom«'Kausens Gesandter wünscht ein Projekt, auf das sich die auseinandergehenden Meinungen verci«^ ^bsch. 122, 8 4. ü 1l»7. (1754.) Fast alle Orte wollen daö sie betreffende Gcldcvntingent
^ 200 Gulden für die Reparation deS Schlosses ohne Entgeld der Landschaft auf sich nehmen, je-^°h»' bic Landschaft mit Frohndienstcn bchülflich sei. Zug stimmt dafür, daß eine andere anständige^^uft werde; denn die Luft im Schlosse sei wegen der nahen Teiche und stinkenden Pfützen^ ^Icsi> insistiert darauf, daß die Kosten ganz von der Landschaft LuggaruS übernommen werden,
^ ^ bon ih„, fxj„x fix ^n den Kosten cximiercndc Ortöstimmc habe. In Folge dessen räth das Syn«^ ^^udschaf,^ hxj GlaruS, wie sie eS bei den andern Ständen gcthan, mit einem Gesuche um Befreiung