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LuggaruS.
15. StraHcnwesen.
Art. 118. (1745.) Dcr Gesandte von Basel verlangt, daß seinem Abschiede beigesetzt wcrd^,seine die Straßen betreffende Instruction eröffnet und darauf insistiert habe. Absch. 24, 8 7.
13. Zollsachen.
o. Zoll zu Canobbio. ^
Art. III». (1744.) Die Zeitumstände werden nicht für geeignet gehalten, um wegen des Zoü^ ^ ^nobbio Schritte zu thun; jedoch soll diese Sache jeweilen im Abschiede erwähnt werden. Absch-12tt. (1745.) Der Landvogt erstattet den erfreulichen Bericht, daß, seitdem Canobbio in die königü ^ ^nische Herrschaft getreten, die Zölle heruntergesetzt worden seien, so daß von den Käsen statt ^ > ^vom Holz statt 6 jetzt nur noch 1 Kreuzer bezahlt werden müsse; dcr Kornzoll jedoch sei nicht hcn>> ^setzt worden. Daö Syndikat ist der Ansicht, daß bei gelegener Zeit auch diesen und andern Btffchw"^"
abgeholfen werden. Absch. 24, 8 1. II 121. (1746.) Man beschließt wiederum günstigere Zcstcn a
ten, um auch für das Korn und Anderes kleinere Zölle zu erhalten. Absch. 33, 8 l. II 122.
Ebenso. Absch. 44, 8 1. 55, 8 1- 67, 8 1. II 123. (1750.) Das Syndikat überläßt Zürich, ' >xjit>der zwölf Orte ein Schreiben an die königlich sardinische Majestät wegen dieses Zolles zu erlassen. ^giebt eS dem Landvogt den Auftrag, sich zu erkundigen, worin das Beschwerliche dieses Zolls bestehe, ^derselbe schon erhoben werde, und welche Milderungen bisher eingetreten seien, und davon Zürich ' ^zu machen. Absch. 78, 8 1. II 125. (1751.) Sobald jenes Memorial des LandvogtS angelangt 9 ' ^Zürich das Schreiben an die königlich sardinischc Majestät erlassen. Absch. 89, 8 1. l! 126' z»
Gesandte von Zürich findet das Memorial des LandvogtS nicht deutlich genug, um das Schreiben erkönnen, befriedigender den in der dermaligen Sitzung mündlich vom Landvogt gegebenen Bericht'aber trägt der Gesandte Bedenken, daS Schreiben abgehen zu lassen, bevor man in Erfahrung gebracht, ^Unterthancn dcr regierenden Orte in der piemontcsischen Jurisdiction Anghiera über den Zoll zu Canoeinen andern zahlen müssen; zu bedenken sei auch, daß, seitdem dcr Zoll an Sardinien gekommen ^für ein Legcl KäS von 5 Pfd. auf 1(l!/z Soldi heruntergesetzt worden sei, so daß ein solches Scheeschaden als nützen könnte. Daher nimmt der zürcherische Gesandte — und ihm folgen die übrigen >bernerischen — die Sache u4 rokoroncliim. Der bcrnerische erklärt instructionSgemäß, daß die Grat! ^ghicra, in welcher Canobbio und Arona liegen, zu allen Zeiten frei gewesen sei, und daß auf ^ ii>des See'S bis 1711 nichts bezahlt worden sei, in welchem Jahre mit Eintritt dcr österreichischen Regudas Mailändische der Zoll von Sesto nach Canobbio verlegt worden sei. Habe man von da an ö ^dcr kaiserlichen Regierung immer bis 1748 Vorstellungen dagegen geltend gemacht, so sei eS natuebendieselbe Beschwerde nun auch gegen daS Haus Savoyen erhoben werden müsse, nachdem ^Grafschaft Anghiera mit Canobbio und Arona an dasselbe gekommen sei; denn ursprünglich seien ^ ^ ,,NOrte keine Zollstättcn gewesen, sondern auf der andern Seite des SecS Sesto und Laveno, wodas Herzoglhum Mailand gefordert worden sei. Der Gesandte dringt daher instruktionsgemäß aus ^einer Vorstellungöschrift an den turinischcn Hof. Absch. 109, 8 1. II 12li. (1753.) Man findet e ^ Ir-lich, wegen dieses Zolles an den Hof von Turin ein Schreiben zu erlassen, da keine Klagen wehe ^schein kommen; jedoch will man die Sache im Auge behalte», damit, wenn je eine Steigerung dcS Z"