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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Mendris. 983

Schreiber streitig gemacht werde, daS seinen gn, Herren davon gebührende Kontingent zu deren Disposition»l>n heurige in suspenso lasse, und das um so mehr, weil der Landschreibcr vön Bcroldingen

^ I^lnein Stande keine Orlöstimme erhalten habe, die ihn als Landschreibcr anerkenne. Ihm schließt sich der^ ^bte von Zug an. Absch. 66, 8 11. II »»» (1749.) Der Landschreibcr und Landshauptmann zu^^^stian von Bcroldingen, eröffnet, daß aus einer Kammerrechnung von 1693 hervorgehe, daß"»>vid^ ^ Jahren der streitige Drrtltheil der von einem Landvogl zu Mendris bezogenen Bußen^ "iprochx,, ihm zugeflossen, sondern daß derselbe schon 1693 dem damaligen Landschreibcr zuerkannt wordenH°lge dessen belassen Lucern, Uri, Schwpz, Zug, Basel, Frciburg, Solothmn und Schaffhausen den. Treiber von Bervldingcn bei seinen alten Rechten »ach Anleitung der von demselben 1742 und 1743

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wirkte» Ortsstimmcn und ihrer Instructionen, mit Vorbehalt jedoch der obrigkeitlichen Rechte, krafl derenHoheiten der Drittel, den ein l. Syndicat zwar dem Landvogt und Landschreibcr aus Ansuchen hin sonst

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'^»stj " ichonket, gänzlich geschützel und geschirmct, und ihm den angesuchten Drittel unangefochten in das^ hic zu genießen zuerkennt". Zürichs Gesandter tritt unter NatificationSvorbehalt bei, die von Bern,Calden und Glarus nehmen die Sache »ü rvsoreuckum. Absch. 67, 8 6.

t). Johann Sebastian von Bcroldingen.

^cheii^' Gesandten nehmen Anstand, das zwischen der Landschaft Mendris und Balerna

Landschreibcr Johann Sebastian von Bervldingen andrerseits errichtete VergleichSinstru-bestätigen. (Der Inhalt desselben ist nicht angegeben.) Der Landschreibcr wirb beauftragt, nebst derdieses Instrumentesein gleiches Factum" den Ständen einzuschicken. Schaffhauscn beklagt sich über

the ^^osc Betragen des Landschreibers, der die von acht Orten erhaltenen Ortsstimmcn publiciert habe,^eih ^^hausen darum begrüßt habe. Es protestiert gegen die ihm crtheiltc Survivancc und die ihm er-^^vilegien. Absch. 175, 8 5. H »tt8. (1758.) Zürich und Bern fallen den acht Ortsstimmcn bei;i». Zustimmung in Aussicht. Uri läßt bei seiner Orlsstimmc so lange verbleiben, bis seine

^ passend erachten, sie zu rcvociercn. Absch. 185, 8 15. II »»S (1774.) Der altersschwacheZjhh ^'ber Johann Sebastian von Bcroldingen ernennt in Folge eines Vcrkommnisseö und der ihm von derStände crthciltcn Einwilligung seinen ältern Sohn Joseph von Bcroldingen zu seinem Substitut,orolbiugen bei Glaruö um dessen Ortsstimme nicht cingckommen ist, so willigt dessen Gesandter nicht" rchriert. Absch. 362, 8 18.

Marchensachen.

a. Grenze zwischen Bruzella und Caneggio einerseits und Moltrasio andrerseits.

'btiis ^ (1744.) Es wird berichtet, daß in dem streitigen Bezirke von Seiten Mailands nichts

dh K ^rgcnommen worden sei. Da aber keine Hoffnung vorhanden ist, unter den dermaligen Umständen

tt. Frille zu bringen, so läßt man beim Alten bewenden. Visetti wird beaustragt, ein wach-

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^ ^rne Neuerungen in dem streitigen Bezirke vorgefallen seien. wird ihm obiger Auftrag wie»

^>ehe haben, wenn etwas neues sollte vor sich gehen und in diesem Fall sofort zu berichten.

Ad. vii, Abth. 1, S. 11U8 und 11»9.s Absch. 9, 8 1. II »11. (1745.) Der Fiscal Visetti

^bsch. 23, z j. »zs. (1746, 1747. 1748.1 Ebenderselbe Bericht und ebenderselbe Austrag.^ 1 43, 8 1. 54, 8 1. II »1»- (1749.) Ebenso; wird aber noch beigefügt, daß dersich es», günstiger Anlaß zeige, diesen Streit zu beendigen, sofort die drei Provisionalorte da»