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185, 8 11. jj 2ÄN. (1759.) Zu Aeufnung deS Spitals wird folgende Ordnung gemacht: 1) Derdes Spitals sollen nicht mehr als vier sein. 2) Diele sind jährlich zu wählen und dem Svndicat!>" ^hcißung vorzustellen. 9) Zwei von ihnen blcidcn im Amt, die ander» zwei werden von NeuemGenuß ihres gewöhnlichen Lohns. 4) Diese Ncduction der Deputierten ist dem Re.the zu iunmicrcn- ^ ^
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Deputierten oder Directorcu sollen nicht mehr befugt sein, auf einem Gebäude eines Gutes um mehr
dert Mailändcrpfund Reparationen zu machen; 6) auch nicht mehr als hundert Mailänderpfunvnehmen; erfordert die Nolhdurft mehr, so haben sie die Bewilligung zum Entlehnen von andern Hund" zvom Landvogt einzuholen. 7) Wird eine größere Summe erfordert, so haben die Provisionalortc d>Nöthige zu verordnen. 8) Es sind künftig die Rechnungen in vier Copieen, zwei italienischen »nd )' ^ ^ ^scheu, in die beiden Quartiere zu tragen. 9) Die Direktoren haben daraus Bedacht zu nehmen/ d»bdem Spital hastenden Schulden sobald als möglich abbezahlt werden. 10) Die Relrodati solleneingezogen werden. 11) Alle Punkte der Verordnung sind bei einer Strafe von 1l)l) Kronen ge»a»12) Diese Artikel sollen im Frvntispicc der jäbrlich abzulegenden Rechnungen hingeschrieben werden-von dem Svndicat gcniachtcn Verordnungen sollen „geoffenbart" und dem Abschied einverleibt werde» ^Riva, Fiscal zu LauiS, stellt im Namen der Regenten des Spitals das Ansuchen, daS Svndicat >»e ^der verordneten Punkte ausheben. Demielben wird insoweit entsprochen, daß das Poenale ausgc)^^und der Amtmann die Erlaubniß zu bauen bis auf l<)<) Kronen gratis ertheilen kann; im Uebrige"bei der. gemachten Verordnung. Absch. 194, 8 2. jj 231» (1760.) Deputierte von Lauiö bitten,
doch statt vier Deputierte bereu acht zur Besorgung deS Spitals für drei Monate ausstellen, da vrevier zu groß seien; ferner die am letzten Tag des Jahres zu ernennenden Spitaldeputicrten »welch»vogte unter Vorbehalt der Ratification durch das Svndicat vorgestellt werden. Drittens verlang/'toren eine größere Summe Geldes als 100 Krone» von sich aus aufnehmen zu dürfen, da die ^
sorgung von Findelkindern eine schnellere Herbeischaffung von Geld nöthig mache, als cö aus dc»>ordnung enthaltenen Wege möglich sei. Endlich möge man es für hinlänglich erachten, den Status ^ ^im Urbarium und nicht in der Copic der jährlich abzulegenden Rechnung vorzulegen. Diese Ml» ^
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und unter die acht werden die vier Dublonen vcrtheilt. Jährlich sollen vier neue Verwalter gcw»)
den Hoheiten hinterbracht. Abich. 205, 8 2. jj 23Z (1761.) Wegen der bedeutenden Gcchäl"-, chl
vier Verwalter bloS aus christlicher Liebe, ohne eigenes Interesse besorgen, wirb die Zahl dcrle'lb/^
Landvogr und vom Spndicat bestätigt werden. Die Verwalter dürfen nur solche Reparationen »» ^vornehmen, welche nicht 100 Mailänderpsund übersteigen, auch keine höhere Summe als dieie Z» 'dürfnissen entlehnen; der Landvogt aber darf diese Summe >m Nothfall bis auf 500 Psunv ,e^
sind nur drei Abschriften der Spitalrcchnung einzulegen, wovon eine in die Canzlei. Denancntpfohlen, die schlechten Activschulden und tue den Lchcnlcutcu vorgeschossenen Gelder emzuzieiß" ^Capital- oder Lehenzinse auslaufen zu lassen. Endlich wird für nothwcndig erachtet, ein Urban»"'buch über das ganze Vermögen, über Häuser, Güter, Korngüllen, Grundzuisc, Zehnten u. l-Absch. 212, 8 2. jj 232. (1762.) Obige Verordnung wird ratificierl. Der Landvogt hat dO ^der Rechnung beizuwohnen; eine Abschrist ocr Rechnung ist dem Abschied beizulegen. Algch
e. Baupolizeiliches. .
2lrt. 233. (1753.) Die Patres belli Angeli hatten am gemeinsamen Ufer des ^ ^et^einen Port mit emer Kette geschlossen und sich denselben angeeignet, und der Rath von LauiS )"