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Dem Allsuchen des Bischofs von Como, cS möchte die Rechnungsabnahme des Klosters t"
Jahr suspendiert werden, damit er die Bewandtniß der Sache an die Orte berichten und dann die ^Befehle gewärtigen könne, wird entsprochen. Wegen der ehemaligen Verwaltung und wegen der ^der letzten zwei Jahre nimmt man die Sache ack rekeronckum. Absch. 66, 8 8. H 231 (1756.) ^ ^erkannt, daß von den Verwaltern des Klosters die Rechnungen von 1716 bis 1748 sollen abgelegt ^wozu der Bischof von Como nach Belieben einen Delegierten absenden könne. Die Rechnung wird ^Gesandten abgelegt und auf den Bericht derselben vom Syndikate gutgeheißen- Die GesandtenLucern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Basel und Solothurn erklären instruclionsgcmäß, daß in Zukunft d>^^nung dem Bischof zu Como abgelegt werden solle, jedoch so, daß ihre Stände sich vorbehalten, auch c»u ^Verordnung zu treffen. Bern, Zug, GlaruS und Freiburg vindicieren dem Syndikate die Stillegung ^ ^nung. Der Gesandte von Schaffhausen referiert. Absch. 77, 8 7. ss 232 (1751.) Bern, Zug- ^Freiburg und Schaffhauscn tragen darauf an, daß die Rechnung künftig im Beisein eines bischöfliche»" ^dem Syndikate abgelegt werden soll. Die übrigen Stände wie 1750. Absch. 88, 8 2. sj 233. (175 - «Gesandten wiederholen ihre frühern Erklärungen. Die 1750 genannten sieben Stände wollen d>t
nicht mehr dem Abschied einverleibt wissen; die fünf andern protestieren dagegen, daß in dergleichen w ^Majora gelten sollen. Absch. 108, 8 1. II 23Ä. (1753.) Dieselben Erklärungen von beiden Partei"» ^121, 8 1- II 233. (1754.) Die beiden Parteien wiederholen ihre früher» Erklärungen Absch- 1II 23tt. (1758.) Den Klosterfrauen wird gestattet, ein kleines Stücklein Garten zum Bauezu kaufen; ihnen wird auch das Almosen von 1 Krone, das auch den beiden andern Fraucnkn'i ^abfolgt wird, zuerkannt. Die Gesandten von GlaruS und Schaffhausen nehmen die Sache »6 re o ^ ^(Obschon im Abschiede von 1758 stehend, gehört dieser Artikel in daö Jahr 1757.) Absch. 185, §237. (1758.) GlaruS genehmigt den Kauf und das Almosen; Schaffhausen protestiert gegen die dc>»'ertheilte Gnade auf's feierlichste. Absch. 185, 8 >0.
c. SomaScercongregation zu Lauts. ^ sit
Art. 238. (1750.) Die Somascercongregation kommt mit dem Ansuchen ein, man möchte ^genöthigt gewesen sei, auf einen Theil ihres bisherigen Gartens ein Gebäude zur Aufnahme der Z» ^Jugend zu errichten, den anstoßenden Garten, den der Spital den Landvögten verzinse, entweder käus ,gegen einen jährlichen Bodenzinö von neun Kronen überlassen. Ihr Ansuchen wird »4 rokorvnckuw g"
Absch. 194, 8 7. II 23». (1760.) Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn nehmen das Ansuche» »menckanckum. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Freiburg und Solothurn wollen der Kongregation g ^ ^diesen Garten gegen einen jährlichen BodcnzinS von 45 Mailändcrpfund, der an den jeweiligenbezahlen sei, an sich zu ziehen. Zug protestiert dagegen. Der glarnerische Gesandte ist instruiert, dumit ihrem Begehren abzuweisen, nimmt aber daö Angehörte »ck rvkoronckum. Absch. 205, 5 7-(1761). Die Mehrheit der Gesandten gestattet den Somaöccrn, diesen Garten unter obigen beding"sich zu ziehen. Der Gesandte von GlaruS referiert. Absch. 212, 8 7. H 2Ä1. (1762.) Gl»"»nicht zur Ueberlassung dieses Gartens und behält seinen gn. Herren ihre Rechte vor. Absch. 22t, 8 6 .^i(1763.) Da GlaruS glaubt, daß dieser Garten der Bcqräbnißplatz der evangelischen LandvögtceS nicht für die Abtretung. Nachdem aber dem Gesandten nachgewiesen worden, daß dieser Beg^ ^ ^der Garten des GroßweibelS sei, nimmt derselbe die Sache wieder ack rvlvronckum und erwartet,
PatreS sich bei seinen gn. Herren und Obern darum anmelden. Absch. 231, 8 5.