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dittc, ^ ' sollen sich dem anschließen, was die übrigen Stände für das Zweckmäßigste halten. Zug ist für^ ^ ^"^espondcnz und glaubt, daß dieselbe durch den Agenten Krenzlin geführt werden könnte. GlaruSNothwcndigkeit sich herausstellt, Basel die Sache der gemcineidgenössischen Tagsatzungs,j Freiburg sie nur einstweilen, Solothnrn sie ganz fallen lassen, wenn nicht Einstimmigkeit zu erhaltenz g ' ^rhaffhauscn räth, die Stände selbst möchten anfangen, den dirccten Weg einzuschlagen. Absch. 362,^lei ^ ^rrn 'rägt darauf an, daß die mailändischcn Angelegenheiten und die die vier
d" Angelegenheiten der regierenden Orte dirccte mit der mailändischcn Regierung und nicht
^»fti ^^dcnten verhandelt werden sollen. Die Mehrzahl der Gesandten erachtet für gut, diesen Artikel^ ^>s dem Abschied wegzulassen. (Anhang zum Absch. 369.)
?« Münzwesen.
der ^ (1745.) In Folge cincS Berichtes deS Grafen Johann Rudolf Fiva und der Regenten
schh^^aft Lauis, welche sich über den hohen Preis der Dublonen, Zechinen und des andern Geldes bc-/'.Ehrend früher der EurS nach mailändischcm Ruf eingerichtet gewesen sei, da eben die Lauiser vielerlei»Iis Mailand kaufen müssen, wird dem Landvogt aufgetragen, den Preis der Gcldsorten ungefähr
mailändischcn Grida zu bestimmen und 29 Filippi Buße darauf zu setzen, so oft jemand,d«ß Verkäufer, dieser Verordnung entgegen handelt. Absch. 23, 8 19. 18S. (1748.) ES wird verordnet,
»»S. ' ^'u Landvögten das Geld auf dem Fuß, wie cö laut der Privilegien ausgerufen ist, eingenommen und'kj^ I/"'Verden soll. Absch. 54, 8 18. (S. Art. 53.) j> 18«. (1754.) Der glarncrischc Gesandte führt nachix Beschwerde, daß zum großen Schaden der eidgenössischen Viehhändler die Geldsorten in LauiS
^ht " ^'hcn EurS angesetzt worden seien, gicbt sich aber zufrieden auf den Bericht, daß zur Zeit der LauiserGcldgrida nach dem mailändischcn Eurse eingerichtet werde. Absch. 133, 8 15. jj 187. (1755.)
Gesandte führt wiederum Beschwerde, daß auf dem Lauiscrmarkt nicht die Grida di Milan»dk„ "'erde, sondern daß die Regenten willkührlichc Abänderungen einführen, so daß die Viehhändler durch^°ge>,Schaden komme» Er trägt darauf an, daß die Uebcrtrcter der Grida zur Strafe sollenA»s^^bc„. Absch. 148, 8 7. 188. (1767.) Die Regenten der Landschaft LauiS kommen mit demes möchten die in die Kammerrechnung zu bezahlende» Geldbußen zufolge ihrer erhaltenen Frei,^'lte,/^ ^ Lauiscrgrida angenommen werden. Die Mehrzahl der Gesandten will die deßwegen bestehendenSyndicatScrkanntnisse zur Disposition der Hoheiten dem Abschiede beilegen. Bern, GlaruS und^17-19^' 'vollen sie nach der Mailändcrgrida bezahlt wissen, Obwalden die Landschaft bei dem Decret' verbleiben lassen, so lange dieselbe es nicht mißbraucht. Nidwaldcn verlangt, daß die Kammer- und""ch bisheriger Uebung bezahlt werden. Zug ist bereitwillig, zu einem mildern CnrS Hand zuk 19. 18». (1768.) Die Mehrzahl der Gesandten erklärt sich dahin, daß die Kam-^»sih, ' die Bußen bezahlt werden, nach der Mailändcrgrida angenommen werden sollen. Luccrn
X'. ' ^ ein Unterschied gemacht werde, daß die Landcöstcucrn und Zölle, welche den Hoheiten anheim-^ ' bem alten Fuß, die Bußengelder nach der Lauiscrgrida bezahlt werden sollen. Absch. 296, 8 19.
17. Gewerbe.
Ärt
^ di (^45.) Wege» der „Seidenspinnung" hat sich niemand vor dem Syndicat gemeldet, weß-
^ Artikel nicht zur Behandlung kommt. Abjch. 23, 8 13.