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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Laut» ' 96»

»ich,

k»ld Mitwirkung auch von Seite der katholischen Stände, Luccrn, Uri, Schwyz, Unter-

^ ^ Tolothurn wie 1,773. Zug möchte den Beweis des ledigen Standes abschaffen und sich mit derAch, Verkündung begnügen. GlaruS will zu einer gemeinsam zu machenden Ordnung Hand bieten,Ily. Zarten, waS aus dem Moderationsplan werde, auf welchen Luccrn 1773 Hoffnung gemacht habe,^>hol ^ cnnetbirgischen Uiiterthane» nicht anders gehalten werden, als die Unterthancn andprer

Länder. Freiburg und Schaffhauscn lassen es bei der 1772 erlassenen Grida bewenden: Letzteres^edc, katholischen Stände in dieser nach ihren eigenen Grundsätzen bloS politischen Verfügung sich

^Wichen Hofe, noch von der Nuntiatur etwas vorschreiben lassen. Absch. 362, § 3. jj 172.^»cil Bern, Zug, GlaruS, Frnburg und Schaffhausen lassen cS bei der durch das trideminische

He, , ^^lZeietzten dreimaligen Vcrkündung bewenden und bestätigen daS Mandat deö SyndicatS von 1772,katholischen Stände wiederholen ihre Erklärung von 1773. Basel erklärt, daß die ennctbirgischenp'o »t-ili likoi-i nicht mehr deschwert werven, als die Unterthancn anderer katholischer Länder,''"t ^ ^ ^ sl776.) Zürich, Bern, GlaruS, Basel und Schaffhauscn sehen diese Sache als

5°», m ^ ^udcshcrrlichkeit einschlagende an, wollen sich darin weder vom Papst, noch vom Nuntius, noch»»d ^ pon Como etwas vorschreiben lassen, zumal da auch Polygamie vom Landesherr», bestraft werde""b 1701 diese »tali liboii aberkannt »Vörden seien. Sic lassen es beim Mandat von 1772wollen diesen Punkt aus dein Abschied entfernen, Die Gesandten der katholischen Stände sind^ >77k ^ ^"^chlägc anzuhören. Absch. 382, 8 3. » 174. (1777.) Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen^»i N ' ^'öleich dehnen sie auch das Mandat von 1772 auf daS Viertel CapriaSca aus, welches untertz ^ p^" Mailand steht und darum etngekommcn war. Lucern »vünscht in Folge der vom Bischof^^"winenen Vorstellungen über die Nothwcndigkeit der »tali liberi, daß dieselben nach dem vom^tier, "gegebenen Memorial statthaben möchten. Uri genehmigt dieses Project, der Gesandte von Schwyz^°>ec> ^gehörte, der von Obwalden spricht den Wunsch aus, die evangelischen Stände möchten dasAns^^hnugcn. ohne jedoch mit den evangelischen Ständen in Zerwürfniß zu kommen, dem

Nuntins zu entsprechen. GlaruS will zu Zurücknahme deö Mandats von 1772 stimmen, wennlichk» ^ die Taxe der slati lideri aushebe, Frciburg ist geneigt, einem Project beizustimmen daS der bischöf-gedeihlich" und dem Lande nicht beschwerlich ist. Solothurn hat oben erwähntes Project an-Absch, ZW, z z.

IS. Talzsachen.

Ü'bik y ' ^5- (1765.) Da cS sich herausstellt, daß die Regenten Leute, welche gewisse Quantitäten Salz^ einführen wollen, davon durch vorgeschützte Decrete und Abschiede abschrecken, und das Gerücht

"»d hatte, daß eher Mangel, als Ucbcrfluß an Salz vorhanden sei, so wird zu Beseitigung dieser

^ kliyf^ Nlißbräuche für gut erachtet, den Bericht über diese Ucbelstäudc in den Abschied ack instuwuckumSyndicat zu nehmen, daß aber inzwischen sowohl den LandcSangehörigcn Giani und Mithaften,^'esck,/ gemacht hatten, ein gewisses von Mailand gekauftes Quantum Salz in die Landschaft

^s>! ^ den Fremden und Gremplcrn gestattet sei, ohne Entgcld-oder Abtrag an die Landcskasse, zum^"dschaft Salz einzuführen und zu verkaufen, jedoch so, daß sie diese gemeinnützige Provisional-^ ^ ^ "ich, mißbrauchen, sondern bei der durch die Grida bestimmten Taxe verbleiben und Gewicht^ät rech, liefern sollen, daß aber diese dem Giani und Mithaften aufgetragene Lieferung nicht prä«