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Untere freie Aemter.
2«. Straßenwesen.
Art. 1«« (17-18.) Auf die Klage dcS LandvogtS, daß die Landstraßen, welche Bremgarün ^ ^
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zu halten habe, in gar schlechtem Zustande seien, wird an den Rath dieser Stadt der uachdruckllch^
lassen, dieselben beförderlichst in guten Stand zu stellen; die Bemühungen des Landvogts um dieder übrigen Straßen werden verdankt. Absch. 53, 8 15. ff 1V7. (1764.) Dem Landvogl wird aufdaß die Straßen in schlechtem Zustande seien, der Auftrag ertheilt, die nöthigen Befehle zurselben ergehen zu lassen. Die Reichsstraßen sollen eine Breite von wenigstens 12 Schuh ohneBorde haben. Absch. 243, 8 19. fl ZV« (1765.) Die Landstraßen sind in befriedigendem
fünfzehn Fuß breit. Damit sie nicht verengert oder durch Lastwagen verderbt »Verden, soll ein Mandatwerden, daS Glaruö sofort genehmigt, Zürich ack reloreridum nimmt. Absch. 255, 8 17- ü ^ ^
Die Straßen sind in gutem Stand. Der Landvogt wird beauftragt, darauf zu achten, daß N' e
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Deichselfuhrcn sich bediene. Absch. 276, 8 15. ff 17V. (1767.) Die Straßen sind in recht ^
ES wird ferner gute Aufsicht zu deren Unterhaltung anempfohlen. Absch. 281, 8 19. >1 171. (^6 ^ grAbsch. 294, 8 21. ff 172. (1769.) Der Landvogl giebt ein Memorial über Straßenverbcsscrnnö ^wird beauftragt, nach Anleitung desselben die nöthigen Reparationen vorzunehmen und ein ^ . Ach"!'zu entwerfen. Absch. 309, 8 30. ff 17». (1770.) Die Straßen sind in gutem Zustande, allebreit. Das eingesandte Straßenrcglement wird genehmigt. Auf jeden das Maximum der Ladung >"
Centncr wird eine Buße von 5 Pfund geseht. Absch. 320, 8 25. ff 17Ä. (1771.) ^ ^
publiciert worden und wird nach dem Bericht deS Laudvogls gehörig exequiert. Absch. 328, 8 ^ ^(1772.) ES wird gut befunden, jenes Reglement ferner in Kraft zu erhallen. Absch. 337, ^ ' ^hlc^(1773.) Befehl, die neu angelegten Straßen zu verbessern und in der Mitte zu erhöhen und du ^ ^schwyl anzuhalten, die Straße nach Othmarsingen in guten Stand zu stellen. Absch. 347, 8(1774.) Die Straßen sollen nach dem Sinne dcö Wegmandats durch die Gemeinden repariert ^Gabelfuhren sind zu beseitigen; die Armen jedoch, welche nur ein Stück Vieh besitzen und damit aufahren, sollen deßwegen milde behandelt werden. Die Straße von Wohlenschwyl ist nach du» ^ ?>kVergleich auszuführen. Absch. 361, 8 27. ff 17«. (1775.) Befriedigender Zustand der Stt^^^^„ss.erte"Repartition der einzelnen Strecken der Straße von Wohlenschwyl nach Othmarsingen ist unter vc> ß'
Gemeinden ein Vergleich zu Stande gekommen; etwa sich noch erhebende Streitigkeiten hat der ^entscheiden. Absch. 368, 8 28. ff 17V (1776.) Dem Landvogt wird empfohlen, dieStraßenbau nicht über ihre Kräfte in Anspruch zu nehmen, namentlich nicht für den Bau der "straße; ferner die Gotteshäuser, welche in diesen Gegenden liegende Gründe besitzen, zur ^ '
Weigern sich dieselben, so soll er deren Vorstellungen mit seinem Amtsberichte in die ^
379 ,8 27. ff I««. (1777.) Dem Landvogt und auch dem Landschreiber wird für ihre ^
Herstellung der Straßen der Dank ausgesprochen. Den Ständen wird überlassen dem Landtchr"fication zukommen zu lassen. Die Entschädigungsforderungen für die Grundeigenthümcr "
Absch. 395, 8 20. ff 1«1. (1777.) Unlervogt Geißmann kommt mit einer Entlchävign"^ t ^890 Gld. 16 Sch. für Land ein, das er an den Bali der Landstraße nach Lenzburg abgeirrten395, 8 22.