88V Grasschaft Baden.
Magistrate unternommenen neuen Rathhauöbau und die nachläßige Verwaltung, wird durch die zweiteten, den Amtsstatthaltcr Jenner und den Obervogt zu Kaiscrstuhl iu loco eine Untersuchung vorge»ES stellt sich durch dieselbe heraus, daß der Rath sich Ucbergriffe erlaubt habe und dasschlecht bestellt sei Vorbeschiedenen Deputierten deö Raths wird dieß nachdrücklich zu Sinn gelegt- ^Untersuchungöcommission wird ein Project ausgearbeitet, wie die Rechnungen der Stadtämter in eingebracht, das Bauwesen eingerichtet und die Schule besser bestellt werden könnten. Dieses G" agenehmigt, den Ständen eingesandt und dem Rathe von Kaiserstuhl zur sofortigen Erecution337, 8 1k. 370. (1773.) Mit dem bischöflichen Obcrvogt zu Kaiserstuhl werden unterbehalt folgende Punkte vereinbart: 1) DaS zu einer Trinkstube auf dem Stadtthor bestimmte Stoclwcr ^abgebrochen und das Thor unter Dach gebracht werden. 2) Das Rechnungswesen der Stadt ist nachbischöflichen Amtleuten entworfenen Formularien unter Aufsicht deS Obervogts zu führen und B'
alle Jahre vor ihm abzulegen, alle zwei Jahre dem Landvogteiamt zur Einsicht zu geben, jedoch 'so lange, bis die Rechnungen der verschiedenen Aeinter sich vollständig den Formularien angepaßt habe»-alten Schulmeister soll ein Vicar aus vier Jahre beigeordnet werden in Erwartung, daß bis dahinBurger für diese Stelle sich zeigen werde; das Salarium hat der Bischof oder der Obervogt znAbsch. 347, § 15. jj 37R. (1774.) Obige Vereinbarung ist von den Ständen genehmigt361, 8 21. 372. (1776.) Dem Major Mayenfisch war voriges Jahr bewilliget worden, da» ^an der hintern Rheingasse zu erweitern. Dagegen erhebt der Bischof von Constanz Einsprache, ^trägen und Abschieden den regierenden Orten nur in Nothfällen über die Stadt und das Schloß heb""
jus prsesiäii et sperturso zustehe. Die Gesandten sehen die Bcgründetheit dieser Einsprache cmunter Ratificationsvorbehalt die frühere Verfügung auf. Absch. 379, 8 20.
ii. Thengen, Herdern und Lienheim. Lie"'
»Art. 373. (1772.) Die drei jenseits des Rheines liegenden Ortschaften Thengen,heim beschweren sich, daß, um die Fruchtauöfuhr zu hindern, der schwäbische Kreis ihnen in ihre Ar-Soldaten gelegt habe, und bitten, sie bei ihren seit undenklichen Zeiten mit der Eidgenossenlchasl ^ ^ ^bindungen und bei ihren Freiheiten zu schützen. ES wird an den Cardinal Bischof von Consta"; ^fürstlich schwarzenbergische Regierung zu Thiengen ein Vorstellungsschreiben erlassen. Absch ^ 8
o. GeroldSwyl (Geretschwyl). W"'
Art. 3741. (1776.) Der Gemeinde GeroldSwyl (Gerctschwyl) wird auf ihr Ansuche" ein zB''oberhalb Dietikon neben Glanzenberg auf dreißig Jahre gegen Ablieferung eines Vierlinge und ^rhKernen verliehen. Wird etwas darauf gepflanzt, so ist der Hoheit der Zehnten davon Z" gr379, 8 23.
30. Personelles.
Art. 373. (1758.) Wegen eines die Anna Maria Keller von Oberendingcn betreffende»^ ^bei welchem der Pfarrer Toßenbach sich ein ärgerliches Betragen hatte zu Schulden kommen lasll>^ ^den Cardinal Bischof zu Constanz geschrieben und von demselben verlangt, er möchte den Pfarrer a> ^schaft entfernen. Die in diesem Handel aufgelaufenen Unkosten sind von den Ansprechen'
Rechtens an Anna Maria Keller zu fordern. Absch. 184, 8 15. 370. (1759.) Da ^""^ll>e»nych nicht entfernt ist, wird durch einen Expressen dem Bischof das Verlangen nach Entfernung