Grafschaft Baden.
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«. Tägerfelden.
^ Ge>' Von der Gemeinde Tägerfclden hatte der Obervogt zu Klingnau die Vogts-, Ficht-
verlangt, und da sich dieselbe sie zu geben weigerte, war durch den Laudvogt darüber ge-Htsc Die fürstlich constanzischen Deputierten suchen um nochmalige Eröffnung des Rechtes an.
^ ""6 besonderer Rücksicht für den Bischof gestattet und dem Landvogt eine nochmalige Unter»^ Sache aufgetragen. Absch. 42, 8 13.
^ Ii. Hof Dättwyl.
schien ' (1752.) Zürich und Bern verordnen den Hofleuten von Dättwyl, welche eine eigene Schulelährlichen Beitrag von 29 Gulden, auf Martini erstmals, auS den Aemtern, aus welchen des»°» ^ ^"'^wmcn fließt. Absch. 194, 8 25. jj SSid. (1753.) Dem Schulmeister soll seine Besoldung^ '^dcn von jedem Stande auf 15 Gulden erhöht werden. Absch. 183, 8 21. ff SV9. (1759.) Diese"S wird ratificiert. Absch. 192, 8 23.
i. Reckingen.
^ I»/ ^ (1753.) Der Gemeinde Rcckingen wird die Conccssio» ertheilt, aus den Rütenen etwa drei-^rtcn auSzustocken; eS soll aber der Zehnten davon entrichtet werden. Absch. 129, 8 12.
k. Untcr-Chrendlngen.
^ ^ '^dr Gemeinde Unter-Ehrcndingcn wird auf ihr Ansuchen gestattet, ungefähr vier
ci ^ Gemeindcholz auSzustocken und einzuschlagen, um durch den dadurch gewonnenen Weid-as», g ^uchcrsticr erhalten zu können. Als Canon werden von ihr jährlich 4 Schilling gefordert. Absch.
^ ^ I. Dietikon.
^Me»>' (1^6.) Der Gemeinde Dietikon wird gestattet, etwa 24 Jucharten Reben, welche in der^ Tielge liegen und einzelnen Particularcn gehören, an den Hügel, genannt die Vorder-Rütenen,^ ^kmeindwerk gehören, zu verlegen, weil die Reben in der Ebene dem Froste gar ausgesetzt waren;^ n» ^ Erlaubniß an die Bedingung, daß die Crediloren dem Landvogteiaint ihre Einwilligung^ Hii>b( ^ Betreff des Zehntens werden die von Dietikon an die Decimatoren verwiesen und denselben'^4. Kosten der Transplantation zu gnädiger Berücksichtigung empfohlen. Absch. 169, 8 12. ff
^ wird^'iges Gutfindcn wird ratificiert. Absch. 174, 8 9. SV3. (1763.) Der Gemeinde Die,^Ze» ei» Limmat entstandenes und von derselben umgebenes Grien unter Ratificationsvorbehalt
lib- Mütt Kernen von acht Jucharten jährlich und den Zehnten, insofern etwas darauf gepflanzt^>e». Absch, 294, 8 14. jj ZMi. (1769.) Diese Uebcrlassung erhält die Ratification der Ho-
^s,»d jucharten, welche im Laufe des JahrcS den Fischern Bolz vom Landvogt zu Lehen gegeben wor-^ Ratificationsvorbehalt und unter Vorbehalt des DrittmannSrechteS denselben belassen.
^ D Uebung und dcö Abschieds von 1655 die Verleihung dieser Griene für
^t>r„ ^ (^eiandten sind ohne Instruction und überlassen cS dem Kloster, sich mit dieser Ansprache bei denu Melden, Absch, 399, 8 15. S«7. (1779.) S. Art. 464.
Ärt. g w. Kaiserstuhl.
Wsi d. (^58-) Um der zerrütteten Occonomic von Kaiscrstuhl auszuhelfen, bringt der Landvogt^ ^ibsä ^^rvogt, Baron von Landsec, vereinbarte» Vorschlag vor daö Svndicat. Derselbe wird ratifi-' 8 13. jj 3«». (1772.) Auf die Klagen des Major Mayenfisch über den vom Stadt-