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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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881
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Grafschaft Baden. 881

vom Bischof abgeordnete Gesandtschaft bezeugt mündlich die Absicht des Bischofs, diesen Pfarrer^3' 6 II- !! z?7. (1759^) Bauherr LeontiuS Graf von Baden, Justus JostaS Janserl Interessierten, welche eine auf daS Kloster St. Blasien und etliche Rcichsritter und Prälaten-^ Schuldverschreibung haben, suchen die Stünde um ihre Vermittlung an, um zur Bezahlung

dt ^ Der Schuldtitcl wird als richtig anerkannt und zu Gunsten der Crcditorcn ein Schreiben anSt- Blasien erlassen (ein solches war schon voriges Jahr vom Landvogt erlassen worden), diebcn lZN. Herren und Obern zu weiterer Verfügung hinterbracht. Absch. 193, 8 13. ^ 378.

Ansuchen wird von Graf und Interessenten wiederholt. St. Blasien erkennt die Schuld an,

^ Rcpartition derselben unter die Mitschuldncr noch länger nicht könne zu Stande gc-^ ' daß einstweilen nichts beschlossen werde. DaS Syndikat will zwar mit der Absprcchung noch^Zis "bcr den Prälaten dringend, wenigstens jährlich den Creditoren auf Martini 600 Gulden an

di-entrichten bis zu gänzlicher Erörterung der Streitsache. Absch. 204, § 19. 371». (1761.) DaHülfx « ""d Interessenten noch nicht abgetragen worden ist, so wird ihnen auf ihr Ansuchen um

^°>ivc ^commcndationsschreiben gegeben, zugleich werden sie aufgefordert, noch andere Gründe undö" machen und dieselben den Ständen mitzuthcilcn. Absch. 211, 8 15. » 38tt. (1762.) Es^ l RecommcndationSschrciben an den Prälaten von St. Blasien gegeben und demselben

!! 5^ von 1665 beigelegt, in welchem der damalige Prälat die Schuld eingesteht. Absch 220, 8 11.^ Obiges Schreiben ist ohne Erfolg geblieben. Auf Ansuchen der Creditoren wird wiederum

^ .Expressen ein Vorstcllungöschrciben abgeschickt. Erfolgt nicht bald darauf eine befriedi-

ge» ^ l'v wird den Ständen angerathen, dieses Geschäft selbst zur Hand zu nehmen und in ihrem

Ngf," ^ ^"schrift an den Prälaten zu crlussen. GlaruS will zwar den Creditoren alle obrigkeitliche Hülfe^^chci,unvorgrciflichen" Mitteln. Absch. 230, 8 9. ss 382. (1764.) Die in Armurh

^ Tes.'? ^^ditorcn kommen nochmals um Verwendung beim Stifte St. Blasien ein. Da die Instructionenauseinandergehen, vereinigt man sich endlich dahin, die Crcditorcn anzuweisen, in einem^'chtmäßigkcit ihrer Schuldforderung und die Geschichte, wie dieselbe contrahiert worden, sowie^ dk» , ^ Eckende ökonomische Lage darzustellen und dasselbe den Ständen einzuschicken, damit eS von diesen'"gleich königlichen Minister von Marschall mit einem Promotorialc abgesandt werden könne, und damit

^ i» beigefügt werde, der Minister möge den früher an den Abt von St. Blasien erlassenen Befehl,^l ^ Schuldsache in keine Unterhandlungen einzulassen, zurücknehmen. Absch. ?42, 8 7. ss 38». (1769.)^ »bd bon Schnorf, welcher von St. Blasien die niedere GcrichtSherrlichkeit Schncisingcn zu Lehenvy»,Magistrat der Stadt Baden wegen Diebstahl unlängst a»S deren Gebiet verbannt worden ist,s ^ kechx von St. Blasien citicrt, sich vor seinem Lchcnhof zu stellen, um sich wegen Vergchungcn

^Hcnpflichtcn zu verantworten. Die Gesandten, durch welche diese Citation an Schnorf gelangen'8 2z baß fix nicht entsprechen können, weil Schnorf sich nicht mehr im Lande befinde. Absch.

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