Grafschaft Baden. 837
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ilbsch ^ wachsames Auge zu haben und bei stattfindenden Eingriffen im Namen derselben zu protestieren.
^ ^<>3 (1769.) ES hat sich auf der Brücke nichts neues zugetragen. Dem LandvogtMamkeit anempfohlen. Absch. 309, 8 7.
0. Anerkennung.
^ s. Der Jnappellabilität in Schuldsachen von den Gerichten der Stadt Baden.
^ ^ b1747.) Bon einem Unheil der Stadt Baden in Schuldsachcn wollte der Verurthcilte^ Stadt Badeil ersucht nun die Gesandten, sie bei dem durch den Freiheitsbrief von 1533 ihr^ Jnappellabilität in Schuldsachen zu schützen. Da der betreffende Artikel dieses FrciheitS-^std / zweiten Artikel der Capitulation von Baden übergegangen ist, so nehmen die Gesandten keinen^ Stadt dieses Recht zu bestätigen. Absch. 42, 8 11.
^ Der Wittwen- und Waisenbeschretbung von Schwarz-Wasserstelz zu Fisibach.
(l 753.) Die GcrichtSherrlichkcit Schwarz-Wasscrstclz spricht, gestützt auf eine OrlSstimme vonDie bisherige Ucbung, daS Recht der Wittwen- und Waiscnbeschrcibungcn im Dorfe Fisibach an.
rvkoi-onllnin genommen, damit spätere Abschiede und Ordnungen nachgeschlagen werdenz, . ^20, 8 17. js (1755.) Daö von der Gerichtsherrlichkeit Schwarz-Wasserstclz angespro-
ber Billigkeit begründet angesehen. Absch. 147, 8 15. js (1756.) Die Ge-
Recht der Gerichtöhcrrlichkcit Schwarz-Wasserstelz mit dem einzigen Vorbehalt, daß^be» ben jeweilen in Waiscnsachcn von den Hoheiten zu erlassenden Verordnungen ausgeübt
Al>sch. igg, z 7
IÄ. Justizsachen.
z. a. AccommodcmentS.
. (1747.) Der in Thengen angesiedelte Kaufmanir Moriz Provence hatte in Folge eines^ Holl,'"" Ercditoren ein Accvmmodcmcnt zu 75 °/„ gemacht, dem einige der Creditoren nicht bei-^ stich/"' fürstlich schwarzenbcrgische Regierung hatte den Landvogt ersucht, diesen wenigen Credi-/vttst,^/" öestatten, Arrest aus deS Provence Waarcn auf künftigem Zurzachermarkt zu legen, sondern siea»tst/ Accommodement beizutreten. Auf die Frage dcö LandvogtS, wie er sich hierin zu verhalten^ best/!"" bic Gesandten, daß jene ablehnenden Creditoren, weil in der Grafschaft Baden nicht daS/»>e ^// baß bei AccommodcmcntS die Minderzahl der Mehrzahl folgen müsse, nicht mit Recht zur An-^ werden können. Er möge nach allgemeinem Rechte verfahren, aber dieselben durch Vorstel-'"tMt in daS Accvmmodcmcnt zu bewegen suchen. Absch. 42, 8 4.
Art < Tagung von Käufen.
^749.) DaS Gericht von Zurzach stellt daS Ansuchen, cS möchte das 1728 vom Landvogtwcrd. Betreff der Fertigung von Käufen erneuert und als eine LandSvrdnung von den Ständenet?./" Ansuchen wird ack rokaivnckum genommen. Absch. 65, 8 11. js Sil». ft?50.)
""d'chb°n Zurzach wiederhole.r obiges Ansuchen. Da aber dieses Mandat n.emalS exequiert worden istVss/"/^""ze" Ausdehnung nicht Practicabel erfunden wird, so wird davon abstrahiert und dem Landvogt
lnne. ,
^vthwendige zu verfügen. Absch. 76, 8 10.