Grafschaft Baden. 833
Wr» ^andvogt wird aber insinuiert, bei der Unterhandlung sich fest an daö Priucip zu halten, daßgierenden Stände die LandeSherrlichteit haben und diese sich nicht schmälern lassen. Absch. 211, §9.
^ /c. Wegen Untersuchung einer nnslirmlichen Spitalpflegerwahl zn Kaiscrstnhl.
^>chkc' ^ (1757.) Der constanzischc Obcrvogt beschwert sich, daß das Landvogtciamt wegen einer Un-Mahl Spitalpflegcrs etwas verhängt habe. In Folge dessen wird der Landvogt bc-»ich,. ' ^ Unlersuchung mit dem Obervogt vorzunehmen und daS Nöthige zu verfugen. Sollte dieser, es^ Gründe dagegen entwickeln, so könne je nach Beschaffenheit derselben „entweder die
^'vsih gemacht" oder die Untersu.bung ihm zugestanden werden. Absch. 174, 8 16. js 177. (1753.)^ Behandlung dieses Streites aus künftiges Jahr verschoben. Absch. 184, 8 12.a, /. Wegen Gebranch der Tortur von dem Obervogteiamt zn Klingnau.
^ zn Sr (1759.) Eine hochfürstlichc Abordnung beklagt sich, daß daö Landvogtciamt dem Obcrvogtei-
»!l^^""Snau behllfö der Criminalinquisitionen den Scharfrichter zur Vornahme der Tortur nicht habe wollenl-z Die Gesandten gestehen dem Obervogteiamt den Gebrauch der Tortur »ach den Bestimmungen
°"b"gische„ Vertrags von 1451 und unter den darin enthaltenen Bedingungen zu. Absch. 193, 8 17.
» m. Wegen JuriSdictionsdisserenzen überhaupt.
^hi) ^ ' ^!». (1762.) Der Landvogt hatte wegen der obwaltenden JuriSdictionsdisserenzen (3t an derMärzens mit den fürstlich constanzischen RegierungSräthen von Baur und Blaichcr eine Con-^>kd ^richtet nun über deren Beschwcrdcpunktc und die Beantwortung derselben von seiner Seite. Ihm"gen, ein Projekt zu einem „schlüssigen" Antwortschreiben an den Bischof von Konstanz vor-wird ack r»tiüci>nckum in den Abschied genommen. Absch. 229, 8 9. ff 1811. (1763.) AnsAtg^^ben hatte der Bischof, ohne die darin aufgestellten Säße zu widerlegen, geantwortet, daß er seinenv°h,ei bohlen habe, bei vorkommenden streitigen Punkten einen freundschaftlichen Vergleich mit dem Land-wegs ^ versuchen. In Folge dessen wird ein Schreiben gn den Bischof ->ck.atilieanckum dem Abschied^bdv ^ welchem unter Ausrcchtcrhaltung aller aus der Landeshcrrlichkeit hersticßcndcu Rechte dem Bischof^ daß ein ähnlicher Befehl auch an das Landvogteiamt von ^veite der Ge>andten ergangen sei.^ ll 181. (1764.) Ei» Abgeordneter deö Cardinals und Bischofs von Constanz verlangtW>l Conunission, um sich über die schwebenden Jurisdictionödifferenzcn zu besprechen. Die
werden dazu verordnet und beaustragt, nach Anhörung dcS bischöflichen Abgeordneten zuaß die Stände niemals von dem Grundsätze abweichen werden, daß die völlige Landeshcrrlichkeit mitwn ""dcrn in der Grafschaft Baden ihnen gehöre, und daß sie nur auf dieser Basis zu Vcrhand-
l"en. De/bischöfliche Abgeordnete läßt sich aber auf diese Erklärung hin in keine weitere Un-^rd ein Rccreditiv mit jener Erklärung zugestellt und der Landvogt beauftragt, ein wach-se ^ ^ auf die Einhaltung der Tractate beständig zu haben. Absch. 243, 8 3. 182. (1765.) Die>) in der alten Lage. Man läßt es beim vorigen Abschied bewenden. Der Bischof von Constanz
^wssld^ was sein Abgeordneter zu Frauenfcld vorgestellt hat, „und das um so mehr, als der zuwsehr .. ^schehene Rücktritt von dem altüblichcn Ccrcmonicl uns zu Unsrcr nicht weniger Empfindung nur'"'irks^'^erzeuget, wie wenig den Herren Ehrcngesandten Unsere dahin gemachte und aus besonderer Auf-Wep-. der Person Unseres eigenen Herrn Bruders auscrschcnc Abschickung schätzbar und gefällig sein^antwortung, in welcher die Gesandten den Bischof versichern, daß ihr Bestreben immer dahin
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