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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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832 Grafschaft Baden.

> solche

gefänglich angehalten worden ist", und die allgemeine Sicherheit Beschleunigung verlangt, eine !

cognition nicht stattfinden solle. Absch. 174, 8 Iii. ff 1«7. (1758.) Der Cardinal Bischof vo»

wünscht, daß die Verhandlungen über die noch schwebenden Anstände wegen seiner Abreise nachkünftige Jahr verschoben werden. Es wird darin willfahrt und dem Landvogt der Auftrag gegeben-einstweilen nichts weiteres zu verfügen. Absch. 184, 8 3. ff I««. (1759.) Der Cardinalden Wunsch aus, es möchte zwischen dem Landvogteiamt und den Obcrvogteiämtern im Laufe des 4Besprechung der schwebenden Differenzen stattfinden, in deren Folge dann Gründe und Gege»grü»de ^verfaßt und den beiderseitigen Principalen zugestellt werden sollten, damit diese Differenzen von kümdicat ausgetragen werden könnten. Dieser Vorschlag wird von den Gesandten angenommen und demin diesem Sinne Auftrag ertheilt. Absch. 193, 8 16.

/t. Wegen der Appellation vom Hause Schwarz-Wasserstclz. . hje Äk'

Art. 1«». (1755.) Der Bischof von Constanz verlangt, daß vom Hause Schwarz-Wach^pellation nicht an das Landvogteiamt, sondern an das fürstlich constanzische Obergcricht gehe, da e>»

Schwarz-Wasserstelz und das Schloß im Rhein sammt Leuten, Unterthanen und dem Gericht zuwahres Eigenthum des fürstlichen HochstiftS sei und von denen von Tschudi nur pfandswciseund laut Verträgen von 1569 und 1526 die Appellationen von allen auch lchenbaren Gerichten a"stift gehen. Der Landvogt wird in Folge dessen beauftragt, die Sache zu untersuchen und den furstlu/ ^auf andere Meinung zu bringen, oder, wenn daö nicht gelingen sollte, ein wohlmotiviertes Memo ^den einzuschicken. Absch. 147, 8 15. ff 17«. (1756.) Im Hinblick auf die 1717 vorgekommene"^^?,lungen und die 1747 und 1748 erfolgten Bestätigungen wird alö unzweifelhaft angenommen, ^

vogteiamt der einzige und wahre Appellationörichter über die zu Schwarz-Wasserstelz ausgefällte»Erkanntnisse sei. Absch. 166, 8 7. ff 171. (1757.) Da die Gründe der Gesandten noch >"^haben, so wird der Landvogt beauftragt, dieselben ausführlich in einem Memoriale dem Bifchof "auseinanderzusetzen. Absch. 174, 8 16.

i. Wegen Untersuchung eines Fehlers bei einer Rathswahl zu Klingnau. KliN^'

Art. 172. (1757.) Nachdem wegen einer Unförmlichkeit bei der Wahl eines RathShcn» ^ ^ KNdurch den Landvogt in Verbindung mit dem constanzischen Obervogt vorläufig eine Untersuchung ^ vohör vorgenommen worden war, handelt eS sich darum, wer die Untersuchung weiter zu führe»vorgekommenen Fehler meistens nur personal sind, so wird von den Gesandten gut befunden, v» ^ hjeein unparteiisches Frevelgericht in Klingnau untersuchen zu lassen, in welchem Falle dann dieselbe ^ ^>c>>rere Behörde zu weisen sei. Absch. 174, 8 16. ff 171. (1759.) Diese streitige Sache soll ^t.streitigen Punkten in einer Konferenz des Landvogteiamtcö mit den Oberämtern besprochen werden.

Absch. 193, 8 16. ff 17Ä. (1760.) Der Cardinal Bischof von Constanz entschuldigte t» ^den Aufschub der voriges Jahr beschlossenen Konferenz. In der Beantwortung deS Sch"'^^^,Syndicat daö zuversichtliche Vertrauen aus, daß unterdessen alles in -Ugtu guo bleibe. Dc»>aufgetragen, aus die Beibehaltung der Rechtsamen nach Ausweisung des bubenbergischen und ^

schen Tractats und der Abschiebe von 1656 und 1657 ein wachsames Auge zu haben. Absch ^ ^17S. (1761.) Die Konferenz hat nicht stattgesunden; dagegen hat der Hofrath von Waichsein Libell von 31 Beschwerdcpunkte» übergeben, welche der Landvogt in einem Gegcnlibell bc. ^ ^>Ohne auf die einzelnen Punkte einzutreten, wird dem Bischof die Zweckmäßigkeit einer Konferenz