83V Grafschaft Baden.
entsprechen hat; 4) wenn in Bußen Moderation beobachtet wird. Bei Ucbcrsehung deS dritten M
Buße nicht zehn, sondern höchstens drei Pfund betragen. Staatsarchiv Bern. Baadcn Buch ^ ^Gesandtschaft Berns ist instruiert, alte frühem Verhandlungen, namentlich den einschlagenden Art>schicdS von 1728, ihren Hoheiten zu hinterbringen; die glarnerischc nimmt das Angehörte ^ rekoie" Hgriäwird deren Entschluß Zürich noch in diesem Jahre mitthcilen. Absch. 86, 8 14. jj 131 jn
und Bern wollen den genannten District unter den 1756 aufgeführten Bedingungen undSchreiben enthaltenen Reservationen dem dettingischen Gerichtsstab gegen eine Recognition von 16überlassen; Glaruö aber verwirft diese Überlassung. Absch. 106, 8 14.
b. Wegen der Bereinigung zu Fisibach.
Art. ISS. (1747.) Der Bischof von Conftanz spricht das Recht der Bereinigung des ^ ^Fisibach an. Die Gesandten antworten, jede Bereinigung stehe dem Landesherr» zu, ausgenommen .^nniederer GerichtShcrr nachweisen könne, daß ihm dasselbe conccdiert worden sei; 1685 sei demObervogt auf dessen Begehren die Bereinigung in den bischöflichen Aemtcrn auch nicht ^
und die Grundzinse der Commende Leuggern zu Klingnau habe auch das Landvogtciamt 6eee>>Uissdas fürstlich constanzische Urbarium der Landvogt Blumer. Absch. 42, 8 13. jj ISS. (17W.) ^von Conftanz wird geantwortet, daß die BercinigungSrcchte in der ganzen Grafschaft den Hoh^"seien, es sei denn, daß jemand eine specielle Eremtion vorweisen könne. Absch. 53, 8 11-
c. Wegen Uebcrgrifjen de» Obervogt« zu Klingnau. ,
Art. ISÄ (1747.) ES wird darüber Beschwerde geführt, daß der Obervogt von ^ 5^
Zweycr, sich mehr Befugnisse und Rechte anmaße, als seine niedergerichtlicheu Freiheiten ihmbischöflichen Deputierten, bei welchen diese Beschwerde vorgebracht wird, wollen dem Bischöfe dar« ^
Absch. 42, 8 13. ISS. (1748.) Dem Bischof von Conftanz wird geschrieben, daß man ^ ^daß derselbe durch die voriges Jahr von seinen Deputierten gemachte Relation überzeugt wordenBeschwerden begründet seien. Absch. 53, 8 11.
</. Wegen Publication der zurzachischcn JahrmarktSvatcnte. . .»x
Art. IS«. (1747.) Der Bischof legt gegen die von dem Landvogte ausschließlichcation der zurzachischen JahrmarktSpatente Einsprache ein und vindicier» sich die Thcilnahmc an hcr^
daß „die mehreste Zeit von dem fürstlichen Hochstisl dependiere" und die Marktsreiheit vonkommen sein soll. Die Gesandten hingegen weisen nach, daß nicht vom Hochstifte, sondern xje ^
mund 1433 und Friedrich 1442 „die Wochen" und die Marktsreiheit erthcilt worden seien, undreuden Orte 1585 und 1616 zu dem Markte noch drei Tage bewilligt und überdicß ben^^
erlassen hätten, wogegen zwei bischöflicherseitS angeführte Beispiele von 1668 und 1723 ku dN"Kraft haben könnten. Die Sache wird aü rekervnüum genommen; den Ständen wird ^ ,-^os ^Bischof mitzutheilenden Entschluß zu fassen. Absch. 42, 8 13. jj 1S7. (1743.) Dem vo"^,
die im vorigen Abschiede auseinandergesetzten Gründe für die Berechtigung der Orte zur Pul'"«" ^ggiüß ^daten in einem Schreiben zur Kcnntniß gebracht. Die Gesandten behalten ihren Hoheiten zZ, ^Mandate und anderer nöthigen Marktverfügungen von hochobrigkeitlichen Rechtens wegen vor.
«. Wegen Eingriffen des Landvogtciamte« gegenüber de» hochstislischen Gerichtssttiben in den ^
Zurzach und Klingnau. ^ d<>^ '
Art. IS8. (1747.) Fürstlich constanzische Deputierte beklagen sich über Eingriffe, welche