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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Grafschaft Baden. 827

der Landschreiberei und dem evangelischen Pfarrhause zu Baden sind auch im verflossenen^vlgt worden. Absch. 309, 8 17. jj 12«. (17701773.) Abnahme der Patrouillenrcchnung. Vor-ZZz ^ t018 Gld. 9 Sch.; 1771: -1071. 6; 1772- 1124. 24; 1773: 1146. 18. Absch. 320, 8 16;"Nl H ^ 8; 347, 8 5. II 127. (1774.) Vorschuß 1202 Gld. 18 Sch. Der Landschreiber entwirft^^°ute und Constgne für die Harschierc und erhält den Austrag, das Gesindel nicht gegen die Eid-'Schaft, sondern gegen den Rhein und die Grenzen hin transportieren zu lassen. Absch. 361, 8 3. Hz. gq ^^1777.) Abnahme der Harschstrrechnung ohne Angabc dcS VorschußeS. Absch. 368, 8 4; 379,''62. ^ ^2». (1776.) Dem Magistrat von Baden wird die Erinnerung von 1767 wiederholt.

^9, z 24.

^ c. GewerbSpollzetliche«.

^chen' ^ ^^9) Hosen- und Strumpfwirker von Zurzach und Klingnau kommen mit dem»»d ^ möchte ihnen gestattet sein, für ihre Professioneine Zunft und ein Handwerk" zu errichten,

daö Hausieren der Fremden undStümplcr" verbieten. Die Petition wird dem Abschiede^ Landvogt beaustragt, die Sache zu untersuchen und darüber zu berichten. Absch. 65, 8 5.

4. Holzordnung.

^^tifüi ^einreißenden Holzmangel zu begegnen und die Aeufnung der WaldungenLandvvgt beauftragt, künftiges Jahr einen ausgearbeiteten Entwurf einer Holzordnung"»d ^ 86, 8 10. II 1!t2. (1752.) Die vom Landvogt entworfene Holzordnung wird genehmigt

" deiner Nachachtung publicicrt. Absch. 106, 8 12.

v. Straßcnpoltzei.

^der s ' (1754.) Um die Straßen zu schoüen, wird vorgeschlagen, eine Wagenlast auf 40 bis 50Wagen zu sehen. Der Vorschlag wird ml rokoronllum genommen. Absch. 132, 8 16. II""d Glarus genehmigen obigen Vorschlag und tragen dem Landvogt die Aufsicht überI47 . Verordnung auf. Bern will seinen Entschluß dem Landvogt schriftlich zugehen lassen.

II (1756.) Der Landvogt berichtet, daß er nach Eingang der Ratificationen ein

habe, daß das Gewicht der Wagenladungen 50 Eentncr ohne den Wagen nicht übersteigen^ Tu - ^ Mandat wird gutgeheißen; die weiter» Verfügungen werden bis nach vollendeter Verbesserung^ eingebt. Absch. 160, 8 2. II 1»« (1757.) Der Landvogt berichtet, daß die Deichsel-^^gt ^ ^abelfuhren durchgängig mit Ausnahme der BaSlerfuhr eingeführt sei. Der Landvogt wird^'"NeirV^ dazu anzuhalten und die Stadt Baden ernstlich zu ermahnen, über die Straße nach' 1.3? Aufsicht zu führen. Daö Straßenmandat soll jedes Jahr verlesen werden. Absch. 174, 8 3.

^»ch ^ ^ ^ ^ Die Verordnung in Betreff dcS LadungSgcwichtes wird bestätigt, der durchgehende Ge-.^> angeordnet, nur der BaSlerfuhrmann davon ausgenommen. Absch. 184, 8 6. H

^bige Verordnung soll neuerdings publicicrt werden. Ueberdieß wird angeordnet, daß jederlegt Frachtbrief vorzuweisen habe, in welchem die Ladung genau verzeichnet ist. Der Land-

°ße ^ rincs ihm gegebenen Auftrags den Entwurf einer Maschine vor, mittelst welcher die Fuhrin,abgewogen werden können. Entwurf und Kostenberechnung werden »cl rekeronünm ge-'>dkr 6 4. II i:!tt. (1760.) Der Deichselfuhren halber bleibt cS beim vorjährigen Abschied;

chine zur Abwägung der Fuhren wird abstrahiert; hingegen wird den Geleitseinnehmern befohlen,