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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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826 Grafschaft Baden,

daß demselben die Restanzen erlassen und die Exemtion gestattet werden könnte, so lange er das ^

UntervogtS bekleide. Absch. 132, 8 24. st 112 (1755.) Der Landschreiber Johann Jakob

GlaruS legt Rechnung über die Patrouillenwachen ab. Bei diesem Anlasse wird dem LandvogN'

ohne daß dadurch der öffentlichen Sicherheit Abbruch gethan werde, die vom Lande angesuchte

um einen oder zwei Harschiere auf Probe eintreten zu lassen, nach Zeitumständen aber das Kt'

verfügen. Zugleich wird er beauftragt, auf künstiges Syndicat einen Entwurf zu einer proporN"

partition der Anlagen anzufertigen und auch die Judenschaft, welche für ihren Handel ebenfalls ib" ^

aus diesen Sicherheitsanstalten ziehe, in Mitleidenschaft zu ziehen. Absch. 147, 8 ll). st 11^ hat e'

Untervogt Schnors werden die bisher verfallenen Beiträge an die Patrouillenwachen erlassen; kun ^ ^

bis aus weitere hochobrigkeitliche Disposition jährlich zwei Gulden zu contribuieren. Absch- ^'^er^

114. (1756). Abnahme der Rechnung über die Patrouillenwachen. Der Landschreiber berichtet,

die Judenschaft zu einem Beitrag von 8l) Gulden angehalten und die Zahl der Harschiere von st st ^

reduciert habe. Diese Maßregeln werden genehmigt. Dem Landvolk wird anempfohlen, noch ^

Erleichterung des Landes bedacht zu sein und, wo möglich, die Klöster mehr in Anspruch zu

166, 8 4. st 113. (1757.) Der Landschreiber legt Rechnung ab. Die Gesandtschaft von Bern ist

daß zu Erleichterung des Landes die Klöster für einen höhern Beitrag in Anspruch genommen we ^

Absch. 174, 8 17. st 11«. (1758.) Der Landschreiber legt Rechnung ab. Der Antrag Berns, jgt,

die Klöster der Grafschaft zu einem größern Beitrag anhalten, wird in den Abschied genommen-

8 17. st 117. (1759.) Abnahme der Rechnung. Der Landschreiber wird beauftragt, von den übcr^^

766 Gld. mit Vorwissen des Landvogts 366 bis 466 Gld. an Zinsen zu legen, damit aus

und nach ein Fond gebildet werde. Ferner soll der Landvogt für eine bessere Handhabung bis

dienstcS sorgen und versuchen, ob die Stifte und Klöster nicht zu einem höhern Beitrag ZU ^cn,

Absch. 193, 8 15. st 11«. (1766.) Der Landschrciber legt Rechnung ab. Es wird ihm austst

noch nicht angelegten Vorschuß an Zinsen zu legen. Es wird berichtet, der Patrouillendienst ^ ^

schuft verrichtet, die Stifte und Klöster zeigten aber zu einem größern Beitrag keine Lust- ^

Landschreiberö, man möchte dabei bewenden lassen, da sonst jährlich ein Vorschuß übrig b u ^>)st

rekervnüum genommen. Absch. 264, 8 13. st 11«. (1761.) Der Landschreiber Hans Jakob Blum' ^

nung vom Juli 1766 bis Juli 1761 ab. Ein Theil des vorschießenden Geldes, 466

gelegt; der Schuldbrief ist im Schlosse aufzubewahren. Absch. 211, 8 7. st 12«. (1762.)

von Juli 1761 bis 1762 wird genehmigt, der Landschreiber beaustragt, 366 Gulden bis

des Landvogtö sicher anzulegen. Absch. 226, 8 8. st 121. (17631766.) Abnahme der^'1'^ ^ 1^

Vorschuß 836 Gld. 36 Sch. 1766- 885. 26. Absch. 236, 8 16; 242, 8 15; 255, 8 7; 276,

(1767.) Um den Ueberlauf des Bettel- und Strolchengesindels von der Landschreiberei und

Pfarrhaus zu Baden abzuhalten, wird dem Stadtmagistrate Vorsorge anempfohlen, widrig" ^ auf b' ^

stalthalter durch die GrafschastSpatrouillen die nöthige Sicherheit herstellen müßte. In Bcznst»- ^ fgr

munitätsrechte der Canzlei soll als Richtschnur Art. 976 im Abschnitte Landgrafschaft

des Pfarrhauses Art. 534 im Abschnitte Grafschaft Baden gelten. Absch. 281, 8 5. st

AbnalMe der Patrouillenrechnung. Vorschuß 1767: 962. 28 Sch.; 1768: 922. 17; 1769:

281, 8 7; 294, 8 11; 369, 8 12. st 124. (1768.) Der dem Magistrat von Baden 1767 g" ^ e-

(Art. 122) ist befolgt worden. Absch. 294, 8 16. st 123. (1769.) Die Befehle zu Mha