Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
822
Einzelbild herunterladen
 

822

Grafschaft Baden.

«. Archiv und Canzlei. ^

Art. «Ä. (1744.) Auf den Bericht des LandvogteiamteS über die fortgeführte Ergänzung ^ ^ ^ ^wird demselben der Auftrag gegeben, sich die Ergänzung fernerhin angelegen sein zu lassen und n>^gcmeincidgenössischen, sondern auch die Regierungsabschiede der übrigen gemeinen Vogtcien auS ^plaren des ZürchcrarchivS zu ergänzen und die Kosten in Rechnung zu bringen. Absch. 8, 8 4- >1 ^

Da die Canzlei zu Baden und das darin enthaltene Archiv in Unordnung sich befinden, manche ^trahiert worden sind und kein Protokoll der Schuldbriefe vorhanden ist, so werden Zürich undvon den frühern Landschreibern ein Gutachten zu verlangen, wie das Mangelnde ersetzt und einerichtung gemacht werden könnte. Dieses Gutachten ist dem Landvogt mit dem Auftrage zuNöthigc unter Anziehung dcö Landschreibcrs anzuordnen. Absch. 169, 8 17. h <»«. (1757.) ^ ^ ^

vcotyrge unter Berzleyung vcs r!anvscyrelverö anzuorvnen. Avjcy. ivti, 8 i<- >j «»«» (i^'--'des verlangten Gutachtens und nach Einnahme eines Augenscheins in dem Locale des Landschrcib"^^^,zCommission wird Zürich ersucht nach einem vorgelegten Plane die Bauten vorzunehmen. ^ ^zlc>derselben sollen Zürich und Bern zwei tüchtige Subjecte nach Baden schicken, welche mit BeitBss ^ ^ I?eine Bereinigung vorzunehmen und eine Inventur und Registratur anznscrtigen haben. Absch> ^

«7. (1758.) Die Lokalitäten sind hergestellt. Mit der Ordnung dcS Archivs soll bis zuw gxgei^

LandvogtS Escher zugewartet werden, welcher dann die Leitung zu übernehmen hat. Die im Seh^1,

Schriften sind, nachdem Copiecn davon werden genommen sein, ebenfalls in die Canzlei zu legen- ^

8 7. H ««. (1759.) Der Landvogt legt einen Plan zur Einrichtung des Archivs vor.

ligt und die Ausführung desselben beschlossen. Die loci commune!» der Abschiede sind zu copicrc» ^ ,,u>'

den und jedem Stand ein summarisches Inventarium zuzustellen. Absch. 193, 8 6. II ^stgt,

geordnete Archiv wird mit großer Befriedigung in Augenschein genommen; die Kosten werden

gn. Herren und Obern eine Belohnung für die Bemühung, des LandvogtS vorgeschlagen. l5in ^

Verzcichniß aller Acten lassen sich die Gesandten zu ihren Händen geben. Absch. 294, 8 9. II

Dem neuen Landschreiber Escher wird behufs einiger Reparationen in der Canzlciwohnung unt^

Vorbehalt die Summe von 249 Gulden zuerkannt. Absch. 347, 8 9. H 74. (1774.) Manche c>>^

stände lassen cS wünschbar erscheinen, auf eine Vcrtauschung des CanzleigebäudcS oder

andern zrir Alifbewahrung des Archivs zweckmäßigen Hauses bedacht zu sein. Inzwischen wird

der Austrag ertheilt, in der Gemeinde Wettingcn 15 und in der Gemeinde Rieden 5 Mann Z" ^

welche bei Feucrögefahr sich sofort im Schlosse einzufinden haben, um theils dem Schlosse selbst

theilS um zu den vom Stadtmagiftrat der Canzlei halber getroffenen Anstalten gebraucht z" " ^

361, § 15. II 72. (1775.) Der Magistrat zu Baden bietet zu Unterbringung des Archivs uinn ^

Platz im alten Zeughaus unter dem dermaligen Confcrenzgcbäude an, tind für die Canzlei wir

des Hauseszum rothen Thurm" vorgeschlagen, das an das Archiv stoßen würde. Zürich und H'"',

tragen den Landvogt, obgleich GlaruS nur zur Erbauung eines Archivs mit möglichst pst

bieten will, sich um die Kaufsummc für das Hauszum rothen Thurm" zu erkundigen und sie ^

zu berichten. Absch. 368, 8 11- I! 73. (1776.) Der Baumeister Schwarz legt einen

berechnung für den Bau eines gewölbten Archivs und eines Nebenzimmers vor. Mit Aussu)

soll zugewartet werden, bis man wegen des Hauses zum rothen Thurm im Reinen ist.

CanzleigebäudcS gegen dieses HauS und die Reparationskosten werden auf 4999 Gld a»g9 ^ ^ ^

und GlaruS werden ersucht, ihre Entschlüsse Zürich bis Martini mitzutheilen. Absch-