^ Obere freie Aemter. 807
^^"'"ent aufgenommen werden. Die glarnerische Gesandtschaft nimmt diesen Beschluß »6 ratitican-^ ^'bsch. 40, § 5.
6. SinS.
in (i?58.) Die von Sinö haben ein Kirchenurbar, 1634 vom Prälaten von Engelberg errichtet,
^ Urb" iu Luccrn von Luccrn, Uri, Schwyz und Zug eorrvboriert und 1721 erneuert. Weil
^ ei»x Canzlci der obern freien Aemter errichtet war, hatte der Canzleiverwalter von Meyen-
^UUdforderung der Kirche SinS an die Fallimentsmassc des Joseph Büttler unter die „läufigenDie Abgeordneten von Sins stellen daö Ansuchen, eS möchte dieses Urbar zu Kraft erkanntbß ^ ^ ^"en Gesandten »vollen vom Landvogtc zuerst einen Bericht darüber erwarten, die Mehrzahl aber^°rbe„ ^rbar bewenden lassen, weil es 1062 ratificicrt und bisher immer als ein Authenticum angesehen^»r' ^"Utig aber solle bei Geldanleihen oder bei sonstigen Abänderungen dicß von der Canzlei in daswerden. Die dcrmalige Forderung der Kirche von 185 Gld. wird einhellig an die ersteVorbehalt der Appellation dcS sich beschwerenden Theils verwiesen. Absch. 181, 8 47.
Ansicht der Mehrzahl der Gesandten wird zum Beschluß erhoben. Absch. 190, 8 53. »S. Judikatur.- und Compctenzconflicte, Art. 105.
n, c. Mepenberg.
I»,
^ (1771.) S. Judicatur- und Compctenzconflicte, Art. 105.
^ ^ 4. Dietwyl.
^chte da«-^^' (^775.) Der Untervogt zu Dietwyl legt dem Syndikate eilf Punkte vor mit der Bitte, cS^ehx ^ entscheiden, ob „die Abwandlung" derselben dem Landvogt oder dem Twinghcrrn zu Dietwyl», .^"^rn diese Artikel noch nicht zur Kcnntniß gekommen sind, so werden dieselben dem Abschied^5. 8 80. » 18». (1776.) Auf diese eilf Fragen antwortet Lucern. Der Landvogt wirds ^4. ^esclben im Laufe des Jahres seinen AmtSbcricht den Ständen zuzuschicken. Absch. 376, 8 92.^ G, ^^we Commisston untersucht den Bericht des LandvogtS und die Beantwortung LucernS und"U.üen vor. Dasselbe wird »6 ieloren,ium genommen. Absch. 392, 8 83.