tzyg Obere freie Aemter.
Abschied von 1683 geschützt werden möchte. Absch. 325, 8 70. » 1 «5 (1772.) Zug legt den ^ ^ zu1683 und die OrtSstimme Zürichs von 1696 vor, welche die Rechte der Landshauptmannschaft be^"" ciil-
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werfen und den Ständen einzuschicken. Absch. 331, 8 81. jj 1«« (1773.) Dieser Plan wir ^
Folge dessen wird dem Landshauptmann aufgetragen, einen Plan zu einer bessern Militärcinrichün'g
leidet aber von Abgeordneten der freien Aemter Widerspruch in mchrern Punkten. Die Bcrathungkünftiges Jahr verschoben; unterdessen sollen noch die nöthigen Erkundigungen über die einzelnen -ngezogen werden. Uri und Zug behalten dem Landshauptmann seine Rechte vor. Absch. 311, 8
1«. Stifte und Klöster.
a. Commenthurei HItzktrch Deutschritterordens. , , ^
Art. I«7. (1711.) Der kaiserliche Botschafter Graf von Froberg hatte sich beschwert, ^ ,xjeserjüngst verordneten dreifachen Kricgöauszug von der Commende Hitzkirch verlangt wurde, daß siedrei Auszüge einen Mann z» stelleit habe. In einem Antwortschreiben wird ihm aus denvon 1620 an und den Compagniebüchern von 1706 und 1708 nachgewiesen, daß der Commende
zugemuthct worden sei. Absch. 5, 8 18. 1«8. (1718.) Der neucrwählte Commenthur Gras^'^ ^ ^
egg, kaiserlicher General, wird in den obrigkeitlichen Schutz und Schirm aufgenommen. Absch-1««. (1753.) Der neucrwählte Commenthur Beat Rcutener von Weil aus dem Elsaß wird ßos'seitlichen Schutz und Schirm aufgenommen. Absch. 117, 8 58. 17«. (1765.) Ebenso der nemrwamenthur Ferdinand, Freiherr von Ramschwag. Absch. 250, 8 11.
b. Benedictinerkloster Murl. Hsn"
Art. 171. (1716.) Da berichtet wird, daß in dem neuen 1723 errichteten Urbar des ^tha^"Eines und das Andere, was die Rechte der regierenden Orte betrifft und in dem Urbar vonist, weggelassen worden sei, wird dem Landvogt aufgetragen, beide Urbare mit einander zu verglu ^ hkforschen, ob das jüngere Urbar von den Hoheiten ratificicrt worden sei, und künftiges Jahrrichten. Absch. 28, 8 13. jj 172. (1717.) In Folge der vom Landvogt angestellten Vergleich»"!)von 1723 mit den frühern ergiebt sich, daß in diesem jüngsten Urbar nichts weggelassen worden ^die Rechte der regierenden Orte beeinträchtigt würden; es wird daher dieses Urbar von b723 bei a^^39,816. jj 17». (1717.) Da diese Verdächtigung gegen das Kloster vom abwesenden ^jssac^'
gegangen war, so wird dem Abte auf dessen Ansuchen gestattet, von demselben sich die gebührende ^ Algeben zu lassen und die Refusion der Kosten sich zu reservieren. Absch. 39, 8 17. !I 17^- ) ^neucrwählte Abt Fridolin II. Kopp läßt um Eontinuation deS von 1131 bis jetzt seinem ^'^chjrin ^Schutzes anhalten. DaS Kloster wird nach altem Herkommen in den obrigkeitlichen Schutz ""d ^ H»e^genommen. Absch. 83, 8 13. st 175. (1758.) Denselben läßt man auch dem Abte Bonaventuraangedeihen. Absch. 181, 8 18. !> 17«. (1776.) Ebenso dem Abte Gerold. Absch. 376, S ^ '
17. LocaleS.
(Katholische Orte: Art. t77.)
«. Appwyl (Abtwyl).
Art. 177. (1717.) Die Gemeinde Appwyl hatte eine eigene Pfarrpfründe gestiftet ""^^ger inPfarrer jährlich sieben Klafter Holz zu gebe». Die Gesandten willigen ein, daß diese sieben ^