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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Obere freie Armier. 797

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^lde ^>ng ihren Stand in diesem seinem Rechte zu unterstützen. Die Gesandten von Uri und Unter-

!lch auf das Schreiben ihrer Stände an Zug; die übrigen, ohne Instruction, nehmen den"lorvulium. Absch. 335, 8 12,

«. Bäcker« und Müllerordnung.

(1772,) Um dem willkürlichen Verfahren der Bäcker zu begegnen, wird der Landvogt bcauf-/'"^igcn Syndicate den Entwurf einer Bäckcrordnung vorzulegen. Absch. 334, 8 86. jj »L.

Landvogt den Ständen eingeschickte Bäckcrordnung wird genehmigt. Absch, 344, 8 77.^ ve» Bäcker haben den Brodschlag von Luccrn angenommen, nach welchem ein Laib schwarzes

^"nd glxjch ^el kosten soll, als ein Laib weißes Brod von vier Pfund. Die Bäcker aberBrod von vier Pfund und verkaufen sie zu demselben Preis, wie die vicrpsündigen Laibe^°N, behalten auch die hohen Preise bei, wenn der Frachtpreis gesunken ist, steigen aber im Preise^lüiidj " gestiegen ist. Um diesen Ucbclständen abzuhelfen, wird verordnet, daß die Bäcker vier- und^ vo» « und schwarze Arode zu gleichem Preis backen sollen; Fehlbare sind zu bestrafen. Der Frucht-Puls ^ wöchentlich gehörigen OrtS auszulegen; nach demselben habe» die verordneten Brodschätzer

bcch ^ Brvdcs zu bestimmen. Absch. 358, 8 85. ß (1775.) Man läßt es bei obiger Verord-^ Llbsch^ 7g ^ «»g. (1776.) Auf Rcclamation der Bäcker hin werden zur Bäcker-

> n Um cv» " ^ >> i ^ v" . .. 3"' ^

vier ^ ^^^halt der Ratification noch vier Bestimmungen beigefügt. Absch. 37l;, 8 87. jj SM. (S777

^ -Am. w..d... M.n w b.i ...» V.^ch. »». «». »«»..»,

Kvrn- und Brodschlag von Zug annehmen wollen. Absch. ., 8 -

«. Judikatur- und 5ompete»;conflicte.

». Mit Luccrn.

«754,

"°^cn Fehlbaren in Betreff der Fußwege, Muhlc5 vic Leute vor sich

"tiert, Zwinge Sins, wo Luccrn Twing- und GenchtSherr sc , . g

>! Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, nehmen den Anzug .okoron m. A sch ^ ^

> 7, Di.'«.,...».>», d...,r S.,M.ch. wi.« »».

^"in Man vereinigt sich dahin, daß nach al.er U^umg U" 0^^ ^hstraßen dem Landvogtci-

'R dorb, die Nebenwege dem Zwinghcrrn gebühre, m Lcz g

sein soll. Absch. 157, 8 52.

», b. Wegen de» Hose« Zllau. ^

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