Obere freie Armier. 797
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^lde„ ^>ng ihren Stand in diesem seinem Rechte zu unterstützen. Die Gesandten von Uri und Unter-
!lch auf das Schreiben ihrer Stände an Zug; die übrigen, ohne Instruction, nehmen den"lorvulium. Absch. 335, 8 12,
«. Bäcker« und Müllerordnung.
(1772,) Um dem willkürlichen Verfahren der Bäcker zu begegnen, wird der Landvogt bcauf-/'"^igcn Syndicate den Entwurf einer Bäckcrordnung vorzulegen. Absch. 334, 8 86. jj »L.
Landvogt den Ständen eingeschickte Bäckcrordnung wird genehmigt. Absch, 344, 8 77.^ ve» Bäcker haben den Brodschlag von Luccrn angenommen, nach welchem ein Laib schwarzes
^"nd glxjch ^el kosten soll, als ein Laib weißes Brod von vier Pfund. Die Bäcker aberBrod von vier Pfund und verkaufen sie zu demselben Preis, wie die vicrpsündigen Laibe^°N, behalten auch die hohen Preise bei, wenn der Frachtpreis gesunken ist, steigen aber im Preise^lüiidj " gestiegen ist. Um diesen Ucbclständen abzuhelfen, wird verordnet, daß die Bäcker vier- und^ vo» « und schwarze Arode zu gleichem Preis backen sollen; Fehlbare sind zu bestrafen. Der Frucht-Puls ^ wöchentlich gehörigen OrtS auszulegen; nach demselben habe» die verordneten Brodschätzer
bcch ^ Brvdcs zu bestimmen. Absch. 358, 8 85. ß (1775.) Man läßt es bei obiger Verord-^ Llbsch^ 7g ^ «»g. (1776.) Auf Rcclamation der Bäcker hin werden zur Bäcker-
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vier ^ ^^^halt der Ratification noch vier Bestimmungen beigefügt. Absch. 37l;, 8 87. jj SM. (S777
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Kvrn- und Brodschlag von Zug annehmen wollen. Absch. ., 8 -
«. Judikatur- und 5ompete»;conflicte.
». Mit Luccrn.
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"°^cn Fehlbaren in Betreff der Fußwege, Muhlc „„5 vic Leute vor sich
"tiert, Zwinge Sins, wo Luccrn Twing- und GenchtSherr sc , . g
>! Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, nehmen den Anzug uü .okoron m. A sch ^ ^
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^"in Man vereinigt sich dahin, daß nach al.er U^umg U" 0^^ ^„hstraßen dem Landvogtci-
'R dorb, die Nebenwege dem Zwinghcrrn gebühre, m Lcz g
sein soll. Absch. 157, 8 52.
», b. Wegen de» Hose« Zllau. ^
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