Obere freie Aemter, 79Z
Mcyenbcrg aufgetragen, die Laudshauptmannsstelle vicariatsweise zu versehen, bis einer der^Wammann Landwing die Landschreiberci antreten werde. Absch. 62, 8 4V. jj S«. (1770.)!> Meyenberg, Canzleiverwaltcr und Landöbauptmann, resigniert freiwillig von beiden Stellen.^>lcr ^ ^ (^70.) Zu einem Canzleivcrwalter wird gewählt Franz Karl GooS, Alt-Statt-^ ^^bführcr des Standes Zug. Beeidigung. Absch. 316, 8 74. ff S«. (1770.) Zu einem LandS-ücwählt Franz Fidel Landwing, Ritter, von Zug. Absch. 316, 8 76. ß Si». (1771.) Der^tmann Franz Fidel Landwing leistet das Homagium. Absch. 325, 8 69.
Ä. Marchensachen.
^ ^ !>. Märchen gegen die Grafschaft Rothenburg.
^ °ber>, ) Lluf den Bericht, daß die Märchen in der Jllau gegen die-Grafschaft Rothenburg in
^ Ven-l ^ ^ Tobel an die Fad, da die von Au und die von Wangen zusammenstoßen, in Folge
^»lim ^ Brunncngrabcnö unkenntlich geworden sind, erhält der Landvogt den Auftrag, mit
Lucern die nöthigcu Mittclmarcheu zu setzen. Absch. 20l, 8 52. jf <»l>. (1761.) Die^>lh xj, '"it Luccrn in Richtigkeit gebracht, die Instrumente ausgewechselt, daS eine davon dem Marchcn-"bt wordeil. Absch. 206, 8 40.
b. Märchen gegen Lucern bei Bettwyl.
^ Tta»^'^ ^771.) Der Landvogt berichtet, daß er die ihm aufgetragene Marchung bei Bettwyl mit^che» ^ ^uccrit ausgeführt habe mit Ausnahme der March bei dem sogenannten Lothlaub, wo die^ Marchcnbcschrcibung nicht mehr zu finden seien. Die zweiten Gesandten von Zürich
Vor ^ genommenem Augenschein, lind nachdem sie sich von der Dunkelheit der Sache überzeugt
^.btzg ^»> Lothlaub bis zu der Lu» eine gerade Linie zu ziehen und von da bis zu dem Brunnen derDis» W daß die Lun in beide Jurisdictionen vcrtheilt würde. Dieser Vorschlag wird den Hoheiten^ ^ Abschied genommen. Absch. 325, 8 77. litt. (1772.) Mit diesem Vorschlage gicbt
^heill Alfrieden. Der Streit dreht sich noch um zwei Marchstcine. Dem Landvogt wird der Auf-^'i„b ' '"6 den verordneten MarchungShcrrcn von Lucern die Sache zu untersuchen und zu trachten einewelche dann dem Syndicat vorzulegen sei. Absch. 334, 8 85. ff <»Ä. (1773.)'^wii untersucht die Sache und legt einen Bericht vor, welcher zu Händen der Hoheiten dem Ab-i>i ^ ^ Wird. Absch. 344, 8 79. ff IIS. (1774.) Lucern schlägt vor, entweder die Märchen nachger^ ""zeichneten Linien zu setzen oder von den unbestrittenen Marchstcine» von einem zum andern^lt ^ zu ziehen. Die übrigeil Gesandten treten in diesen Vorschlag nicht ein. Eine CommissionUschis eins einem Risse die drei seit 177l beantragten Marchungsprojcctc zu verzeichnen. Die
nimmt die Sache »<i roferonüiim. Absch. 358, 8 87. ^ <»ii. (1775.) Eine Com-sei ""Erdings die Märchen und findet, daß zu einer Abänderung kein erheblicher Grund vor-^ ^ ^'»,»lt in Vorschlag, von dem Marktwcgc zwischen dem Amt Muri bis oberhalb des Brun-k^'^e» ^^gde eine Vcrgleichslinie zu ziehen, durch welche 13 bis 14 Juchartcn in den Kanton>i ^bc>, " " Bezirke sollte aber nach dem Vorschlage Luccrn künftig nur die hohen und die Malefiz-schall' ledere Civilrecht aber sammt Fertigung, Zugrecht und Lehen sollten den ober» freien Acm^ Lucern erklärt sich damit nicht einverstanden und beharrt auf der 1774 vorgeschlagenen
" Erschlag ael rokeronäum geilommen. Schwyz kail» ilicht zugeben, daß Eiusiedeln wegen
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