Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
793
Einzelbild herunterladen
 

Obere freie Aemter, 79Z

Mcyenbcrg aufgetragen, die Laudshauptmannsstelle vicariatsweise zu versehen, bis einer der^Wammann Landwing die Landschreiberci antreten werde. Absch. 62, 8 4V. jj S«. (1770.)!> Meyenberg, Canzleiverwaltcr und Landöbauptmann, resigniert freiwillig von beiden Stellen.^>lcr ^ ^ (^70.) Zu einem Canzleivcrwalter wird gewählt Franz Karl GooS, Alt-Statt-^ ^^bführcr des Standes Zug. Beeidigung. Absch. 316, 8 74. ff S«. (1770.) Zu einem LandS-ücwählt Franz Fidel Landwing, Ritter, von Zug. Absch. 316, 8 76. ß Si». (1771.) Der^tmann Franz Fidel Landwing leistet das Homagium. Absch. 325, 8 69.

Ä. Marchensachen.

^ ^ !>. Märchen gegen die Grafschaft Rothenburg.

^ °ber>, ) Lluf den Bericht, daß die Märchen in der Jllau gegen die-Grafschaft Rothenburg in

^ Ven-l ^ ^ Tobel an die Fad, da die von Au und die von Wangen zusammenstoßen, in Folge

^»lim ^ Brunncngrabcnö unkenntlich geworden sind, erhält der Landvogt den Auftrag, mit

Lucern die nöthigcu Mittclmarcheu zu setzen. Absch. 20l, 8 52. jf <»l>. (1761.) Die^>lh xj, '"it Luccrn in Richtigkeit gebracht, die Instrumente ausgewechselt, daS eine davon dem Marchcn-"bt wordeil. Absch. 206, 8 40.

b. Märchen gegen Lucern bei Bettwyl.

^ Tta»^'^ ^771.) Der Landvogt berichtet, daß er die ihm aufgetragene Marchung bei Bettwyl mit^che» ^ ^uccrit ausgeführt habe mit Ausnahme der March bei dem sogenannten Lothlaub, wo die^ Marchcnbcschrcibung nicht mehr zu finden seien. Die zweiten Gesandten von Zürich

Vor ^ genommenem Augenschein, lind nachdem sie sich von der Dunkelheit der Sache überzeugt

^.btzg ^»> Lothlaub bis zu der Lu» eine gerade Linie zu ziehen und von da bis zu dem Brunnen derDis» W daß die Lun in beide Jurisdictionen vcrtheilt würde. Dieser Vorschlag wird den Hoheiten^ ^ Abschied genommen. Absch. 325, 8 77. litt. (1772.) Mit diesem Vorschlage gicbt

^heill Alfrieden. Der Streit dreht sich noch um zwei Marchstcine. Dem Landvogt wird der Auf-^'ib ' '"6 den verordneten MarchungShcrrcn von Lucern die Sache zu untersuchen und zu trachten einewelche dann dem Syndicat vorzulegen sei. Absch. 334, 8 85. ff <»Ä. (1773.)'^wii untersucht die Sache und legt einen Bericht vor, welcher zu Händen der Hoheiten dem Ab-i>i ^ ^ Wird. Absch. 344, 8 79. ff IIS. (1774.) Lucern schlägt vor, entweder die Märchen nachger^ ""zeichneten Linien zu setzen oder von den unbestrittenen Marchstcine» von einem zum andern^lt ^ zu ziehen. Die übrigeil Gesandten treten in diesen Vorschlag nicht ein. Eine CommissionUschis eins einem Risse die drei seit 177l beantragten Marchungsprojcctc zu verzeichnen. Die

nimmt die Sache »<i roferonüiim. Absch. 358, 8 87. ^ <»ii. (1775.) Eine Com-sei ""Erdings die Märchen und findet, daß zu einer Abänderung kein erheblicher Grund vor-^ ^ ^'»,»lt in Vorschlag, von dem Marktwcgc zwischen dem Amt Muri bis oberhalb des Brun-k^'^e» ^^gde eine Vcrgleichslinie zu ziehen, durch welche 13 bis 14 Juchartcn in den Kanton>i ^bc>, " " Bezirke sollte aber nach dem Vorschlage Luccrn künftig nur die hohen und die Malefiz-schall' ledere Civilrecht aber sammt Fertigung, Zugrecht und Lehen sollten den ober» freien Acm^ Lucern erklärt sich damit nicht einverstanden und beharrt auf der 1774 vorgeschlagenen

" Erschlag ael rokeronäum geilommen. Schwyz kail» ilicht zugeben, daß Eiusiedeln wegen

100