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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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786
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786 Grafschaft SarganS.

22. Stifte und Klöster.

Benedictinerkloster PfäferS. .

Art. »»<> (1769.) Der neuerwählte Prälat, Benedict Bochsler, wird in den obrigkeitliche» ^Schirm aufgenommen und ihm ein Schirmbrief, wie seinem Vorfahr, zugestellt. Absch, 306, 8 ^

2» Locales.

<»55

(Katbolische Orte: Art. 331333. 354. 360, 362364. 37437«; Zürich, Bern und cvongel. Wams! Art. s

s. Bllt. >»

. ^ Capelle

Art. »»1 (1744.) Der Accord, den der Landvogt für eine neue Einfassung des u» vr ^Vilt befindlichen AltarS (f. Bd. Vif. Abth. 1. S. 945, Art. 381) mit einem Maler von Rapp^schlössen hat, wird genehmigt. Absch. 6, 8 4.

b. SarganS.

Spende. Art ^

Art. »»2. (1744.) Nach dem Auftrage im vorigen Abschied (f. Bd. VII. Abth. 1. S> ^hatte der Landvogt den Censttcn befohlen, die Bodenzinse in natura abzuliefern. Der ^>^)of^n^dagegen Einsprache. Da aber einerseits die Zinse, wenn sie in natura abgeliefert würden, statt 2a ^ vc»ertragen würden, andererseits aber die Kaufbriefe der betreffenden Güter seit achtzig Jahren ^

Geldzinsen reden, so wird gutbefunden, die Sache den h. Principalen zu hinterbringen. Einst»"

Zinse in Geld zu beziehen. Absch. 6, 8 4. st »»». (1745.) ES wird festgesetzt, daß dieser Bode>in Geld bezogen werden soll. Absch. 19, 8 5.

d. Schloß. .. .

Art. »»s. (1746.) Der Dachstuhl am hintern Schloß und die verblichenen Ehrenwappc» üvieren. Absch. 28, 8 46. st 4»S. (1749.) Reparation des durch Unwetter schadhaftAbsch. 62, 8 43. » »»«. (1752.) Ueber die nöthigen Reparaturen am Dachwerk soll der

von einem Baumeister gemachten Kostcnüberschlag den Ständen einschickeil Absch. 102, 8 52.

Der Landvogt schlägt vor, den Schloßbaumgarten auszuleihen. Die Gesandten weisen diesen ^ ^der Hand, verordnen aber, daß kein Landvogt den Dünger von dem Gute verkaufen dürfe, ^ ^Futter und aller Nutzen auf demselben aufgcäzt werden müsse. Diese Verordnung soll dem 'vogtö inseriert werden. Absch. 102, 8 52. st »»8. (1753.) Die Gesandten sind mit Auön») ,p>nncrischen in Betreff der obigen Verordnung nicht instruiert, nehmen daher dieselbe »<>

Landvogt wird aber befohlen, diesem vorjährigen Abschiede nachzuleben. Absch. 117, 8 45. !! ' ^'chstsb'Reparation des Daches, und deö Dachstuhls. Absch. 117, 8 51. st »Si». (1754.) Esdie Verordnung von 1752 dem Eide deö LandvogtS zu inserieren. Die Gesandtschaft st

auf eine Buße anzutragen, wenn der Landvogt diese Verordnung nicht beobachte. Absch. l29, ^ ,oc^(1754.) Die 1753 dekretierte Reparation deö Schlosses soll mit möglichster Sparsamkeit ü ^.,7

Absch. 129, 8 56. st »S2. (1758.) Reparation der Ringmauer deö Schlosses. Abich'M ^(1759.) Die voriges Jahr beschlossene Reparatur der Ringmauer soll ausgeführt werden- ^

II »SS. (176g.) Dem Landvogt wird die Vollendung dieser Reparation aufgetragen- ^^.,762"'^).

»SS. (1761.) Die Reparation der Mauer ist vollendet. Absch. 208, 8 53. st 2^

Es »Verden noch »vettere Reparationen für nothwendig erachtet. Absch. 217, 8 53; 227, 8 5<3,