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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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785
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Grafschaft Sargans. 785

g., .

^hsani ^Absch. 19t, 8 1 >. »1« (1760.) Wie voriges Jahr hält man es auch jetzt nicht für^>cvni Sache etwaö öffentlich zu verfügen. Da aber Unterwaldcn und Glaruö Aufstellung von

'iVnecn beantragen, wie deren von Zürich bereits im Thurgau errichtet worden seien, so wird dieser!><h in q/" Ehesten zn hinterbringen übernommen. Absch. 202, 8 10. jj 1117. (1761.) Die Gesandten äußern^ ^ Bewaffnung und des Exercitiums der Untcrthancn im Sarganscrland und den obern freiennochmals dahin, daßnicht directe, sondern nur in «bligno etwa bei Aufritten und Huldigungen zu

werden mochte". Zug und Glaruö sehen in der Wehrhaftmachung dieser beiden Vogteien keine'^cie^ ° stimmen dafür, daß, wie im Thurgau und Rheinthal Freicompagnieen eingeführt seien und^ die^^^ Elches auch in jenen beiden andern Vogteien eingeführt werden möchte. Diesen Antrag neh-Gesandtschaften ml rokoroinlum. Absch. 209, 8 6. jj IIbi. (1762.) Die Mehrzahl der" stnden bedenklich, bei der Bewaffnung und den Excrciticn im Sarganserland und den obernWerke zu gehen. Die Gesandten von Luccrn, Zug und Glaruö hingegen finden die-

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Bichel ^ tragen darauf an, daß wenigstens die Freicompagnieen auf dem Fuß, wie^ Pflege, bewaffnet und geübt werden sollten. Absch. 218, 8 6.

b. Schloßartillerie.

^^8.) Der Landvogt berichtet, daß die fünf Stücke im Schloß zu Sargans in schlechtem^ ^ befinden. Er wird beauftragt, vorläufig cineöröhrlen" und auf eine Laffctc setzen zu lasse».^ ^ ü 112«. (1759.) Man findet es passend, auch die vier andern Stücke wieder in Stand9^"' ^bsch. 19t), § 58. 121. (1760.) Eines dieser Stücke ist in brauchbare» Stand gestellt;^'157 ^en soll in jeder der nächstfolgenden drei Regierungen eines in Stand gestellt werden. Absch.

(1761. 1763.1764.) Der Landvogt wird beauftragt, noch eine Kanone ausbessern zu lassen.'He n '654; 227, 8 58; 240,55. » 11211. (1765.) sind nun vier Stücke in brauchbarem Stand, das

eS im Thurgau

Ar-. . ' v t. Ii? g(UöMMr!l. ^ II

...) ^ "lien der Reparation nicht werth. ^d > . ^ Stücks de», Spndicat

^ Landvogt wird beauftragt, einen Bericht ube> "7'^ Munition Absch 266 8 50. » 12Sn°bst einer specificierten Inventur der t.» Schloß ^"^1)"' - ^ ^

' Das fünfte Stück ist so beschaffen, daß cS die Repara.ionSkosten Nicht Werth ist. Av,cy.

c. Schützenwesen.

(1764.) wird der Autrag gestellt, daß kunstig stan Ho,e»iuch "" Saigan,

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Abschiede. Absch. 278, 8 20.

21. KircheusncheN'

^t. »raae ob nicht passend wäre, den Col-

v ^ (1759) Die Gesandtschaft von Glaruö stellt die yr g, . .

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"gteien überhaupt, Art. 135 u. ff )