Grafschaft SarganS. 783
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°bj^ ' ^ 2N8. (1756.) Den beiden Gemeinden wird auf zwanzig Jahre die Vollmacht ertheilt, nachAhsch .. das Weggeld zu beziehen. Die Gesandten Zürichs nehmen daö Angehörte all roktü-anllum.^crx ^ ^ (1757.) Der Landvogt berichtet, daß sich niemand gegen obiges Weggcld be-
d ^ bewenden. Abjch, 171, 8 5t, ss tttM. (1776.) Den beiden Gemeinden wird der
»li f.,,» Weltgeldes wiederum auf zwanzig Jahre bewilligt. Die Gesandtschaft Berns nimmt die Sache' °-"><1un>. Absch. 376, 8 73.
Are. .....
»ich, (1756.) Auf ein Commilsionalgutachtcn hin wird befunden, daß die Zolltariffa von t663
^iffo ^ Zuwendung gebracht werden könne, und dein Landvvgt aufgetragen, aus Grund dieser alteniu entwerfen. In Beziehung auf daS Stift SchäniS wird der Vorschlag der Commission^lbx„ ^^^cr dahin geht, daß das Stift von dem Vieb, dem Anken und Käse, so auf die Alpen und von^rsch« wird und ih,„ cigenthümlich zugehört, keinen Zoll zu bezahlen habe, von dem aber, was auf
Verkauf durch- und weiter geführt wird, Zoll zu entrichten sei. Uri's Gesandtschaft stellt dier ^ ibrcs Standes in Aussicht, Untcrwalden will cS bei der alten Tariffa bewenden lassen. Die^ches ^ ^^ündtschast wünscht, daß die neue Tariffa „in Confvrmuät aller l. Orte eingerichtet werden soll,^lle H ^"lehung der Angehörigen dcS l. Standes GlaruS zu bewerkstelligen dem Landvvgt überlassen ist".^ nehmen die Sache all i-osorvnllnm. Absch. 15«, 8 63. is ttUL. (.1757.) Der Landvvgt legt
^Niz "euen Zolltariffa vor. Die Gesandtschafte» von Zürich, Bern, Lucern, Schwyz, Zug und
^e» oll rosaronlluw ot eatiüoanllum; die von Uri und Unterwaldcn wollen bei der alten
^rich dieselbe gleich der neuen dem Abschied beigelegt wissen. Absch. 171, 8 58. ss :»»». (1758.)^ llrj ' ^"cern, Untcrwalden und Zug geben ihre Ratification zu obigem Entwürfe. Die Gesandtensie ^ ">>d Glaruö hätten cS am zweckmäßigsten erachtet, wenn man bei der alten Zolltariffa geblieben^ite„ ober in Anbetracht daß dieser Entwurf auch seine Vorzüge habe, daS Angehörte ihren gn.
^ hinterbringen und stellen deren Bemuuuumg m^ führt Glarus
-lch z. l Siände mit ÄuS»al )mc von Glarus lreic» dl- l. l ... ..ne» Kordonina bcs Zolls am
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Angehörigen von Werdcnberg Der 'M'. g Ordnung bezogen,
"»U.. ' b 67. » »uz. (1760.) Der Landvogt berichtet, daß er I
< ^ dessen niemand beschwert habe. In Folge dessen wird eS. be. der alten (Übung belassen,
° gewesen sei, solle eS auch künftig sein. Absch. 20t, 8 6 -
f. Zoll am Trübbach. „
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""»vn worden, für die Folgezeit aufrecht erhalten werden.
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"""overg angezeigt habe, daß jene Convention schon 1752 durch einen Belchlnß dcS Svndicatö aus-s°i, daß er aber de,. Flözern gestattet habe, ohne anzulanden beim Trübbach durchzufahren,dann auf der Rückreise den Zoll nach Treuen abzustatten. Er fügt bei, daß Flözer aber"diest7?°"° ^rückreisen und den Zoll Hinterhalten, wofür er sie zu angemessener Bestrafung ziehen werde.
gcl des LandvogtS ist das Syndicat einverstanden. 'Absch. 181, 8 51. s> »t»7. (1766.)