Grafschaft SarganS. 781
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verwahrt denen von Sevelen, diese den Wcrdenbcrgern nnd diese denen von Sax an die Hand zudiese Arbeit von geringer Dauer, wenn nicht vorerst mit denen jenseits deS Rheins eine^rde„ s suchtet werde; eine solche mochte der Landvogt vorerst erzielen, — Dem Schultheißen Gallatig ^ ^"fcrtigung des auf dem Amtshaus aufzubewahrenden Plans zehn Dublonen zuerkannt. Absch.lh^icscn' ^ (t774.) Die Gemeinden jenseits des Rheines, welche im Bezirk von Wartau und Azmooöl>nj,^ " ^'aben, weigern sich, die vcrhältnißmäßigcn Wuhrarbcitcn zu übernehmen. Der Landvogt wird bc-»»d ^ Gemeinde Triescn sich ferner weigere, nochmals an den Landvogt von Lichtcnstcin zu schreiben.
Schreiben ohne Erfolg bleibt, mit der Wuhrung auf die vcrhältnißmäßigen Kosten der^uei'm hj„ fortzufahren. Ferner soll der Landvogt allcö anwenden, um eine gemeinsam verbindliche^ h! ^ den jenseits des Rheines gelegenen Gemeinden zu Stande zu bringen, ohne Hochobrigkeit-
abschließen, Absch, 358, 8 76. » 287. (1775.) Man abstrahiert davon, dieMitleidenschaft zu ziehen, weil deren Wiesen dießseitS des Rheines keine Wuhrc nöthig^^chaft ^ "^ß^'bssischcn Angehörigen jenseits viel mehr Wiesen haben, für welche sie dann dort in Mit-werden könnten. Hingegen werden die Hoheiten ersucht, ihren Beamten zu SarganS, Wer-aufzutragen, einen Augenschein zu nehmen und die WuhrungStractatc zu untersuchen, damit^kfehlc an die Angehörigen erthcilt werden können. Die Gesandtschaft BernS trägt instruc-^andvogt auf, eine Wnhrordnung mit den jenseits deö Rheins gelegenen Gemeinden dem^ erzielen, Absch, 365, 8 64. jj 288. (1776.) Die Landvögte von SarganS, Sax
^ d> ^ vorgenommenen Berathung ein Gutachten in die Stände geschickt. Dasselbe
den, n ^ Mehrzahl der Stände gutgeheißen, GlaruS, welches dasselbe ebenfalls gutheißt, wünscht, daßso , ^^n Vaduz niitgethcilt werde. Da aber dieses Project die Herrschaft SarganS weniger be-llten H ^ Zürich u„t> GlaruS überlassen, mit der lichtcnstcinischcn Regierung zu Vaduz wegen ihrer Herr-^ ^>»c>^ Wcrdenberg in eine gütliche Verhandlung sich einzulassen. Zürich ersucht übcrdicß GlaruS,Buchs anzuhalten, ihre Au mit einem Damm zu erhöhen und die Ufer mit kleinen^klbx,, >, bedecken, und spricht die Geneigtheit auS, die Buchscr einigermaßen zu unterstützen, wenni urch Lieferung von Materialien den Haagcrn die Wuhrarbcit erleichtern. Absch. 376,
18. Zölle und Wegzzelder.
Zlrt. ^ a. Zoll zu Chur.
^ ^ ^hur ' Elrafschaft SarganS beschwert sich durch Deputierte bei den Gesandten über
^che ^ Zölle für ihre transiticrendcn Waaren. Dem Landvogt wird der Auftrag gegeben, die
^luchci, darüber nach Zürich zu berichten, damit von dort aus Vorstellungen gegen diese^"'acht werden, Absch. 62, 8 51.
Verleihung der Zölle,
dss w,^'. ) Lucern trägt, da die Admodiationöjahrc der Zölle zu Ende sind, darauf an, man
diese^,^"^ entweder den Orten nach umgehen lassen oder einem jeweiligen Landvogt gc>
h ge»o ^ RegicrungSjahre zu verleihen. Dieser Antrag wird uck latiüoanckum in den
glarncrischc Gesandtschaft bezieht sich auf ihre in früher» Abschieden niedergelegten>ve,h daß ihr Stand dieses Recht wirklich schon ausgeübt habe und durch seine Landvögtc
"uöübm lassen. Absch. 83, 8 56. jj 2»1. (1752.) Man vereinigt sich dahin, daß einem