78V Grafschaft SarganS.
zerS angelegten Wuhrköpfe erfolglos geblieben seien, und macht den Vorschlag, von dem altenden Schollberg nach dem Flusse Saar zu Abwchrung dcS drohenden Schadens zu wuhren,
SarganS sich nach dem dem Abschied von 1756 beigelegten VcrgleichSprojcctc anheischig mache,seine Zustimmung ablehne. Der Landvogt wird min beauftragt, seine Bemühungen für 6?")^Wuhrköpfe fortzusetzen und auf eine freundliche Konferenz mit den feldkirchischen und lichtcnstcinsschu^ ^zu dringen, SarganS und MelS sofort zur Wuhrung anzuhalten, über die Vcrtheilung der Güterlichen Vergleich zu versuchen und im Falle der Erfolglosigkeit dieses Versuches rechtlich abzusprcchu'^liegenden Theile die Appellation vorzubehalten und denjenigen einen vcrhältnißmäßigen Einschl^l ^welche den verwüsteten Boden fruchtbar zu machen gedenken. Absch. 261, § 58. 28k. ^ , ssin,Landvogt berichtet, daß die von Balzcrs behaupten, durch die Konventionen nicht verpflicksi^
Wuhre zu beseitigen. Ks wird ihm der Auftrag gegeben, in einem Schreiben aus die Ausführungzu dringen und in Aussicht zu stellen, daß Sargans und Melö zuletzt genöthigt sein würden a» ^köpfe entgegen zu setzen, wenn BalzcrS die seinigcn nicht beseitige. Ferner will daS Syndieal ^zur Beschirmung des Landes unterhalb dieser Wuhrköpfe hergestellt wissen und fordert dieund MelS auf, gemeinsam zu Werk zu gehen. Weigert sich dessen MelS, so hat SarganS dasführen und zwar unter der Bedingung, daß der dadurch gewonnene Platz für die Unterhaltung„Rülau ausgelegt", dagegen aber der Gemeinde Sargans ein äquivalentes Stück vongang assignicrt und für ihre Kosten und zur Unterhaltung der Wuhre zu privativer Benutzung u ^6-soll; doch darf dieses Stück niemals verpfändet oder veräußert werden. Absch. 268, 8 57. !! " "Der Landvogt berichtet, daß die Sarganser, nachdem vom Vogteivcrwalter zu Fcldkirch und ke»^'.
Vaduz die Beseitigung der von denen zu Balzers angelegten Wuhrköpfe nicht habe erlangtein neues Streichwuhr zum Schutze ihres Landes angelegt hätten und noch weiter welche anlcgu'^dieselben aber bäten, „daß in Betrachtung der nöthigen Straßcnreparation gnädig Ü^stundetDem Landvogt wird überlassen, den Gemeinden genügsame Zeit zu gönnen und nach seiner Einst ' ^>szu verfügen. Absch. 217, 8 62. » 282. (1763.) Der Landvogt wird beauftragt, (16^
Beseitigung der schädlichen Wuhrköpfe auf Seite BalzcrS zu dringen. Absch. 227, 8 6i). I! A'»'^Zum Schutze der Gemeinde Haag in der Herrschaft Sap sollte ein Wuhr erbaut werden, Hgrich ^
Buchs in der Herrschaft Werdcnberg hülfreichc Hand bieten sollte. GlarnS will sich darüber m ^ ^ständigen, sobald zuerst weiter oben gewuhrt und der Anfang bei Wartau und AzmoosLandvogt wird in Folge dessen beauftragt, mit den Vorgesetzten von Wartau und Azmooö,
Zuziehung eines Ingenieurs, einen Augenschein zu nehmen und die Gemeinden dahin zu ^ Sillig^^den Rhein denen von Sevelen „an die Hand geben". Im Falle von Beschwerden hat er aiigc'ck ^verfügen. Absch. 325, 8 66. jj 28Ä. (1772.) ES ist ein Augenschein genommen und einworden. Es wird nun für gut erachtet, daß die betreffenden Stände ihre Landvögte der Gra^ ^ ^und der beiden Herrschaften Sax und Werdenberg beauftragen, in einer Konferenz zu es
eine Gemeinde der andern den Rhein an die Hand geben könnte, cin Project auszufertigen nden mitzutheilen. Absch. 334, 8 76. jj 28S. (1773.) Da die von Wartau und AznwoS s^^in ihrem Bezirk die Wuhrungen vorzunehmen, wenn sie von denen zu Feldkirch, welche der ^>>c ^wiesen haben, nichts Widriges zu befürchten hätten, so wird gut befunden, jene beiden Gc»udie von Feldkirch, welche in deren Bezirk Heuwiesen besitzen, zu verhältnißmäßiger Wuhrar >