Grafschaft SarganS. 779
ilbsck ^ ^ Straße am Schvllberg so zu bauen wäre, daß sie nicht jedes Jahr so viel Kosten verursache.
^2. z 69.
Art. 273.
K7. Rhein. 5
durch
^ z>V' (1756.) Der Landvogt berichtet, daß die von BalzerS auf eidgenössischem Grund undan," ^chupfwuhren in den Rhein gebaut hätten, welche den Ablauf der Saar und der übrigen Ge-^^ch^lbcrg hindern, so daß über 100,000 Gulden an Gütern gänzlich ruiniert seien. Er legt einvei ^ ^ Bürger und Gemcindcgcnosscn zu SarganS zu helfen übereingekommen sind. Sie wollenAusgang ihrer Rhcinwuhre gegen den Schvllberg hinunter ein neues Wuhr auf ihre Kosten anlegen,^ns die ""^MlichcS Stück Rheinsand gewonnen werden könnte. Zur Bestreitung dieser Kosten wünscht^ diesig o ^diesem Rhcinsand liegende Allmend unter seine Gemetndegenossen vertheilen zu dürfen, doch so,^»e .""b immer als Gemctndegut betrachtet und weder verkauft, noch versetzt werden dürfe. Der gcwon-^ ^ndv ^ wenigen Jahren eine gute Allmend werden. — Dem Landvogt wird aufgetragen, bei
m von Vaduz dahin zu wirken, daß jene Schupfwuhrc weggcthan werden, und von dem Erfolg^ berichten. DaS vorgelegte Project wird »ck rvkoronckum genommen, und der Entschluß
w ' unverwcilt dem Landvogt berichtet werden. Absch. o , > - ^ . ^ Gütern
""^tragen, einen billigen Modus ausfindig zu machen, ^ au da im Lande selber
,1,^ Irland an die Kosten der Nheinwuhrung belzutragcn vcrps u,e (1757) Der
^ °^°l)ner, selbst Wi.tw n und Waisen, beitragen müsse... Ab.ck.157, §
berich.., daß er mit dem Landvogt von Baduz einen ^
"°n Wegschaffung jener Schupfwuhre mchtS wissen wo . ' Vcrtheilung der
...
^llni, s s" noch nichts ausgeführt worden, Ne ^ ^ einzurichten gedenken. In
^ der HandlungSwei.c derer von Balzer der Auftrag gegeben,
^hi» ^ von den Gesandten von Zürich, Bern, Zug un < vor künftigem Syndicate
j '^ben, daß die beiden Gemeinden sich vergleichen, w. ngu e p^dvoat nach Inhalt deS vor-
<'7 haben. Die Gesandten der übrigen Orte geben zu da., er
eine Vereinbarung ohne Beschwerde deS armen anvmamanders „.gerichtet .^den, so nehmen sie dieses ml rokorouckuw. Ab.ch^171, § ^ ^^""bvogt berichtet, daß er die Beitrage der Are», e» . ^ ^
k bestimmt habe, daß jeder Fremde von jedem ,nn er > ' (1758.) Mit
bezahlen solle. Man läßt es dabei bewenden. M.ch ^ ^ -7
" '°n Vaduz ist wegen des WuhreS von BalzerS noch ke.ne U-ber-.nkunft zu Stand g
^ ^gans
? vor^s MclS sind wegen deö vorjährigen ProjectcS noch immer uneinig und .ähen gerne,
BalzerS wider alle Konventionen errichteten Wuhrköpfe beseitigt würden. Dem Land'^°her ^getragen, sich für die Wcgschaffung derselben zu bemühen, die Gemeinden SarganS und MelS""Zuhalten, sofort zum Schutze deS Landes die Wuhrung vorzunehmen; der Streit über die^ "°ch «>p"ter rechtlich entschieden werden. Absch. 181,855. >j 27«. (1759.) DerLandvogt wird beauftragt,^ (176^" Ausführung deS vorjährigen Abschiedes fehlt, ausführen zu lassen. Absch. 190, 8 60. »^ Der Landvogt berichtet, daß seine Bemühungen für Beseitigung der von der Gemeinde Bal-