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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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778
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778 Grafschaft SarganS.

beschwert werde. Absch. 240, 8 57. H 2KV. (1765.) Der Landvogt berichtet, daß hie und da ^ ^noch nicht völlig hergestellt seien, daß dieß erst möglich sei, wenn der Seczbach in die nöthigen Schl" ....

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wiesen werde. In Folge dessen erhält er den Auftrag, dahin zu wirken, daß derselbe einen gcr"

komme, und dann die Straßen wieder möglichst branchbar zu machen. Absch. 25V, 8 52. !I ^

Der Landvogt berichtet, daß die Straßen in fahrbaren Stand gesetzt, der Seczbach eingedämmt ^

ihm aufgetragen, was noch mangelt, zu vollenden, jedoch ohne daß der Landmann dadurch zu M'Ü

werde, alles in dauerhaftem Stand zu erhalten, und die grünen Zäune längst der Straßen zu bejch^

266,8 49. ff 2V2. (1767.) Der Landvogt wird beauftragt, die Landstraße zu FlumS m brauchet ^

zu stellen, sowie auch die andern Landstraßen zu verbessern und in Betreff deS Seezbachcs das ^ ^ ^

1765 durchzuführen, jedoch ohne daß der Landmann dadurch zu sehr beschwert werde. Absch- ^ n'^2«». (1768.) Obiger Auftrag wird wiederholt. Absch. 291, 8 52. H 2«Ä. (1769.) Der La"

beauftragt, dafür zu sorgen, daß die guten Landstraßen erhalten, die weniger guten verbessert wer ^ ^ jdaß der Seczbach succcssive nach dem Plan von 1765 in das neue Bett geleitet werde. Absch- '

2«». (1770.) Der Landvogt hatte einen Plan zu durchgängiger Reparation der Straßen den ^ ^ i>"

geschickt. Nach seinem eigenen Dafürhalten kann aber derselbe wegen der großen erforderliche"^ ^^il-Armuth deö Landes nicht durchgeführt werden. Er erhält daher denselben Auftrag, wie voriges

lich sollen die Straßen außerhalb Bärschis und die über die Allmenden neben Flums verbessert, ^

nach dem Plan von 1765 corrigiert werden. Uri läßt cS beim vorjährigen Abschiede bewenden- ^

§ 67. II 2liv. (1771.) Der Landvogt berichtet, daß die Landstraßen durch den Fleiß unv ^Gemeinden in ziemlich guten Stand gesetzt worden seien. Man läßt es dabei bewenden, ordnet ^

wo sich noch ein Mangel zeige, namentlich außerhalb BärschiS und auf den Allmenden nebe" ^sch. ^Straßen herzustellen und der Lauf des Seezbacheö nach dem angenommenen Plane zu regeln si'>- ^8 63. II 2«7. (1772.) Die meisten Straßen sind in gutem Stande. Die obrigkeitlicheBaschär und die zu FlumS sollen jene durch den Landvogt, diese durch die Gemeinvc in gute" ^ ^ jck'werden. Die andern Straßen sind nach deö Landmannö Möglichkeit auszubessern. Der Secz^ 'mit guten Wuhren verwahrt ist, soll ferner in Schranken gehalten werden. Absch. 334, 8 73. II . i>> ^Die Straße nach Baschär und die zu Flums sind verbessert. Auftrag an den Landvogt, alletem Stand zu erhalten, ohne daß der Landmann zu sehr beschwert werde. Der Gesandte von ^ ^ x.n"auch, daß der Seczbach besser mit Wuhren verwahrt werde. Absch. 344, 8 68. H 2lti> iv^'

vogt berichtet, daß sowohl die hochobrigkeitlichcn als die andern Straßen in gutem Stand eU^ ^

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blos an einigen Punkten werden Verbcsserungen nöthig erachtet und die von Sarganö und N e ^ihrerseits die Straßen in brauchbarem Stand zu erhalten. Absch. 358, 8 74. H 27tt. gelle" ^

stand der Straßen. Die Gemeinde Flums wird angehalten, ihre Straße beförderlichst insie, wenn es nöthig sein sollte, über die Allmend zu ziehen. Absch. 365, 8 62. II 271- fibe^.

gender Zustand der Straßen. Der Landvogt wird beauftragt, die Straße auf dem Schbllbetg ^-r ^die obrigkeitlichen Straßen in guten Stand zu stellen, ferner nachzusehen, ob die Flumscrstr"!^ ^ ^ch"^Allmend zu ziehen sei; die armen Unterthancn sind jedoch nicht zu stark auf einmal in An'p^ ^

Absch. 376, 8 72. H 272. (1777.) Der Landvogt wird beauftragt, Schultheiß und ^ '

anzuhalten, die zunächst bei Sargans gelegene Straße in guten Stand zu stellen, ferner cm