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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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773
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Grafschaft SarganS. 773

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' '"^cye von Ceberg im Abschied? von 1740 als der Untersuchung noch bevürftig bezeichnet worden^rdc s ^wic von den Abänderungen, welche seit der Errichtung dcS Muraltischen Urbars gemacht

^ geben. Absch, 117, 8 43. j> St»«. (1754.) Der Landvogt berichtet, daß die Unter-

Rkv>n " ^tbaricn ihm gezeigt habe, daß daö Muraltischc, dem das alt-Tschndischc zu Grunde liege, das^ befunden, dasselbe nicht aus Händen zu lassen. Da aber die Gesandten keine

tische n/" , dem Herrn von Muralt seine gehabten Unkosten (Uli) Thalcr) zu vergüten, und die bcrne-diesem Falle daö Urbar zurückziehen will, wird dieselbe ersucht, es noch in Händen dcSdschx ^ Achsen, ihr in Aussicht gestellt , daß man rS künftiges Jahr ankaufen werde. Die berne-^ willigt unter der Bedingung ein, daß unterdessen keine Abschrift gemacht werde. Der Land-

die zwei iir diesem Urbar noch nicht bereinigten Punkte in Ordnung zu bringen und zu^°oqt K> Verbesserungen angebracht werden könnten. Absch. 429, 8 55. js SM». (1755.) Der

^»>e>,sir das Muraltische Urbar, welchem das alt-Tschudische zu Grund liege, bei weitem das voll-

esse,, ^d nur noch in zwei Punkten von untergeordneter Bedeutung Erläuterung bedürfe. In Folge^ »»der. lwccptiert und approbiert; Rathsherr von Muralt erhält 100 Thalcr für seine Auslagen

^^chii//^ Honoranz; der Landvogt wird beauftragt, die beiden zu erläuternden Punkte noch

^ ^ Zi/ ^ Absch. 444, 8 52. Sil» (1765.) Der Landvogt berichtet, daß das Urbar nicht

^ Beziehung auf die Zahl der Züber Wein von einigen Gütern zu Malans übereinstimme.

^ ^ Istbar wird aufgetragen, die Sache zu untersuchen und dahin zu trachten, daß der Zins nach

^ Vers/"^^^ werde. Absch. 250, 8 50. 211.(1766.) Der Landvogt berichtet, daß er den Grund^ "'chl habe'ausfindig macheu können. In Folge dessen wird er beauftragt, einen Auszug

Andcrhaldcn, Tschudi, Ecberg und Muralt vorzulegen. Zlbsch. 266, 8 47. ss 212.^ ^rndvogt legt die Auszüge vor. Die Sache bleibt immer noch unaufgeklärt. Der Landvogt

^ Untersuchung noch fortzusetzen. Absch. 278, 8 46. js 2141 (1768.) Da die Sache sich noch^ Aniv! ^ Amtsstatthalter obiger Auftrag wiederholt. Absch. 291, 8 51. ss 21Ä (1769.) ES

^ '^er die Sache gefunden werden können. Man schlägt vor, künftig diesen Punkt auS demZulassen. Absch. 306, 8 70.

- Lchenzinse von den freudenbergischen Lehen.

j>,Der Landvogt berichtet, daß die Ragazer, welche Freudcnbergerlchen besitzen, ihret sondern in geringerer Churcrvaluta entrichten. Obgleich nun diele Zinse bisher in

/ Amtsrechnungen verrechnet worden sind und diese Valuta zu Ragaz eingeführt ist, wird

>>i^' daß die Sache näher zu untersuchen. Absch. 117, 8 53. sj Sil». (1754.) Der Landvogt

>^»d ^ Entrichtung dieser Lehenzinse seit Menschengedenken auf obige Weise geschehen sei, und^ ^ erinnern, daß sie in nnluru abgeliefert worden seien. Unter solchen Umständen hält es dieH K ^^"dtschaften für bedenklich, eine Acnderung eintreten zu lassen. Luccrn, Uri und Glarusein/ ^rencknm. Absch. 129, 8 57. ss 217. (1755.) Die Orte finden es zweckmäßig, keine

^ ta>scn. Nicht damit einverstanden ist Glarus, dessen Gesandtschaft die Sache sck rote-

Absch. g zZ

v. Amovibilität der Lehenlcute.bezahh ^775.) Ein Lehenmaun von Malans aus einem obrigkeitlichen Lehen hatte zwei Jahreszinsc' den dritten nicht ganz. Aus die Anfrage des Landvvgts antworten die Gesandten, daß in