Rheinthal. 72 t
Pfeils p. «
Gemeinden Rheincck und Thal gegen den Bezug des HeuzehntcnS Vorstellungen zu machen sichSchlei" Gine aus vier Nachgesandten bestehende Commission untersucht die Sache und legt ein
«»», ,g.räth in Beziehung auf den ersten Punkt, der Landrath solle trachten auf Grundlage der^ " Gesandten allegierten Instrumente von l722, 1725, 1727 mit demselben eine Marchlinie in^"""ieren oder, wenn daS nicht möglich sei, zu verlangen, daß St. Gallen seine Forderungen rcchtS-»»d ^ ""'Meiere. J„ Beziehung auf den zweiten Punkt wird angcrathen, den Zehnten in Geld zu beziehen^»tei, Rheineck und Thal einen leidlichen Canon auf achtzehn Jahre aufzuerlegen. Da der
bis 4«X) Guldcu geschaht ist, so wäre dieser Canon auf 35 LouiSncufS zu sehen, von denenschied' dem jeweiligen Landvogt zufielen. Drittens sollen die frühem vier Landvögte nach dem
einx "ldcmnisiert werden. In Folge dessen wird der Landvogt beauftragt, in Betreff der March-
^ Hälstx """darung herbeizuführen. Uri und Schwvz wollen dem Landvogt von dem Canon '/,, höchstens^lhi, st^ oder jedem Stande die Convcnienz vorbehalten wissen. Die Gesandten derselben werden er-Hoheit zur Annahme des Vorschlags zu vermögen. Absch. 392, 8 63.
Ahnten von Erdäpfeln und Türkenkorn.
^^^2.) Da der Landvogt berichtet, daß seit einiger Zeit viel Türkenkorn und Erdäpfel^ der Zeit der allgemeinen Einsammlung für den täglichen Gebrauch vieles
^ der Zehnten dadurch vermindert werde, so wird ein von einer niedergesetzten Commission^ dstst,," ^^^chlag Händen der Hoheiten dem Abschied beigelegt, dahin lautend, daß die Angehörigen^ ^"'chtcn bepflanzten Plätze in der Canzlci angeben, und daß dann nach genommenem Augenschein
""uri, , Schätzung der Ertrag und mit diesem der Zehnten bestimmt werden soll, der dann entweder"»sien versteigert oder verliehen werden kann. Den Landvögte» soll überlassen werden, zu
^Z.) einzelne Plätze nach Umständen vom Zehnten zu befreien. Absch. 334, 8 64. jj I««.
^"it sst,^ ^""dvogt berichtet, daß er den Zehnten von Grundstücken, welche mit Erdäpfeln und Türkenkorn^ßii, Sätzen lassen, und daß nach dieser Schätzung der Zehnten bezahlt worden sei. Man läßt
l">Ugc„ Gutachten bewenden. Absch. 344, 8 55.
A^ ^ Besteuerung schweizerischer Güter jenseits deS RheiuS.
^k»e„ l k770.) Der Landvogt berichtet, daß eine kaiserliche Commission die jenseits deö Rheines
^ Güter in die Fassion genommen habe; dadurch aber, daß er einen 1657 geschlossenen,
tj - als ^ ^'stätigten Tractat vorgewiesen habe, vermöge dessen auf ewige Zeiten von einer Juchart"^hrep ^ Kreuzer gefordert werden sollen, habe er die Ansprüche jener Commission beseitigt. Diesesgebilligt jener Tractat dem Abschiede beigelegt. Absch. 316, 8 51.
Arf ,,, I" Salzsachen.
>h»e Die Angehörigen des obern und deö untern RhcinthalS beschweren sich, daß der neue
habe, daß er das hohe Regale der Besalzung der Grasschaft zu Händen seines^>d °Drtsy" während ihnen durch Abschiede der freie Handel und Wandel gestattet und 1728
mehreren Orte namentlich der freie Salzhandcl zugestanden worden sei. Der Landvogt^lju„g Glaruö erklären, daß ihr Stand nie eine OrtSstimmc gegeben und daher daS Recht
^le glarncrischcn zwei Rcgierungöjahre habe, da die hohen Regalien nicht durch die Majora
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