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Landgrafschaft Thurgau.
V. Schloß Hauptwyl.
Art. 1030. (1759.) In einem Streite zwischen dem evangelischen Rath zu BischofSzell u»d ^ ^richtshcrrn Hans Jakob Gonzenbach zu Hauptwyl wegen des dem Schlosse Hauptwyl zukommend"' ^nißrechtcö wird die Erläuterung und Anweisung gegeben, daß die gerichtShcrrliche Familie und die, " ^jeweiligen Gerichtsherrn Speis' und Lohn sind, auf dem Gottesacker bei der Schloßcapclle beerd'ökönnen, Andere aber, die für die Ihrigen diesen GotteSackcr gebrauchen wollen, entweder mit b"" .^„1.und Todtcngräber zu BischofSzell sich abzufinden oder ihre Tobten bei der Muttcrkirchc begraben zu "1Absch, 192, § 20.
x. BischofSzell. ^
Art. 1031 (1765.) Zur Beendigung des Streites wegen Besetzung der Stelle einesund Kuttlerö schlägt der Cardinal Bischof von Constanz vor, diese Stellen gemeinsam von den resi'"" ^ic»den katholischen Röthen besetzen zu lassen. Die Gesandten von Zürich und Bern schlagen dendeS reformierten und denen des katholischen Raths obiges Auskunftsmittel vor, doch so, daßHüter immer ein Reformierter, zum Kuttler immer ein Katholike gewählt werden solle. Diesen Ksch^
die Abgeordneten an, die Gesandten all ratilicaullum in den Abschied und überwachen ihn auch ' ^Htzur Genehmigung. Absch. 252, 8 25. » 1032. (1766.) Da dieser Vorschlag de», Bischof "" ) ^Kenntniß gebracht worden ist, so soll er jetzt von der Canzlci in Zürich ausgefertigt und abg'b' ^Absch. 268, §26. ß 103». (1767.) Dieser Vorschlag ist dem Bischof übermittelt worden, slbtch-
7. Gündelhard.
Art. 103S. (1767.) Die katholischen Gesandten beschließen, dem Gerichtsherrn vonSprüngli von Zürich, als dem Collator der katholischen Pfarrei Gündelhard, die Stiftung^strumente im Original zu extradieren, da auch katholische Collatorcn von evangelischen Pfründ"'^in Händen haben, vorher aber drei beglaubigte Copieen machen zu lassen, von denen die eine ^ ^von Fraucnfeld niedergelegt, die andere dem Gcneralvicar, die dritte dem Pfarrer übergeben werd^Gesandtschaften von Uri und Schwyz geben ihre Einwilligung dazu nicht. Absch. 279, 8 2. !!
Auf die Nachfrage von Bern, wie es sich mit der Stiftung dieser Kirche verhalte, antwortet d>rund Pfarrer Sprüngli, daß er weit entfernt sei, die katholischen Lehenleute zu vertreiben, daß ^ ^liche Stiftung für die Schloßkirche gar nicht anspreche, sondern daß dieselbe ferner zur Unterhalt"",tischen Pfarrers dienen solle, daß er aber der Ansicht sei, daß er, weil er mit der Gerichtshcrrli )'und Collatur zu Gündelhard erkauft habe und die alte Stiftung allein vom Gerichtshcrrn her ^ > .„st^völliges Eigcnthum sei, auch daS Recht genießen könne, die Kirche zu dem evangelischenbrauchen und die alte Stiftung für sich zu behalten. Das Original deö StiftungSbriefcSgung der Copieen Sprüngli übergeben. Absch. 280, § 29. ß 1,03t». (1768.) Es wird berichtet, ^ge-Gerichtöherr von Gündelhard, dem katholischen Pfarrer daselbst seit zwei Jahren die Gefälle hwzwar weil Sprüngli „ den Zugang in die Kirche dieser sonst immer ganz katholischenvermeine, daß ihm Antheil an dem pfarrherrlichen Einkommen gebühre. Von den zwanzig ^ ^.he,Gündelhard sind alle mit Ausnahme von vieren Schupflchcn der Herrschaft, so daß Z"nach und nach alle Lehenhäuser mit evangelischen Lehenlcuten werden besetzt werden. Die katho > ^wünschen das zu verhindern und werfen die Frage auf, ob nicht nach dem 1716 dieser