Landgrafschaft Thurgau.
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o. Rheinau.
^^7.) Einige von der Burgerschaft zu Rheinau hatten in einer zwischen ihnen und demdaß, Stenden Appcllationsstreitigkeit, welche vor den Stand Uri gezogen werden sollte, dahin geschrieben,^ während oder nach der Benrtheilung dieses Streites herausstellen sollte, daß alle oder einigeStimme der Jnappellabilität halber dem GotteShause vergeben haben sollten, sie ihre""f" ^kde weder activc noch passive weiter werde gelangen lassen, und daß, wenn die^ "achwärts völlige Gewißheit davon werde erhalten haben, sie die ergangenen Decisioncn für nichtProtestatio» gegen Kosten und Schaden. Auf die Beschwerde Uri'S über solches^gtbtn ^ >^em Schreiben an Uri unterzeichneten Burgern von Rheinau die Weisung
^ verlangen Uri'S daselbst zu stellen und zu gewärtigen, waS ihres Verbrechens wegen werde'""den. Absch. 39, 8 24.
<i. Sitterdorf.
^ Talle^^' ((747.) Die Gesandten von Zürich und Bern sprechen die Hoffnung auS, der Abt von^Wellie,, Betreff der Inehrenhaltung des Pfarrhauses dem Landöfrieden und dem l743 von ihnen
' Tutbefinden sich unterziehen. Absch. 41, 8 26. R00» Siehe Art. 447-46!.
e. Zihlschlacht.
(1747—1762.) S. Art. 447—461 und 433—493.
k. Ermatingen.
^rt. a. Facht.
"5- (>748.) S. Art. 663.
. b. Kirchenstühle.
^ ^"hcheid^^' ) Zwischen den evangelischen Gesandten und der Abtei Reichenau kommt in Betreff
?^er der wegen der „Kirchcnörter" (Kirchenstühle) zu Ermatingen entstehenden Streitigkeiten fol-
^'"l basierter Vergleich zu Stande: In erster Instanz spricht die Abtei Reichenau; von dieser
Abss/ uuf dem Syndicat zu Fraucnfeld versammelten Gesandten der evangelischen Orte
104, 8 23.
x. Dießenhofen.
Art a- Jttdicatur.
(1748.) S. Art. 551.
Art d. Strcitlgkeitcii zwischen den Rejormierte» und den Katholischen.
und Abgeordnete der Reformierten und der Katholischen erscheinen vor den Gesandten
Ae '"""6 und eröffnen ihre gegenseitigen Beschwerden, die sich namentlich auf die Besehung derSühlen ^ beziehen. Die Gesandten lassen eS bei der bis dahin gewohnten Wahl bewenden,
^formierten, bei Besetzung solcher Stellen künftig auch ihre katholischen Mitbürger, welche^ berücksichtigen und sich so zu betragen, daß Ruhe und Friede nicht gestört werden. In^ (3l, ^ ""Urahicrt man auch einstweilen vom Eintreten in die cvangclischerseitS gemachten Ansprüche,-ii," ""d der (^56.) Wegen dcö Kirchenaltars war zwischen den Mitgliedern der katholi-
^"^chteu ^ """u^ten Gemeinde ein Streit entstanden. Nach Untersuchung der Sache fassen vier Gesandte"b' welches die Gesandten von Zürich, Bern und evangelisch Glarus ack reserouüum nehmen.