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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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686
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686 Landgrafschaft Thurgau. ^

Pfarrer berichtet, daß er einen tauglichen Mann als Lehrer gefunden habe, und daß er sichgegen Verabfolgung eines KroncnthalerS von jeden. Orte die Schule halten zu lassen. ES werde» ^.^,5voriges Jahr, sechs Kronen behändigt, und zugleich wird verabschiedet, ob nicht künftiges Jahr de» ^ ^von Freiburg und Solothurn wegen eincö Beitrags Eröffnung gcthan werden könnte. Abjch- ^»N2. (1752.) ES wird berichtet, daß die seiner Zeit zur Unterhaltung des Pfarrers vo»zusammengeschossenen 2100 Gulden sehr übel verwaltet werden, und der Antrag gestellt, jedcS Ort ^Beitrag zurückziehen und den Zins davon dem Pfarrer beim Syndikate einhändigen. Der A»tr»örekerenckiim genommen. Wird Geld abgelöst, so soll eS einstweilen dem Landvogt zugestellt r»"

103, § 10. » !»!»». (1753.) Es stellt sich heraus, daß die Originale der Schuldbriefe im Jahr^^Gotteshaus Dänikon mit der Erklärung anvertraut worden seien, daß, wenn etwas abgelöst werde/ ^eS, ohne die Orte davon zu berichten, nicht wieder anlegen dürfe. ES wird nun gut befunden/sein zugeschossenes Contingent zurückziehe und die Zinsen davon dem Pfarrer übergebe. Der vo»^^,j,z!1680 beim Empfang der Capitalbriefe ausgestellte Revers, welcher hinter Lucern liegt, soll de» ^ it'theilt werden. Absch. 118, 8 11. jj (1751.) Die Acbtissin von Dänikon erklärt, ^

Convent von einem solchen Revers nichts gewußt habe, bis er im Psarrhof zu Andorf gefu»^"Die einen Gesandten wollen das Kloster für die 2000 Gld. haftbar machen, die andern nicht- " Mss/?sich endlich dahin, die Sache zu Händen der gn. Hcpren und Obern in den Abschied zu nelM»von 200 Gulden. Absch. 130, 812. (1755.) Der Pfarrer von Andorf berichtet, ^

Gulden Kapitalien, welche zur Pfründe gestiftet worden, 75 Gulden verloren gegangen seien, ^

wegen nicht angelegter Summe» und bei Fallimenten 65 Gld. 5 Sch. an seinem Einkomme» ^ ^bittet daher, die katholischen Orte .möchten die Verwaltung der Psrundcapitalien übernclM" ^auch die Acbtissin des Klosters Dänikon, welche seit 1686 die Verwaltung dieser Kapitalien h»^lassung von dieser Verwaltung cinkommt, so wird gut befunden, daß Dänikon diese 2105der verloren gegangenen 75 Gulden in Kroncnthalern zu 2 guten Gulden und 27 Kr. oder »> ^dem Landschreiber von Rcding einhändigen solle, welcher sie dann franco an Luccrn zu jchle»

Orte einzusenden habe. Jedes Ort hat dann von seinem Antheil dem Pfarrer 5 Proccnt zu e»Gesandtschaft von Uri ist zu weiterer Bchaftung deS Klosters Dänikon instruiert, stellt aber dic ^ ^seines Standes in Aussicht; die von GlaruS verspricht vom glarnerischen Antheil nicht 5Pfarrer für den Verlust der 65 Gld. 5 Sch. zu entschädigen, giebt ihm jedcS Ort eineSAbsch. 115, 8 12.

b. Kirche.

Art. NN«. (1755.) Dem Landvogt wird aufgetragen, die Reparation mehrererUtensilien der Kirche auf Kosten der katholischen Orte besorgen zu lassen. Absch. 115, 8 il- I!Zu Anschaffung eines rothen Meßgewandes, einesAlp", Gürtels, Rauchfasses, Rituals und (0^,werden im Hinblick auf den Abschied von 1691 60 Gulden angewiesen. Absch. 202, 8 8. ^ ^7, !IDer Landvogt zeigt an, daß er obige Gegenstände um 51 Gulden angeschafft habe. Abich- " ' Ü ^0'(1763.) Dem Pfarrer wird gestattet, eine neue Fahne in die Kirche anzuschaffen. Absch-228, ^ re^(1774.) Das Anstichen deS katholischen Pfarrers, einen Baldachin machen lassen zu dürfen,ckum genommen. Absch. 359, 8 15.