^ Landgrafschast Thurgau. 68S
^^iung ^ Geistliche» an. Die katholischen Gesandten finden aber, daß dieselben keinen Titel haben, diese
^>che Etlichen Judicatur für ihre Geistlichen anzusprechen, und daß demnach die evangelische
^ eilenden Theilungen von gemeiner Stadt vorzunehmen seien. Sollten den katholischen Rathen
ben Weg gelegt werden, so haben sie sofort die Stände davon in Kenntniß zu setzen. Absch.
Schuck ^ (1777.) ^6 wird gut befunden, diese Sache bis künftiges Syndikat dcS Nähern zu
Absch. Zgz, § ^
y, i. Evangelischer Kirchhof.
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I,Vk ' i^772.) Da der Platz bei dem Algckirchlcin zu einem Friedhos sich wegen seines felsigen^ "Met, wird von einer aus vier Gesandten bestehenden Commission zu diesem Zwecke der Kuchc-^ ^^"ck ^er daneben liegenden Wiese des Barons von Rüpplin (125"
dghkr Zweckmäßig gehalten und zum Ankauf vorgeschlagen. Die evangelischen Räthe und Bürger
werden, diese Grundstücke nach einer durch das Oberamt vorzunehmenden Schätzung^ ^>ese N ^beiden Verkäufer» steht cS frei, andere Plätze zu kaufen, ohne daß daS Zugrccht eintreten^ der Commissioil werden von den Gesandten genehmigt. Absch. 334, 8 51. jj »88.
^^hofz, ^ ^Wlifchc Rath zn Franenseld erklärt, daß er zu der beabsichtigten Anlegung deö evangelischen'^sindc '" ber evangelischen Kirche nie eingewilligt habe und die Sache noch in derselben Lage wie 1772^ der >, "'^^ch beschwert sich derselbe, daß die Evangelischen keinen Beitrag mehr an den Lohn des Auf-schc>, ^ immer als Stadtuhr angesehen worden, bezahlen wollen. Die katholischen Ge-
^deh ^uchc als eine in die Polizei einschlagende an und geben nicht zu, .daß dieselbe landsfriedlich
^ ^ beharren auf dem, waS 1772 beschlossen worden ist. Sollten die Evangelischen Schritte
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^ ^Wcliixg Vorhabens thun, so soll der katholische Rath ein im Namen der katholischen Gesandten"ber das
^'Mtes v
»>a„ , ^chlbltorium den Evangelischen übergebe», ist dasselbe erfolglos, Lucern davon benachrichtigen.
. ".i„oet unwahrhafte Vorgeben deS evangelischen Raths gegenüber den katholischen Ständen nicht
,^'°n besten "uchwt, den evangelischen Schultheißen Fehr vor den luccrnerischen
bescheiden
und ihm das Mißfallen nachdrücklich zu bezeugen. Dreß geschieht. Der Schultheiß
^ ''ch vor diesem und auch vor mehrern andern Gesandten. Absch. , . -
k. Aadorf.
Ar- ». Schule und Pfarrgut.
. s ^niqer Zeit die katholische
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l>„. Schul- d„ P-«.,s.-».,» ».»ick. « f-w. Mft-»-. °b mch'
m »ch ... schluck-» und Sch»lm-il.°- °»»-"->« >«dm -°n»i'.
"^t »ach den Landvcrträgen gctheüt und ^ Kirchengut nicht 'chon gcthei i fe,
""d d,^^"bschreiber der Auftrag gegeben, sich Z« «kundigen , ^ katholischer Schulmeister bestelltan «ucern zu berichten. Man will daw trachten, d ? . -
werden und eine Besoldung für einen Schulmeister liefern könnte, entschließen sich die acht^ ^ "nen Kronenthalcr zur Besoldung ciueS anzustellenden Lehrers zu geben, und nehmen ackdes ^ erfolgender Vacanz der Pfarrpfründe der Nachfolger die Schule zu halten mit Eim^Marius verpflichtet werden könnte. Absch. 40, 8 4. »»1. (1748.) Der neu erwählte