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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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685
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^ Landgrafschast Thurgau. 68S

^^iung ^ Geistliche» an. Die katholischen Gesandten finden aber, daß dieselben keinen Titel haben, diese

^>che Etlichen Judicatur für ihre Geistlichen anzusprechen, und daß demnach die evangelische

^ eilenden Theilungen von gemeiner Stadt vorzunehmen seien. Sollten den katholischen Rathen

ben Weg gelegt werden, so haben sie sofort die Stände davon in Kenntniß zu setzen. Absch.

Schuck ^ (1777.) ^6 wird gut befunden, diese Sache bis künftiges Syndikat dcS Nähern zu

Absch. Zgz, § ^

y, i. Evangelischer Kirchhof.

I»

I,Vk ' i^772.) Da der Platz bei dem Algckirchlcin zu einem Friedhos sich wegen seines felsigen^ "Met, wird von einer aus vier Gesandten bestehenden Commission zu diesem Zwecke der Kuchc-^ ^^"ck ^er daneben liegenden Wiese des Barons von Rüpplin (125"

dghkr Zweckmäßig gehalten und zum Ankauf vorgeschlagen. Die evangelischen Räthe und Bürger

werden, diese Grundstücke nach einer durch das Oberamt vorzunehmenden Schätzung^ ^>ese N ^beiden Verkäufer» steht cS frei, andere Plätze zu kaufen, ohne daß daS Zugrccht eintreten^ der Commissioil werden von den Gesandten genehmigt. Absch. 334, 8 51. jj »88.

^^hofz, ^ ^Wlifchc Rath zn Franenseld erklärt, daß er zu der beabsichtigten Anlegung deö evangelischen'^sindc '" ber evangelischen Kirche nie eingewilligt habe und die Sache noch in derselben Lage wie 1772^ der >, "'^^ch beschwert sich derselbe, daß die Evangelischen keinen Beitrag mehr an den Lohn des Auf-schc>, ^ immer als Stadtuhr angesehen worden, bezahlen wollen. Die katholischen Ge-

^deh ^uchc als eine in die Polizei einschlagende an und geben nicht zu, .daß dieselbe landsfriedlich

^ ^ beharren auf dem, waS 1772 beschlossen worden ist. Sollten die Evangelischen Schritte

W, . iK?»» m...» . . . ..... ... ...» ». - ..

^ ^Wcliixg Vorhabens thun, so soll der katholische Rath ein im Namen der katholischen Gesandten"ber das

^'Mtes v

»>a , ^chlbltorium den Evangelischen übergebe», ist dasselbe erfolglos, Lucern davon benachrichtigen.

. ".ioet unwahrhafte Vorgeben deS evangelischen Raths gegenüber den katholischen Ständen nicht

,^'°n besten "uchwt, den evangelischen Schultheißen Fehr vor den luccrnerischen

bescheiden

und ihm das Mißfallen nachdrücklich zu bezeugen. Dreß geschieht. Der Schultheiß

^ ''ch vor diesem und auch vor mehrern andern Gesandten. Absch. , . -

k. Aadorf.

Ar- ». Schule und Pfarrgut.

. s ^niqer Zeit die katholische

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l>. Schul- d P-«.,s.-».,» ».»ick. « f-w. Mft-»-. °b mch'

m »ch ... schluck-» und Sch»lm-il.°- °»»-"->« >«dm -°n»i'.

"^t »ach den Landvcrträgen gctheüt und ^ Kirchengut nicht 'chon gcthei i fe,

""d d,^^"bschreiber der Auftrag gegeben, sich Z« «kundigen , ^ katholischer Schulmeister bestelltan «ucern zu berichten. Man will daw trachten, d ? . -

werden und eine Besoldung für einen Schulmeister liefern könnte, entschließen sich die acht^ ^ "nen Kronenthalcr zur Besoldung ciueS anzustellenden Lehrers zu geben, und nehmen ackdes ^ erfolgender Vacanz der Pfarrpfründe der Nachfolger die Schule zu halten mit Eim^Marius verpflichtet werden könnte. Absch. 40, 8 4. »»1. (1748.) Der neu erwählte