682 Landgrafschaft Thurgau.
Absch. 366, 8 16. >! !>S8. (1776.) Der Betrag der Rechnungen beläuft sich auf 63,300 M->-'schlagen wurden 1500 Gld. Absch, 377, 8 15.
b. Schloß. ^
Art. IIS». (1746.) Dem Landvogt wird gestattet, die Brücke im Schlosse neu zu erbaue» ^ ^Portal zu reparieren. Absch, 28, 8 21. »tili. (1748.) Zur besseren Einrichtung des Schlots^Innern genehmigen Zürich, Bern und Lucern die Ausgabe von 500 Gld.; die übrigen GesandtMdie Genehmigung in Aussicht. Absch. 49, 8 40. jj »61. (1768.) Frciburg und Solothurndaß in ihrer Abwesenheit untersucht werde, wem die Reparation der Schloßmauer obliege, doch s", ^keine Consequenz gezogen werde. Absch. 291, 8 21.
e. Sistierung von Pfründen.
Art. »62. (1752.) Die katholische Gesandtschaft von GlaruS hebt hervor, »wie übel eS >»tischen Wesen dieser Enden stehe", da nur wenige und nicht gar habliche Familien sich in Frauenst^ ^ ^deren Kinder wegen der Menge der Pfründen meistentheilS zum geistlichen Stand erzogenzuweilen ganze Familien aussterben. Sic stellt den Antrag, gehörigen Orteö dahin zu wirken,
Pfründen auf eine gewisse Zahl von Jahren still gestellt und das auf solche Weise erübrigteobrigkeitlicher Disposition »zu Aufnahme des katholischen Wesens" verwendet werden dürfte. Derfür nützlich angeschen und all i-ekeronckum genommen. Absch. 103, 8 9. 1»«». (1753.) I" ^Antrags äußern sich die Gesandtschaften von Lucern, Uri, Schwpz und GlaruS dahin, daß beides Weihbischofs die beste Gelegenheit wäre, zu erfahren, wie der Bischof zu Constanz über diesi "Unterwalden und Zug glauben, daß dieselbe schwer zu erhalten sei, wollen eS beim Alten bewende"referieren. Absch. 118, 8 13. jj »64. (1754.) Luccrn berichtet, daß der Weihbischof den „B ^
der Hand gewiesen und es übernommen habe, darüber an den Fürstbischof zu berichten.
Antwort desselben abzuwarten für gut befunden. Uri sieht die Sache für bedenklich und mit ^verbunden an, will es beim Alten bewenden lassen, daö Angehörte aber referieren, Absch. ^(1755.) Auf den Bericht, daß der Bischof zu Constanz zur Stillstellung einer oder ^
Hand bieten wolle, wenn man ihm in einem vorzulegenden Projekte hinlängliche Beweggrund ^weise, wird dem Landvogt von allen Gesandten mit Ausnahme des urncrischen aufgetragen,
Decans zu Frauenfeld und eines Bcneficiaten ein wohlmotiviertes Memorial auszufertigen »»b ^Händen der übrigen Orte einzuschicken. Absch. 145, 8 10. st »66. (1756.) .Auf den er^
denjenigen, welche» die Untersuchung der Pfrund- und Pflegschaftsgüter übertragen ist, der ' M"',,in einem Memorial die Stiftung und das Einkommen der zwei besten Pfründen an Lucern m ^ ^des Bischofs von Constanz einzusenden. Lucern wird ersticht, dieses Geschäft ferner zu betreiben, ^^ii.Gesandtschaft referiert. Absch, 158, 8 10. jj ««7. (1757.) Obiger.Auftrag ist nicht auSgeM^einen Gesandten wollen damit zruvarten, bis die Pflegschaften bereinigt seien, die andern in der ^ ^noch andere beantragen, die zunächst vacant werdenden Pfründen einstweilen nicht zu besetzen, bis^
Beschluß gefaßt sei. Absch. 172, 8 10. »68. (1753.) Es wird gut befunden, die zuerstVacanzen von Pfründen ohne Borwissen und Willen der gn. Herren und Obern nicht zu ^ be>^klauS Nogg wird aufgetragen, den Ertrag der sechs Pfründen aufzuzeichnen, damit daS Sv»^
Bacanz sich in den Stand gesetzt sehe, die Sache beim Ordinarius zu betreiben. Ferner kommt a"ob nicht die Schul- und noch eine andere Pfründe stillgestellt werden könnte und weltliche e