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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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681
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Landgrafschaft Thurgau. K81

°der «.

Anzeige davon zu machen. Absch. 307, 8 <6. » »32. (1770.) Die voriges Jahr ange-^°rdx ^."'"'"chung hat herausgestellt, daß einige kaplänc Kapitalien eingezogen haben und selbst Schuldner>°r^» . ohne daß sie Sicherheit gegeben haben. Die Collatorcn werden nun aufgefordert, dafür zu.. Kapitalien baar bezahlt oder doch hinlänglich versichert werden. Die noch nicht vollendete Unter-^ ^^usetzen, und der Landvogt hat den katholischen Rüthen mit Hülfe an die Hand zu gehen, wenn^lich ^'"fen. Die Rechnungen über die Pflegschaften »verdcn in Ordnung befunden, der Zinsen, vor-»»> lind aber noch viele ausstehend. Den Pflegern wird ernstlich befohlen, dieselben zuletzt auch

^Ufchlci/^ Rechtens einzutreiben; den katholischen Rathen wird überlassen, den Pflegern eine Ordnung'^4. ^ lic den Bürgern gegenüber, welche Schuldner sind, verfahren sollen. Absch. 317, 8 15. »^ Ks zeigt sich, paß die katholischen Klcinräthe die Einkünfte der Eaplancien beinahe vollständig^»itstl haben. Da cS sich aber herausstellt, daß Kaplan Rogg ohne Vorwisscn der Räthe ein

ol'Nc Elld. eingezogen hat, so wird einem jeden Kaplan die Befugniß abgesprochen, eigenmächtig

'^h^ßeu per katholischen Räthe Kapitalien einzuziehen. Das noch Mangelnde haben die Rätheklugen; die abgelösten Capitalbricfe sind zu kassieren. Alis Anlaß der Rechnungen über die^ Pflegern ernstlich insinuiert, die Zinsen fleißiger einzuziehen und namentlich

""Massieren. Absch. 326, 8 19. j> ». (1772.) ES wird berichtet, daß die Psrund- unddt» ^ Richtigkeit gebracht seien, daß aber in Folge der FcuerSbrnnst die abgelösten Capitalbricfe

geschieden seien. Sluf den Antrag von GlaruS zeigt der Landschreibcr den katlw-abjtg ^diese Capitalbriefc zu sondern, die wegen der Feuersbrunst nicht abgelegte RechnungExstanze» einzuziehen, die eingezogenen Kapitalien anzulegen seien. Absch. 335, 8 15.t>jx !v / ^ ^ zweiten Gesandten von Luccrn und Uri, aic welchen die Reihenfolge ist, geben Berichtder Pflegschaften und das Archiv. Die Rechnungen sind in guter Ordnung, das Archiv"ollendeten Bauten noch nicht; dasselbe liegt im kapucinerklvster; zur Zelle hat der Quardian,>Hand Rathöhcrr Hurtcr die Schlüssel, wird gut befunden, einen dieser Schlüssel in eine

^ "ach , heben. Sollten bei Ordnung des Archivs Gültbricfc fehlen, so sind neue zu errichten, diegewisscn Frist ungültig zu erklären. Zu dem neuen Archiv sollen, wie früher, vier Schlüssel^ ^^"llheiß Rogg verlangt die Zurückgabe der 216 Gulden, welche sein Bater 1758 in die

il», ^satz zu zahlen angewiesen worden war, da bis dahin nichts zum Vorschein gekommen sei,

daß ^ Zahlung hätte verpflichten können. Obige Kommission, beauftragt die Sache zu untersuchen,t seilte Capital niemals liquid gewesen, daß Schultheiß Rogg zwar angeschuldigt, aber nie

d'^als g? ' -^' 345, 8 10. »3». (1774.) Die Gesandten von Schwpz und von Unterwalben^r>ve^.^ ^'lorcn der Rechnung, daß dieselbe in gehöriger yrdnung sei, daß nebst dem, was zum Kirchen-habe, sei, j Zeit vou acht Jahren sich ein Borschlag von 6987 Gld. 7 Btz. 9 Den. herauS-

die n" ^^h^lischcn Stadtrath wird ferner das Interesse der Pflegschaften anempfohlen. DaS Archiv^ "Hhejß ^ ""rsuch,,,,^ vorgeschritten ist, in Richtigkeit erfunden worden. Ferner stellt sich heraus, daßschnitt/ Bezahlung der fraglichen 216 Gld. verpflichtet gewesen sei, daher dieselben dessenl>s^"de,, ^,'^^llg, zurückerstattet werden sollen. Absch. 359, 8 18. jj »37.(1775.) Dem Schultheiß^tl"ge» ^ Gld. restituiert. Die Gesandten von Zug und GlaruS berichten als kommittierte, daß" Pflegschaften in guter Ordnung seien* Den Pflegern wird das Wohlgefallen ausgesprochen.

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