676 Landgrafschaft Thurgau.
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6) zu den vier Schlüsseln zum Archiv, welche die vier Kleinräthe in Händen haben, ist noch ew ^
verfertigen, den Franz Jakob Rogg, des Großen Raths, erhalten soll, welcher mit Zuzug deS
nebst den Kleinräthen den Untersuchungen im Archiv beizuwohnen hat. Dem Landschrcibcr ist zu r ^
eine Abschrist der Verhandlung zuzustellen, damit er künftiges Jahr Bericht abstatten könne. Dic U" ^
der Pflegschaften und Pfründen muß im Lauf des Jahres vollendet werden. Kaspar Hurtcr, deS
und Landrichter Hurter werden der Verantwortlichkeit entlassen. Richtig verzinste Kapitalien, wenn u ^
versichert, soll man stehen lassen. Schwyz ist der Ansicht, der fünfte Schlüssel sollte in vcn
katholischen Landvogtö oder, wenn kein solcher da ist, des LandschrciberS sein. Absch. 5V, 8 2. II ^
Der Landschreiber berichtet, daß von den noch unversichert gebliebenen 35 Posten der Pfrund- und 1 >
der größte Thcil versichert sei, die übrigen im Rechten liegen. Seinem Ansuchen, ihm dieses
abzunehmen, wird nicht entsprochen und er angewiesen, das Geschüft zu Ende zu führen. I"'
man eö bei den Verordnungen der frühern Abschiede bewenden. Absch. 63, 8 4. II 1132. (175») ^ ^ ^
lische Rath wird vorbcschieden, damit man ihn über die Nichtbeobachtnng der frühern Abschiede zu ^
könne. Derselbe erscheint nicht, sondern bloS der Landwcibcl. In Folge dessen wird dem Landvogt ^
gegeben, genau zu untersuchen, ob die Abschiede von 1747, 1748 und 1749 vollzogen worden >cuu ^
nicht wäre, den Rath ernstlich zu ermahnen, sie in Vollziehung zu setzen, und dann noch vor kuin
dicate darüber Bericht zu erstatten. Ferner soll er demselben eröffnen, baß er nach dem Abschied von^ ^
Geld an Zinsen legen dürfe ohne Einwilligung eines katholischen Landvogtö oder des Landhlü^ ^
sind Copieen der Instrumente, auf welche Geld ausgeliehen werden soll, zur Approbation vorzu
74, 8 8. II 1133 (1751.) Der katholischen Pfrund-und Pflegschaftsgüter halber laßt man cs öe>
Abschieden, namentlich bei dem von 1743 bewenden und beauftragt den Landvogt, dic Untersuch""^
schaftcn und Pfründen im Beisein der Beneficiaten vorzunehmen. Schwyz und Unterwalden
daß der fünfte Schlüssel zum Archive, welcher 1743 zu Händen eines Großraths gelegt worden, ^
ligen Landvogt übergeben werden sollte. Absch. 84, 8 5. H 113Ä. (1752.) Der Landvogt bcri)
Pfründen und die Pflegschaft St. Laurenzen, die er untersucht hat, und macht die Mängel naw)N
bei den einzelnen gefunden. Dem neuen Landvogt wird aufgetragen diese Mängel in
und die Untersuchung fortzusetzen. Ferner wird beschlossen, der fünfte zu Händen dcö ^
Schlüssel zum Archiv solle sofort dem Landvogt zugestellt werden; wird dann später ein R^"'^-,^sses ^
sein, so soll der Landschrcibcr diesen Schlüssel bekommen. Endlich wird auf Befolgung des ^
Jahr 1748, Nr. 5, gedrungen. Absch. 163, 8 8. H 113Z. (1753.) Der Landvogt berichtet, daß ^
und Pflcgschaftsgülcr sämmtlich in guter Ordnung befunden habe mit Ausnahme einiger wenige"
die Bitten deS katholischen Rathes wird obiger Beschluß wegen des fünften Schlüssels zuw ^
nommen; Schwyz hingegen will ihn aufrecht erhalten. Ucbrigcns bleibt eS bei den andern 4s" ^ ^ ^
jährigen Abschiedes und des Abschiedes von 1748. Der Vorschlag, daß eine Copie deS Urbans
tischen Pfrund- und Pflegschastsgüter in die Canzlci gelegt und eintretende Abänderungen
werden sollen, wird in den Abschied genommen. Absch. 118, 8 13. H 1136. (1754.) Der ^ bri"ö^
beariftragt, den katholischen Rath airzuhalten, einige rückständige Posten noch in Ordnung ü ^
den Principalcn davon Bericht zu geben. Der Vorschlag, daß eine Abschrift deS kathol>>^^
Pfrund- und PflcgschaftSgüter in die Canzlei gelegt werden soll, in welche die Aenvcrnngen jcwu
seien, wirb genehmigt. Absch. 136, 8 14. H 1137. (1755.) Der Landvogt berichtet, daß