546 Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
derum ihre Mitwirkung an; da aber immer wieder Bedenklichkeiten sich erheben, so läßt man cS bei ^erlassenen Zuschrift bewenden. Absch. 291, 8 26. (1769.) Die Gesandten der evangelische ^
sprechen ihre Breitwilligkcit aus, dahin zu wirken, daß die Pfarreien und geistlichen Pfründen mit »besetzt werden. Die katholischen Gesandten verdanken dieselbe. Uri und Untcrwalden finden, daß die ^und Privaten im Lande, welche Pfründen zu vergeben haben, angewiesen werden sollten, dieselbe ^Ihrigen oder wenigstens mit Eidgenossen zu besetzen. Absch. 366, 8 26. jj läliZ (1776.)bedenklich, dieses Geschäft weiter zu betreiben, da keine auswärtige Verordnung bekannt sei,von Beneficicn ausschließe. Es will bei den alten Abschieden verbleiben mit dem Vorbehalt dcS sit
gegen diejenigen Orte, wo der Ausschluß der Eidgenossen stipuliert sei. Uri, Schwyz und Zugdamit, daß die tauglichen eidgenössischen Subjecte sollen berücksichtigt und vorzugsweise inaufgenommen werden. Untcrwalden findet cS „gedeihlich", an die fremden Collatoren ein Vorstellung ^zu erlassen und den Gemeinden und Privaten in den gemeinen Herrschaften/ welche ein Collaturrc ^einen angemessenen Befehl zugehen zu lassen. Glarus hätte zu einem ersprießlichen Beschluß ^^i^Pfründen halber Hand bieten können, nicht aber der Klöster halber. Zürich und Bern sprechen wuBereitwilligkeit zur Unterstützung aus. Absch. 316, 8 24. (1771.) Da vorgeschlagen
die katholischen Stände am besten unter sich selbst Mittel und Wege für die Besetzung der Pchüud^'nossen ausfindig machen könnten, so zeigen die Gesandten der evangelischen Stände an, daß ihre zj'Hand bieten wollen. Die katholischen Gesandten verdanken diesen Entschluß. Absch. 325, 8 ^ ^,h«?li>^(1772.) Die Gesandten der evangelischen Stände erklären wiederum ihre Bereitwilligkeit; du'sehen die Notwendigkeit ein, sich über Mittel und Wege zu berathen, die Besetzung der geisilich"'mit Eidgenossen und die Aufnahme solcher in die Klöster zu erzielen. Absch. 334, 8 32. !! ^ ^Dieselben Erklärungen von Seite der evangelischen Stände. Glarus glaubt, daß dieser Artikel a>schiede weggelassen werden könnte. Absch. 344, 8 24. jj IkM. (1773.) Die katholischenAnsicht, daß vorerst gründlich untersucht werden sollte, ob die Besetzung der Pfarreien mit eidgcm'^jccten wirklich ersprießlich oder nicht vielmehr schädlich sei. Absch. 345, 8 16. » ISO.
Gesandtschaft ist ohne Instruction; die bcrncrische hat den Auftrag, mit ihrem Rath zu helfen,zur Verhandlung komme, sonst cS beim Abschied von 1766 bewenden zu lassen. Die Mehrzahl dcr^will diese Materie aus dem Abschied weglassen, Schwyz dieselbe im Abschied beibehalten, Zug, " ^wegen an seine Behörden schriftliche Vorstellungen gemacht werden". Absch. 358, 8 31. !!Die Instructionen der katholischen Gesandten lauten gleich den frühen,; Schwyz verlangt, daß v" ^
Angehörigen vorzüglich berücksichtigt werden sollen. Absch. 359, 8 13. jj 1S2. (1775.) DieStände wünscht, daß diese Angelegenheit auö dem Abschiede weggelassen werde. Wegen deseidgenössischen Angehörigen im Reiche wünschen aber Schwyz und Zug, daß dieser Artikel ^,fli^.Abschiede beibehalten werde. Absch. 365, 8 28. ^ IZtt. (1775.) Obgleich sich manche ,,i^'^äußern, wollen die katholischen Gesandten doch diesen Artikel im Abschied behalten und das »>"
Glarus berichtet, daß der Bischof von Constanz gesonnen sei, die schon ehemals dem Gotteshausständig gewesene Collatur zu SarganS demselben neuerdings zu überlassen. Der Landvogt w>r ^sich darüber des Nähern zu erkundigen. Absch. 366, 8 13. 1 54l. (1776.) Die acht dasrendcn Stände finden für gut, diesen Artikel aus dem Abschied wegzulassen, bis die ^
Ausschließung der Eidgenossen von den Pfründen im Reich die Mitwirkung der evangelischcu